Rede Volker Bajus: Antrag (FDP) zur Entsorgung HBCD-belasteter Dämmstoffe

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

dass das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) ein Umweltgift ist, lässt sich nicht wegdiskutieren. HBCD steht im Verdacht, Schäden bei ungeborenen Kindern und Säuglingen auszulösen.

HBCD ist sehr langlebig und kann in der Umwelt schlecht abgebaut werden. Der Stoff verteilt sich weltweit und reichert sich in Lebewesen an. Sogar in Vögeln und Fischen in der Arktis wurde HBCD bereits nachgewiesen.

Wem also die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und eine intakte Umwelt wichtig sind, für den ist die Notwendigkeit einer sicheren Entsorgung dieses Giftstoffes keine Frage.

Übrigens, auch wenn wegen all dieser Eigenschaften HBCD nach EU-Chemikalienverordnung als "besonders besorgniserregender Stoff" gilt und auch international geächtet ist, muss sich, wer noch in einem Haus mit HBCD-haltigen Dämmplatten wohnt, keine Sorgen machen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes gasen die verputzten Platten nur wenig aus.

Heute geht es aber nicht um die Nutzung, sondern um die Entsorgung der belasteten Dämmstoffe. Hierzu fordert der vorliegende Antrag ein „Weiter so, wie bisher“, „Gesundheit und Umweltschutz sind uns egal“.

Meine Damen und Herren,

diese Haltung kann doch nicht ernsthaft Grundlage für verantwortungsvolle politische Entscheidungen sein.

Die Forderung der FDP nach einer BR-Initiative hat sich aber auch aus anderen Gründen erledigt:

  1. In Niedersachsen sind die Weichen für eine sachgemäße Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten zeitgerecht gestellt worden. Das Ministerium hat frühzeitig im Gespräch mit der Abfallwirtschaft  die nötigen Vorkehrungen getroffen, um eine sichere Entsorgung zu ermöglichen.
    Richtig ist aber, in anderen Bundesländern gab es erhebliche Schwierigkeiten.
  2. Offensichtlich haben viele in der Entsorgungsbranche das Thema mehr oder minder absichtsvoll verschlafen. Statt die notwendigen Genehmigungen zu besorgen oder entsprechende Investitionen in die Technik vorzunehmen, gab es verbreitet Versuche, Bauhandwerk und Bauherren mit Phantasiepreisen abzuzocken.
  3. Darauf hat der Bundesrat reagiert und sich vor wenigen Tagen auf eine einjährige Verlängerung der Übergangsfrist verständigt. Zeit genug also, um deutschlandweit eine sichere Entsorgung zu organisieren.

Einer erneuten Bundesratsinitiative bedarf es daher nicht.

Meine Damen und Herren,

Es kann doch nicht sein, dass sich Politik vor seiner gesundheits- und umweltpolitischen Verantwortung drückt und Teile der Entsorgungswirtschaft nach Belieben und Eigeninteressen entscheiden, wie entsorgt wird.

Es ist unsere Aufgabe, die der Politik, über den Rechtsrahmen der Abfallwirtschaft, über den Umgang mit gefährlichen Stoffen, zu entscheiden. Und zwar allein mit Blick auf das Allgemeinwohl.  

Dafür steht rotgrüne Politik in Niedersachsen!

Vielen Dank!

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