TOP 7-9:Nadja Weippert: Rede zum Rot-grünen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes

TOP 7-9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommu-nalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalwahl-gesetzes

- Es gilt das gesprochenen Wort -

Am 07. Januar dieses Jahres fand anlässlich des 70. Geburtstag unseres Bundespräsidenten in der Berliner „Akademie der Künste“ ein Symposium „Demokratie als Auftrag“ statt. Heute Morgen wurden wir in der Gedenkstunde für die „Opfer des Nationalsozialismus“ von Herrn Prof. Dr. Dr. Michel Friedman nochmal nachdrücklich daran erinnert, dass Demokratie unser gemeinsamer Auftrag ist: Denn unsere Demokratie ist der Garant für ein Leben eines jeden Menschen in Würde und Freiheit, liebe Kolleg*innen!

Und bekanntlich beginnt Demokratie nicht im Bundes- oder Landtag, sondern vor Ort, bei den Menschen zu Hause, in ihrer Nachbarschaft, in den Städten und Gemeinden.

Und wir alle wissen: Unsere Demokratie lebt von Mitsprache, Teilhabe- und Mitgestaltungsmöglichkeiten.

In unseren zwei vorliegenden rot-grünen Gesetzentwürfen, die wir heute hier erstmalig beraten, geht es also unter anderem darum, die Möglichkeiten des ehrenamtlichen kommunalpolitischen Engagements zu verbessern, auszuweiten und vor allem zu modernisieren.

Heruntergebrochen geht es also um nichts Geringeres als die Zukunft unserer Demokratie vor Ort, liebe Kolleg*innen! Unsere rot-grünen Gesetzentwürfe machen Kommunalpolitik inklusiver, digitaler, gerechter. Sie beinhalten ein klares Bekenntnis: Kommunalpolitik soll von allen für alle da sein!

Auf ein paar Punkte möchte ich hier genauer eingehen:

Eines unser Ziele ist es, die Jugendbeteiligung zu stärken. Künftig können Jugendliche selbst die Einrichtung von Jugendgremien beantragen – mit klaren gestaffelten Quoren, je nach Größe der Kommune. Des Weiteren soll das passive Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre sinken. Niedersachsen wird damit das zweite Bundesland nach Baden-Württemberg, das es jungen Menschen, die schon wählen dürfen, auch die Möglichkeit gibt, sich selbst wählen zu lassen! Das ist nicht nur echte Partizipation und reelles Empowerment, sondern allen voran aktive Zukunftsarbeit und Nachwuchsförderung für unsere Demokratie, liebe Kolleg*innen!

Darüber hinaus machen wir das Ehrenamt attraktiver: Wer sich kommunalpolitisch engagiert, soll nicht zwischen Familie und Mandat wählen müssen. Insbesondere viele Frauen stellen sich auch in diesem Kommunalwahljahr wieder die Frage, ob sie Job, Care-Arbeit und ehrenamtlichen Einsatz für die „Demokratie vor Ort“ unter einen Hut bekommen.

Und ich kann allen Unentschlossenen nur zurufen: Ja, es geht und wir als rot-grüne Regierungskoalition unterstützen Euch dabei! Denn wir brauchen dringend die Perspektiven und Erfahrungen aller Menschen in den Kommunalparlamenten, um unsere Orte lebens- und liebenswert zu erhalten – und vor allem zu gestalten. Der aktuelle Anteil von Frauen in Gemeinderäten liegt gerade einmal bei knapp 26 %. Das ist definitiv steigerungsfähig, liebe Kolleg*innen! Um gerade Frauen die Entscheidung für ein kommunales Mandat zu erleichtern, soll es künftig Pauschalstundensätze für Care-Arbeit geben. Nicht nur für Kinderbetreuung, sondern künftig auch für die Pflege von Angehörigen. Das ist soziale Infrastruktur für Demokratie, liebe Kolleg*innen!

Zudem werden wir die Digitalisierung vorantreiben: Öffentliche Rats- und Ausschuss-Sitzungen per Videokonferenz für Ratsmitglieder und Bürger*innen fördern sowohl die Möglichkeit von aktiver Teilnahme als auch die Vereinbarkeit von kommunalpolitischem Engagement mit dem Arbeits- und Familienleben. Die Einsparung von Zeit, Geld und CO₂ sind weitere erwähnenswerte positive Nebeneffekte.

