Tanja Meyer: Rede zu Pflegeberufsgesetz und -ausbildung (Antrag CDU)
TOP 18: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines nds. Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufsgesetzes und zur Ausbildung in der Pflege sowie Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sowie des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes (Antr. CDU)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
wir sind uns einig: Die Sicherstellung der Pflege ist eine DER großen Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung.
Ich sehe allerdings nicht, dass dieser Gesetzesentwurf einen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderung leistet. Ich finde es sogar wirklich unseriös, aus Vermutungen heraus, eine so gravierende Veränderung der Gesetzeslage vorzulegen.
Es muss doch unser Anspruch sein, neue Gesetze, immer auf Grund valider Daten und Informationen vorzunehmen. Die generalisierte Ausbildung ist jedoch noch so jung, dass mit dem Berichtsjahr 2022 nun erstmals Daten vorliegen. 2025 folgt die Evaluierung. Diese Ergebnisse werden dann umfassende Informationen bieten.
Verstehen Sie mich nicht falsch. Wir müssen natürlich auch jetzt schon nachbessern, wenn sich Probleme in der Erprobung offenbaren. Deswegen ist es wichtig, dass wir den Schulen, Schüler*innen und Ausbildungsbetrieben zuhören, und da unterstützen, wo sie Hilfe brauchen.
Sei es
bei den gestiegenen Anfordernden durch höhere Vielfalt der Schüler*innen,
durch Möglichkeiten der Flexibilisierung in der Ausbildungsdauer,
durch Verbesserung der Vereinbarkeit, insbesondere da fast ein Drittel der Auszubildenden über 25 Jahren ist,
furch ausreichend Zeit zur Praxisanleitung.
Wichtig ist und bleibt es aber, nach der Ausbildung müssen die Fachkräfte hochwertige Tätigkeiten am Menschen leisten! Dafür brauchen wir fachlich bestens ausgebildete und allgemein gebildete Menschen. Und sie müssen in einen Beruf starten, in dem sie gerne arbeiten möchten. Dafür braucht es gute Arbeitsbedingungen in der Pflege! Deswegen müssen wir doch hier ansetzen und mit aller Kraft weiterhin daran arbeiten, dass sich die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte verbessern. Da liegt doch der Schlüssel!
Zudem haben auch die Pflegefachkräfte ein Recht auf berufliche Weiterentwicklung. Und dazu sind die allgemeinbildenden Fächer die Voraussetzung, die ganz nebenbei, gar nicht prüfungsrelevant sind. Durch sie wird aber die akademische Durchlässigkeit überhaupt erst ermöglicht. Mit Ihrem Gesetzentwurf wirken Sie dem entgegen.
Unser Ziel sind Schüler*innen, die eine professionelle Ausbildung erhalten, dann motiviert in ihrem Beruf arbeiten und Entwicklungsperspektive haben. Das funktioniert mit ihrem Sonderweg leider nicht.
Ich freue mich also auf den Austausch in Ausschuss!