Swantje Schendel: Rede zur Änderung des Nds. Krankenhausgesetzes
TOP 6 – Gesetzentwurf zur Änderung des Nds. Krankenhausgesetzes
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleg*innen,
wir stehen derzeit an einem wichtigen Wendepunkt für die Gesundheitsversorgung in Niedersachsen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes setzen wir den notwendigen ersten Schritt, um die Reform des Krankenhauswesens, wie sie im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) auf Bundesebene festgelegt wurde, auf Landesebene technisch umzusetzen.
Das KHVVG stellt die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine neue Grundlage: Leistungsgruppen und Planfallzahlen werden künftig die Grundlage für die Vergütung und Planung sein. Dies bedeutet, dass Krankenhäuser nicht nur nach der Menge, sondern auch nach der Qualität ihrer Leistungen bewertet werden – und das ist gut für die Bürger*innen. Denn für uns Grüne ist es von zentraler Bedeutung, dass diese Reform nicht nur die Effizienz steigert, sondern auch den Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung für alle Bürger*innen gewährleistet.
Durch die Schaffung eines elektronischen Antragsverfahrens ermöglichen wir es den Krankenhäusern, sich auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten, ohne durch bürokratische Hürden ausgebremst zu werden. Dies ist ein Beispiel für den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Lösungen, die auch in der Gesundheitsversorgung einen Mehrwert bieten können.
Lassen Sie uns diesen Weg mit Verantwortung und Weitsicht weitergehen – für eine starke, zukunftsfähige Krankenhauslandschaft in Niedersachsen.
Vielen Dank.