Herr Prof. Dr. Dr. Friedman hat uns heute Morgen auch aufgefordert, unserem Grundgesetz - dem Leitfaden unserer Demokratie – mehr Raum zu geben und unsere „Lieblingsparagraphen“ öfter zu zitieren. Das tue ich an dieser Stelle mit einem meiner Lieblingsparagraphen, dem Artikel 3 Absatz 2 unseres Grundgesetzes, der da lautet:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Mit unseren vorliegenden rot-grünen Gesetzesentwürfen kommen wir in Niedersachsen genau diesem wichtigen Verfassungsauftrag nach und stärken aktiv die Gleichberechtigung. Geschlechterparität in Verwaltungsräten und Gesellschaften der Kommunen ist kein frommer Wunsch, sondern schlichtweg die Abschaffung struktureller Benachteiligung. Denn erst Vielfalt eröffnet neue Perspektiven und fördert Entscheidungen, die alle Menschen berücksichtigen und miteinbeziehen.

Dazu gehört auch die Absicherung unserer hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten. Ihre Abberufung ist künftig nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit möglich. Eine starke Position für starke Frauen.

Zudem flexibilisieren wir die Nachrückregelung. Das stärkt kleine Parteien mit wenigen Kandidierenden. Haben im Lauf der Wahlperiode alle Kandidat*innen einer Liste auf ihr Mandat verzichtet, ist für die Partei nicht mehr Schluss wie bisher, sondern die Liste beginnt erneut am Anfang mit der Nachrückregelung von Kandidat*innen, die inzwischen wieder zur Verfügung stehen könnten.

So werden temporäre Hinderungsgründe berücksichtigt. Das reduziert die Angst vor zu hoher Belastung durch das Ehrenamt und schafft Raum, wenn Kandidat*innen wieder zur Verfügung stehen. Liebe Kolleg*innen, so geht die aktive Förderung von Vereinbarkeit von kommunalem Mandat, Beruf und Familie!

Darüber hinaus schaffen wir mit den vorliegenden Gesetzentwürfen Rechtssicherheit und Transparenz durch klare Regeln für Wahlvorstände, bessere Datenschutzstandards und ausreichend viele Kandidat*innen. Wenn zu wenige Personen antreten, wird die Wahl abgesagt, statt eine nicht handlungsfähige Vertretung zu wählen.

All das sind keine kleinen Korrekturen – das ist ein echter überfälliger Modernisierungsschub zur kommenden Kommunalwahl, liebe Kolleg*innen!

Und nun noch zur Prüfung der Verfassungstreue von Hauptverwaltungsbeamt*innen: Wir schaffen hier aufgrund schlechter Erfahrungen anderer Bundesländer eine erweiterte Prüfung durch die bewährten und erfahrenen Wahlausschüsse unter Einbindung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landes und bei Bedarf der Verfassungsschutzbehörde. Damit das die Wahl nicht verzögert, verlängern wir die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen.

Den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD hingegen, der Gerichte an Stelle der ebenfalls unparteiischen und weisungsfreien Wahlausschüsse über die Verfassungstreue von Kandidat*innen entscheiden lassen möchte, lehnen wir ab. Die Wahlausschüsse entscheiden seit jeher nach klaren Regeln und nicht nach Lust und Laune. Wer hier „politische Willkür“ behauptet, unterstellt –greift sämtliche ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen an und belastet unsere Gerichte unnötig. Einem Freibrief für Verfassungsfeinde, auf ein Recht „im Zweifel immer zugelassen zu werden“ erteilen wir klar und deutlich eine Absage!

Lassen Sie uns „Demokratie“ als unseren „gemeinsamen Auftrag“ verstehen und kommen wir unserer Verantwortung nach. Stellen wir unsere niedersächsische Kommunalverfassung gemeinsam zukunftsfest auf.

Ganz im Sinne und Bewusstsein unserer Verantwortung, die uns bei der heutigen Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus nochmal eindringlich mit auf den Weg gegeben worden sind: Für eine wehrhafte Demokratie als Garant für ein Leben eines jeden Menschen in Würde und Freiheit.

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