Rede:Filiz Polat:Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht streichen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,
Grüne setzen sich beim Staatsangehörigkeitsrecht schon seit Langem dafür ein, dass für Menschen, die in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben, keine unzumutbaren Hürden beim Einbürgerungsverfahren aufgebaut werden dürfen. Denn wir haben schon lange zu wenige Einbürgerungen, nicht zu viele – auch in Niedersachsen. Aus integrationspolitischer Sicht ist nicht hinnehmbar, dass ein großer Teil der Gesellschaft von der aktiven Partizipation durch Wahlen und Abstimmungen ausgeschlossen ist.
Die grundlegende Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes durch die rot-grüne Koalition 2000 war dabei ein entscheidender gesellschaftspolitischer Fortschritt für Deutschland.
Das bisher geltende Abstammungsprinzip oder "Recht des Blutes" noch aus Zeiten des Deutschen Reiches wurde endlich um das Geburtsortsprinzip ergänzt unter teilweiser Hinnahme der Doppelten Staatsbürgerschaft.
Damit haben wir nicht nur den Umdenkprozess hin zu einer Einwanderungsgesellschaft eingeleitet, sondern das Staatsangehörigkeitsrecht auf ein modernes europäisches Niveau gebracht, das dem aufgeklärten Staats- und Verfassungsverständnis dieses Jahrhunderts entspricht.
Allerdings haben wir auf Grund der damaligen schwarz-gelben Bundesratsmehrheit nicht das moderne Staatsangehörigkeitsrecht bekommen wie wir Grüne das für erforderlich halten.
Deshalb hat unsere Bundestagsfraktion bereits 2006 eine Änderung zum Staatsangehörigkeitsgesetz eingebracht. Der Gesetzentwurf enthält neben den Vorschlägen zur vermehrten Hinnahme von Mehrstaatigkeit, vor allem die Streichung der so genannten Optionslösung im § 29 StAG.
Das sind die Ziele, zu deren Realisierung 1999 die Kraft der rot-grünen Koalition im Bundestag nicht ausgereicht hat. Bekanntlich mussten im damaligen Verfahren zur umfassenden Reform des Staatsangehörigkeitsrechts erhebliche Zugeständnisse an die unionsregierten Länder im Bundesrat gemacht werden.
Nicht zuletzt wegen Herrn Koch, der die Landtagswahl in Hessen zur Volksabstimmung gegen die doppelte Staatsangehörigkeit erklärte.
Wir haben mit unserem Antrag die Bundesratsinitiativen der Bundesländer Bremen und Berlin auf Abschaffung des so genannten Optionsmodells unterstützen wollen. Denn die davon Betroffenen werden gezwungen, sich mit der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden.
Anrede,
hier geborene und aufgewachsene Menschen sollten keine Entscheidung treffen müssen, die ihre Zugehörigkeit zu diesem Staat in Frage stellt. Es kann nicht sein, dass in den kommenden Jahren Zigtausende junger Menschen ausgebürgert werden. Allein in den nächsten zehn Jahren müssen sich 50.000 junge Menschen entscheiden, ob sie Deutsche bleiben und ihre zweite Staatsangehörigkeit aufgeben wollen.
Wir wollen Einwanderer-Kindern dauerhaft eine doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen. Zumal wir heute ohnehin schon mit der Mehrstaatigkeit leben. Denn die Bundesrepublik akzeptiert bereits, dass EU-Bürger und ihre Kinder mehr als einen Pass haben. Auch für Kinder aus binationalen Ehen ist die doppelte Staatsbürgerschaft längst der Normalfall.
Die Anhörung zu unserem Gesetzentwurf auf Bundesebene zeigte, dass die Experten den Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht mehrheitlich ablehnen. Sie plädierten für die Streichung der Optionspflicht und eine weitergehende Akzeptanz der Mehrstaatigkeit.
Denn es darf bei der Staatsbürgerschaft keine Zweiklassengesellschaft geben. Die CDU sollte in dieser Frage endlich ihre ideologische Blockadehaltung aufgeben. Der Optionszwang muss abgeschafft werden.
Anrede,
die Einbürgerungszahlen in Deutschland liegen im Keller. Im Jahr 2007 sind sie nochmals um 9,5 Prozent zurückgegangen und liegen nunmehr auf dem Niveau von vor 1991.
Außer warmen Worten und einer reichlich schlichten Werbekampagne fällt der großen Koalition anscheinend gar nichts ein, wie Sie diesen negativen Trend umkehren könnten.
Entsorgen sie lieber das Optionsmodell auf dem Müllhaufen der Rechtsgeschichte, wo es dringend hingehört.