Tanja Meyer: Rede zur Krankenhausplanung (Aktuelle Stunde CDU)
TOP 12 b: „Krankenhausplanung in Länderhoheit belassen, flächendeckende Versorgung und auskömmliche Finanzierung sicherstellen“ (Antrag CDU)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
die Krankenhausplanung obliegt dem Land – das steht gar nicht in Frage, deshalb ist der Titel Ihres Antrages etwas irritierend. Die flächendeckende Versorgung sicherzustellen, das ist selbstverständlich das Ziel von uns allen.
Wir haben derzeit das große Glück, hier in Niedersachsen auf Grund der umfassenden Arbeit der Enquetekommission schon sehr gut abgestimmt und vorbereitet agieren können. Die Regelungen des neuen niedersächsischen Krankenhausgesetzes gelten überwiegend ab dem 1. Januar 2023 und greifen dabei schon wesentliche Aspekte der Enquetekommission auf und die Arbeit geht schnell voran um hierzu in die Umsetzung zu kommen.
Bisher haben viele Aspekte aber noch den Stand theoretischer Planungen und auch wenn sich das alles planerisch gut anhört, so dürfen wir nicht übersehen, in welch schwieriger Lage die Krankenhäuser jetzt schon sind.
Die multiplen finanziellen Herausforderungen durch die hohe Inflation, die Energiekosten, die Folgen der Coronapandemie und natürlich die dazu völlig unstimmigen Abrechnungsmodalitäten bringen unsere Krankenhäuser vielfach in existenzielle Bedrängnis. An einigen Stellen unterstützt das Land, z.B. zur Abfederung der Energiekosten. Aber natürlich sind die Belastungen hoch.
Meine Kollegin, die Abgeordnete Meta Janssen-Kucz hat hier im Juni 22 bei der Abstimmung zum neuen KH-Gesetz u.a. eindringlich darauf hingewiesen hat, dass die Krankenhäuser zu diesem Zeitpunkt schon einen Investitionsstau in Höhe von 3,1-Milliarden-Euro hatten. Und diese Situation hat sich in den letzten Monaten eher verschärft, als verbessert, wie wir alle wissen.
Unser Versorgungssystem muss also auf jeden Fall dringend reformiert werden.
Aber immer, wenn etwas verändert wird und noch unklar ist, was genau das Ergebnis ist, dann ist jede Sorge verständlich und jeder Hinweis auf Gefahren wichtig.
Es geht prioritär darum, die auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser sicherzustellen. Ich möchte noch ein paar Schritte weitergehen: Es geht darum, den Krankenhäusern die Luft zu verschaffen, um auch den genannten Investitionsstau abzubauen. Aber auch das reicht nicht! Eine flächendeckende Versorgung wird nur funktionieren, wenn wir es schaffen, das System insgesamt zu stabilisieren und abzusichern. Dazu gehört nämlich ebenso der Blick auf die fehlenden Fachkräfte in den Krankenhäusern und ambulanten Zentren, damit diese überhaupt betrieben werden können. Meine ganz persönliche Sorge liegt hier insbesondere in der Versorgung der ländlichen Räume.
Die Herausforderungen sind komplex und es ist entscheidend, sich ihnen allen anzunehmen für eine ausreichende Versorgung in allen Teilen unseres Landes.
Und wir wissen auch, eine „Erholung“ der Krankenhauslandschaft wird nicht von heute auf morgen gehen.
Deswegen bin ich froh, dass inklusive der CDU alle Ausschussmitglieder, die am 12.01. die Unterrichtung der damaligen Gesundheitsministerin Daniela Behrens beigewohnt haben, dort ausführlich informiert worden sind über die für uns ebenfalls wichtigen Entwicklungen auf Bundesebene.
Ganz klar war besonders die Botschaft: natürlich haben alle Länder ein überaus großes Interesse daran, an den Reformen im Bund mitzuwirken.
Der Bundesgesundheitsminister hat dies ebenso zugesagt, wie auch, dass ein im Bundesrat zustimmungswürdiges Gesetz erarbeitet wird.
Ich bin voller Vertrauen, dass auch gerade der neuen Minister Dr. Phillipi zusammen mit den anderen Gesundheitsminister*innen der Länder, diesen Kurs fortsetzen wird und sich mit Hochdruck im Bund für eine für Niedersachsen stimmige neue Vergütungsstruktur einsetzen wird.
Das Land und der Bund müssen hier in besagter Komplexität ihren Anteil beitragen, damit die Menschen überall gut versorgt werden.
Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit daran und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.