Stephan Christ: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Rede Stephan Christ© Plenar TV

TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GE SPD/Grüne)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,

wer das Klima schützen will, muss Mobilität neu denken. Ob beim Umstieg vom Auto auf Bus, Bahn und Fahrrad oder bei der dringend notwendigen Antriebswende – wir brauchen politische Antworten, wie wir die Mobilitätswende Stück für Stück im Land umsetzen und die klimaschädlichen Emissionen im Verkehrssektor deutlich senken. Die heute von uns und der SPD vorlegte Novellierung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – kurz NGVFG - ist ein Schritt in diese Richtung. Im Kern nehmen wir drei wesentliche Änderungen vor:

  1. Wir müssen die Betriebshöfe als Herzstück des Nahverkehrs fit für die Zukunft machen. Das gleiche gilt für Haltestellen. Deswegen sollen künftig auch bestehende Betriebshöfe und Wartezonen Geld aus dem NGFVG-Topf für einen Umbau und eine Grunderneuerung erhalten. Im Sinne der Antriebswende wird der Ausbau der Lade- und Wasserstoffinfrastruktur dank unserer Novelle förderfähig. Außerdem wollen wir die Werkstätten mit NGVFG-Mittel in die Lage versetzen, Fahrzeuge auf alternative Antriebe umzustellen.
  2. Bislang sind im NGVFG lediglich normale Radwege an kommunalen Straßen als förderfähig aufgeführt. Radschnellwege schaffen über kommunale Grenzen hinweg Verbindungen über größere Entfernungen und sind vor allem auch für Berufspendler*innen attraktiv - sofern denn das Angebot stimmt und der Radweg zügiges und sicheres Fahren erlaubt. Die Radschnellwege auch explizit im NGVFG zu benennen und daher Klarheit zu schaffen, holen wir mit unserer Novelle nach.
  3. Last but not least stärken wir die Bürgerbusvereine mit unserer Novelle. Seit Jahrzehnten leisten Ehrenamtliche in ganz Niedersachsen einen unschätzbaren Beitrag zur Mobilität und damit auch zur Lebensqualität in unseren Gemeinden. Von der Grafschaft Bentheim bis Uelzen, von der Wesermarsch bis Holzminden – engagierte Menschen in über 50 Bürgerbusvereine sorgen dafür, dass Menschen in ländlichen Gebieten mobil bleiben.

Ich möchte an dieser Stelle die großartige Arbeit der vielen Ehrenamtlichen würdigen. Während meiner Besuche zum Beispiel bei Vereinen im Oldenburger und Osnabrücker Land habe ich erlebt, mit welchem Engagement und Herzblut die Ehrenamtlichen dabei sind und die Mobilität in dünner besiedelten Regionen ergänzen und verlässlich sowie alltagstauglich für ihre Mitbürger*innen anbieten. Das ist gelebte soziale Integration und trägt maßgeblich zum Zusammenhalt in unseren Gemeinden bei.

Besonders hervorheben möchte ich die Arbeit des Dachverbands Pro Bürgerbus Niedersachsen e.V. Dieser Verband unterstützt die Vereine mit Beratung, Schulungen und Netzwerkarbeit und war auch wesentlicher Impulsgeber für die Novelle.

Mit der Neufassung des NGVFG wollen wir die Rahmenbedingungen für die Bürgerbusvereine verbessern. Wir möchten ihre wertvolle Arbeit unterstützen und ihnen die bestmöglichen Voraussetzungen bieten, um ihre Dienste weiterhin erfolgreich anbieten zu können. In anderen Bundesländern, wie etwa Nordrhein-Westfalen, wird bereits eine unbürokratische Organisationspauschale für Bürgerbusvereine ausgezahlt. Diese Praxis übernehmen wir jetzt auch für Niedersachsen, um die organisatorischen und finanziellen Grundlagen der Bürgerbusvereine zu stärken.

Unser Ziel ist es, den Verkehr in Niedersachsen noch attraktiver, effizienter und klimafreundlicher zu gestalten. Mit den vorgeschlagenen Änderungen gehen wir einen weiteren Schritt in diese Richtung.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere, konstruktive Diskussion im Ausschuss.

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