Sina Beckmann: Rede zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen (Gesetzentwurf SPD/GRÜNE)
Rede TOP 13: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen (GE SPD/Grüne)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
vermutlich jede und jeder von uns hier im Saal hat eine und ich wünsche allen, dass sie wenig zum Einsatz kommen muss. Die Rede ist natürlich von der Krankenversicherung. Und in diesem Zusammenhang geht es heute um den Gesetzesentwurf zur Einführung der Pauschalen Beihilfe in Niedersachsen. Endlich, möchte man sagen. Und man könnte meinen, dass es hier um einen langweiligen Verwaltungsakt geht, aber das ist nicht der Fall. Es geht um Freiheit und Gerechtigkeit!
Doch was bedeutet das jetzt genau? Es geht um nichts Geringeres als die tatsächliche Wahlfreiheit der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamten. Doch das ist nicht alles! Es geht auch um die Frage der Gerechtigkeit! Denn gerade chronisch Erkrankte, Familien oder Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen sind bisher vielfach belastet. Hier schaffen wir endlich eine Gleichstellung mit Beschäftigten!
Mit der Einführung der Pauschalen Beihilfe erhalten Beamtinnen und Beamte nun die Möglichkeit, leichter zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu wählen und eben auch einen Zuschuss der Arbeitgeberin zu einer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen.
Doch wie funktioniert das bisherige System? Die angesprochenen Personengruppen haben Anspruch auf Gewährung von Beihilfe für ihre krankheitsbedingten Aufwendungen, in Höhe von 50-70% der anfallenden Kosten. Eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist dabei finanziell aber nicht attraktiv, weil diese nur als Vollversicherung angeboten wird und so folglich Arbeitgeber- UND Arbeitnehmer-Anteile getragen werden müssen.
Fragt man also Betroffene, dann sagen sie: „Das bisherige Beihilfesystem stellt nur finanziellen Anreiz für private Krankenversicherungen, aber der Gemeinschaftssinn der gesetzlichen Krankenkasse wird so geschwächt - das kann doch nicht sein, gerade nicht im öffentlichen Dienst.“
Mehrfach ist das Thema jetzt schon angegangen worden, zuletzt in der 18. Wahlperiode, durch uns Grüne! Es wurde besprochen in verschiedenen Ausschüssen, wieder und wieder vertagt, man war verzagt! Doch nun geht es mit uns weiter, wir bringen die Pauschale Beihilfe jetzt voran. Ganz besonders möchte ich an dieser Stelle meinen Kolleginnen Tanja Meyer und Swantje Schendel danken, die sich hier richtig stark machen!
Wie geht es nun weiter? Bereits in der letzten Wahlperiode gab es zahlreiche Unterrichtungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen und im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und auch jetzt freue ich mich wieder auf die Beratungen zum diesem Gesetzesentwurf. Zahlreiche Petitionen unterstützen diesen Vorstoß, es wird nun Zeit, dass sich was ändert. Und auch der DGB hat heute in seiner Pressemitteilung die pauschale Beihilfe ebenfalls begrüßt.
Konkret sieht das so aus: Es wird einen neuen Paragraphen 80a im Niedersächsischen Beamtengesetz geben. Dieser gewährt die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe. Aber der Antrag auf Gewährung ist dann unwiderruflich, so dass man als Versicherter nicht hin- und her springen kann, also zwischen gesetzlicher oder privaten Krankenkasse. Die Höhe der Beihilfe soll so geregelt sein, dass die Hälfte der Krankenversicherungs-Kosten übernommen werden, entweder für die gesetzliche Krankenversicherung oder bei einer privaten Krankenversicherung im Basistarif.
Die Pauschale Beihilfe schafft aber nicht nur eine echte Wahlfreiheit und Gerechtigkeit, sie ist auch ein kleiner Schritt in Richtung Bürgerversicherung. Außerdem steigern wir so als Land die Attraktivität der Anstellungen in Zeiten des Arbeitskräftemangels. Und es gibt noch einen großen Vorteil: wir minimieren die enorme Bürokratie, denn anfallende Kosten müssen momentan noch selbst ausgelegt und anschließend mit Beihilfestellen UND der privaten Krankenversicherung abgerechnet werden. Das ist aufwendig und nicht mehr zeitgemäß!
Und ja, es kostet Geld. Aber es ist gut investiertes Geld. Das Finanzministerium hat gerechnet, es geht von erheblichen Einsparungen aus, wenn versicherte Beamt*innen in den Ruhestand gehen. Langfristig wird hier von Kostenneutralität ausgegangen, die Bertelsmann-Stiftung hat sich das auch angesehen und kommt in ihrer Modellrechnung sogar auf Einsparpotentiale!
Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen und Baden-Württemberg haben die Pauschale Beihilfe schon. Niedersachsen zieht jetzt nach und ist somit guter Gesellschaft. Wir schaffen mit diesem Gesetz also endlich Wahlfreiheit und Gerechtigkeit und erhöhen die Attraktivität unserer eigenen Arbeitsplätze. Ich freue mich auf die Beratungen!
Vielen Dank.