Rede Volker Bajus: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsichen Abfallgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Es gilt das gesprochene Wort -
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
die Änderung des Abfallgesetzes beinhaltet zwei Aspekte. Zum einen geht es um Anpassungen an Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes des Bundes. Diese sind so weit unstrittig, deswegen gehe ich hier nicht näher darauf ein.
Zum zweiten geht es um den § 42 des Niedersächsischen Abfallgesetzes. Also, um die Frage, wer entscheidet über die Zulassung von privaten Wertstoffsammlern, wenn kommunale Entsorger in Konkurrenz dazu stehen. Hier gibt es durch ein OVG-Urteil Klärungsbedarf, da die bislang zuständige kommunale Ebene Gefahr läuft, in eigener Sache zu entscheiden, was unzulässig ist.
Die vorgelegte Gesetzesänderung löst dieses Problem. Nunmehr ist nämlich zunächst das Land als Oberste Abfallbehörde zuständig, über Anträge privater Sammler zu entscheiden. Über eine Verordnungsermächtigung kann das Land die Zuständigkeit dann im Detail regeln.
Anrede,
diese Änderung fand auch in der Anhörung im Ausschuss breite Unterstützung. Insbesondere die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen haben die Änderung ausdrücklich begrüßt. Dagegen war eigentlich nur der Verband der privaten Entsorgungswirtschaft.
Deren Interesse angesichts steigender Rohstoffpreise sich auf das lukrative Wertstoffgeschäft zu konzentrieren ist zwar verständlich, aber politisch unverantwortlich. Deswegen sagen wir ganz klar:
Rosinenpickerei läuft mit uns nicht. Gewinne im Abfallgeschäft privatisieren und Kosten sozialisieren, dann wären die Bürgerinnen und Bürger die Dummen, deren Abfallgebühren steigen. Das geht nicht.
Meine Damen und Herren von der FDP,
dass Ihnen das egal ist und Sie sich für die privaten Entsorgungsfirmen in die Bresche schmeißen, wundert mich nicht. Sie sind ja auch in vielen kommunalen Räten kaum vertreten und müssen deshalb steigende Müllgebühren nicht rechtfertigen. Dass es aber auch Stimmen aus der CDU gegeben hat, die sich nicht eindeutig hinter diese Regelung stellen mögen, überrascht dann doch. Sie sind doch auch in vielen Kommunen in der Verantwortung. Ihnen muss doch daran gelegen sein, Rechtssicherheit zu schaffen und zugleich die Interessen der GebührenzahlerInnen zu wahren.
Anrede,
auch bei der Änderung des Abfallgesetzes haben die Mehrheitsfraktionen von SPD und Grünen gezeigt, dass wir eine Politik im Dialog ernst meinen und auch umsetzen. Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU haben uns gesagt, dass die zusätzliche Darstellung jährlicher Kosten der Abfallbewirtschaftung unwirtschaftlich und weitgehend sinnfrei ist. Also haben wir noch vor der Anhörung des Ausschusses einen Änderungsvorschlag eingebracht. Dass Sie meine Damen und Herren von der CDU das als Flickschusterei brandmarken, damit können wir leben.
Wenn uns jemand sagt: „Das hat sich nicht bewährt, wie es im Gesetz steht“, dann nehmen wir das ernst, denken nochmal drüber nach und ändern das dann entsprechend.
Anrede,
dieses Gesetz dient der Rechtsklarheit im Abfallrecht, es setzt die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts um und es stößt auf breite Zustimmung bei den Betroffenen, Deshalb möchte ich Sie bitten, dem vorgelegten Gesetzentwurf zuzustimmen.
Vielen Dank!