Swantje Schendel: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes
TOP 6: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes (GE SPD/Grüne)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz hat seit seiner Verabschiedung maßgeblich zur Verringerung von Gesundheitsrisiken durch Passivrauchen beigetragen. Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Zigaretten, erhitzten Tabakerzeugnissen und Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten müssen wir jedoch reagieren, um auch hier die Gesundheit der Nichtraucher*innen zu schützen.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht deshalb vor, den Nichtraucherschutz auf diese neuen Produkte auszuweiten. Studien belegen, dass auch die beim Verdampfen oder Erhitzen freigesetzten Aerosole potenziell gesundheitsschädlich sind. Besonders gefährdet sind vulnerable Gruppen wie Kinder, Schwangere, ältere Menschen und chronisch Kranke. Für sie, aber auch für die Allgemeinheit, schaffen wir mit diesem Gesetz mehr Sicherheit und Schutz.
Uns ist bewusst, dass es Bedenken hinsichtlich der Einschränkung persönlicher Freiheiten und möglicher Auswirkungen auf die Gastronomie gibt. Und doch sind wir der Ansicht: Hier muss der Schutz der Gesundheit Vorrang haben. Wir reden schließlich auch nicht von einem pauschalen Verbot, sondern von einer präventiven Maßnahme, die den Nichtraucherschutz ausbaut und den Fortschritt, den wir in den letzten Jahren gemacht haben, sichert.
Das Rauchen und der Konsum von Cannabisprodukten, sei es zu medizinischen oder zu nicht-medizinischen Zwecken, ist in unserer Gesellschaft zunehmend normalisiert. Auch das neue Cannabisgesetz trägt dem Rechnung und beendet endlich die Kriminalisierung von Konsument*innen. Dieser Schritt war wichtig und richtig!
Zugleich darf jedoch der Schutz von Nichtraucher*innen nicht verwässert werden. Deshalb ist es jetzt auch richtig, den Nichtraucherschutz auf diese neuen Produktformen auszuweiten.
Unser Gesetzentwurf sieht klare Regelungen vor, die den Konsum dieser Produkte in öffentlichen Räumen wie Krankenhäusern, Heimen, Schulen und Gaststätten untersagen. Damit tragen wir nicht nur dem Gesundheitsschutz Rechnung, sondern schaffen auch rechtliche Klarheit, die sowohl für die Konsument*innen als auch für die Betreiber*innen dieser Einrichtungen wichtig ist.
In diesem Sinne freue ich mich auf die kommenden Beratungen im Ausschuss, wo wir diese wichtigen Fragen weiter vertiefen können und sicherstellen werden, dass der Gesetzentwurf alle notwendigen Aspekte berücksichtigt. Lassen Sie uns gemeinsam den Gesundheitsschutz in unserem Land weiter voranbringen.