Rede Volker Bajus: Bürgerenergie in Niedersachsen nicht stoppen: Akteursvielfalt erhalten, gesellschaftliche Akzeptanz sichern, regionale Wertschöpfung befördern

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident,

meine Damen und Herren!

Das Erneuerbare Energien Gesetzes war und ist das zentrale Instrument für die Entwicklung einer innovativen, leistungsfähigen und nachhaltigen Industrie. Allein die Windenergiebranche in Niedersachsen sichert mittlerweile 32.000 Arbeitsplätze – vor allem im Mittelstand. Das EEG hat zugleich auch die Grundlagen für den Aufbau einer dezentralen und klimaverträglichen Stromversorgung in Bürgerhand geschaffen.

Durch die nun geplante Umstellung auf das Ausschreibungsmodell für Erneuerbare-Energie-Anlagen ist diese Erfolgsgeschichte in akuter Gefahr.

Das können wir nicht wollen!

Meine Damen und Herren,

in der Tat ist der Ausbau der Erneuerbaren auch strukturpolitisch eine gute Sache. So war die Stromversorgung lange weitgehend in der Hand der vier großen Konzerne. Sie bestimmten allein die Energiepolitik. Das Land war in Regionalmonopole aufgeteilt. Kommunale Stadtwerke dienten allenfalls als Weiterverkäufer und Nischenproduzenten.

Das hat sich in den letzten 15 Jahren dank EEG komplett geändert. Im ganzen Land wurden Energiegenossenschaften und neue Stadtwerke gegründet, wurden Bürgerwindparks errichtet, bekamen Landwirte eine neue Perspektive.

Die Wertschöpfung aus Strom verteilt sich nun im ganzen Land. Auch strukturschwache Räume bekommen eine Chance. Rund die Hälfte des grünen Stroms ist „Bürgerenergie“, nur 12 % wird von den klassischen Versorgern erzeugt. Zu Recht spricht man von einer „Demokratisierung der Energieversorgung“.

Im letzten Sommer wurden mit der Reform des EEG die Rahmenbedingungen für den Ökostromausbau erheblich geändert. Wir Grüne hätten dabei gerne auf so manche Zumutung verzichtet. Etwa auf die sogenannte Sonnensteuer oder die „atmenden Deckel“ auf Wind, Sonne und Biomasse. Diese Maßnahmen bremsen die Energiewende aus. Der Blick auf die jüngsten Entwicklungen lässt Schlimmes befürchten: Der Ausbau bei der Photovoltaik bleibt schon jetzt hinter den Zielen zurück und der Biogasmarkt ist ganz zusammengebrochen. Das muss die Bundesregierung verantworten.

Besonders problematisch ist jedoch der Ausschreibungszwang. Ab 2017 sollen neue EE-Projekte nur noch über staatliche Ausschreibungen von Mengenkontingenten gefördert werden.

Meine Damen und Herren!

Die langwierige Debatte um die EEG-Reform hatte die Branche tief verunsichert. Inzwischen sind die Auftragsbücher der heimischen Anbieter wieder gut gefüllt. Leider aber nur bis 2017!

Der Markt reagiert auf den drohenden Ausschreibungszwang mit großer Verunsicherung. Denn die Ausgestaltung ist noch völlig unklar. Insbesondere die vielen kleinen Investoren sind in Sorge. Das darf so nicht bleiben!

Die grundsätzliche Zielsetzung, Kostenreduktion, begrüßen wir ja. Zudem fordert auch die EU Ausschreibungen, wenn auch nur für größere Erzeugungsmengen.

Wir sollten aus den Erfahrungen anderer Länder lernen. Großbritannien hat die Ausschreibungen bereits wieder abgeschafft. Dort sind die Förderkosten für Erneuerbare nicht gesunken. Dafür brach aber der Ausbau ein und kleinere Akteure zogen sich zurück.

Meine Damen und Herren.

Wir müssen dafür Sorge tragen, die Ausschreibungsbedingungen transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten. Auch kleine Markteilnehmer müssen weiterhin faire Chancen haben. Die Spielräume, die die EU lässt, um kleine Erzeugungs-Mengen von der Ausschreibung auszunehmen, sollten auch genutzt werden.

Nun könnte man versucht sein, der Weisheit der Großen Koalition zu vertrauen. Auf Bundesebene wird im Moment die erste Pilot-Ausschreibung für Freiflächen-Photovoltaik vorbereitet. Dabei bestätigen sich leider viele Befürchtungen:

Die Ausschreibung droht ein bürokratisches Monster zu werden. Allein der Verordnungsentwurf für das Pilotprojekt hat jetzt schon über 100 Seiten.

Und, das Modell sieht weder Ausnahmen noch explizite Förderquoten für kleine Akteure vor – obwohl das in der Verbändeanhörung allenthalben gefordert wurde.

Bevor also die Ausschreibungspflicht für ALLE regenerativen Energien eingeführt wird, müssen zunächst die Ergebnisse der Pilotphase kritisch ausgewertet werden. Sinken die Gesamt-Kosten tatsächlich? Welche Akteure kommen zum Zug? Wird die gewünschte Zubaumenge erreicht?

Meine Damen und Herren,

die Ausschreibungspflicht gefährdet auch die Unterstützung der BürgerInnen. Denn regenerative Energieprojekte bedeuten stets auch Belastungen für Landschaftsbild und Wohnumfeld. Dem gegenüber stehen bislang neue wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeiten. Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten sichern die Akzeptanz in der Region, weil der unmittelbare Nutzen erfahrbar wird.

Es muss uns darum gehen, dass kleine und lokale Akteure nicht gezielt aus dem Markt gedrängt werden. Hier muss dringend nachgebessert werden, denn die Bürgerenergie ist das Herz der Energiewende. Mit ihr steht und fällt auch die gesellschaftliche Unterstützung.

Den alten Strommonopolisten darf jetzt nicht wieder der rote Teppich ausgerollt werden. Diese haben das Thema Ökostrom jahrelang verschlafen. Es kann nicht sein, dass sie jetzt über das Ausschreibungsmodell wieder in Vorhand kommen.

Ich freue mich auf eine konstruktive Debatte im Ausschuss.

Vielen Dank!


Antrag: Bürgerenergie in Niedersachsen nicht stoppen: Akteursvielfalt erhalten, gesellschaftliche Akzeptanz sichern, regionale Wertschöpfung befördern

 

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