Rede Volker Bajus: Antrag (FDP) zu HBCD-belastetem Polystyrol auf Baustellen

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Anrede,

HBCD (Hexabromcyclododecan) wurde lange Zeit als Flammschutzmittel in Dämmplatten eingesetzt. HBCD ist ein Umweltgift: Es ist extrem langlebig, verbreitet sich über weite Entfernungen und reichert sich in den Organismen von Menschen und Tieren an. Die bromhaltige Verbindung wurde sogar schon in der Arktis nachgewiesen – weit ab von jeder Industrie. HBCD steht u.a. im Verdacht, fortpflanzungsschädlich zu sein und wurde mit der Chemikalien-Verordnung REACH als „besonders besorgniserregend“ eingestuft. Seit 2013 wird HBCD deshalb weltweit verboten. Das alles lässt sich übrigens auf der Website des Umweltbundesamts nachlesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP,

es wäre grob fahrlässig vor den Gefahren die Augen zu verschließen. HBCD-haltige Dämmplatten wurden bis 2013 auch in Niedersachsen verwendet. Werden diese belasteten Dämmstoffe beispielsweise bei Sanierungsarbeiten ersetzt, muss eine Entsorgung ohne Schäden für Mensch und Umwelt sichergestellt sein. Deshalb ist die nunmehr vorgenommene Einstufung der mit HBCD ausgerüsteten Dämmplatten als „gefährliche Abfälle“ völlig richtig, wenn uns denn die Gesundheit von Menschen wichtig ist.

Die von der FDP geforderte Rücknahme der Abfallverzeichnis-Verordnung geht daher fehl. Sie löst keine Probleme, sondern verschärft sie zu Lasten von Mensch und Natur.

Was tatsächlich nötig ist, im dringenden Interesse des Handwerks und des Baugewerbes, ist eine schnelle Behebung des entstandenen Entsorgungsengpasses. Die Betonung liegt dabei auf „schnell“.

Die von der FDP geforderte Bundesratsinitiative wäre angesichts des Zeitbedarfs daher keine ausreichende Hilfe.

Wie Lesewillige den Antworten Nr. 6785 und 6855 der Landesregierung entnehmen können, hat das Umweltministerium bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen.

  • Polystyrol-Abfälle mussten auch in der Vergangenheit thermisch entsorgt werden.
  • MU hat im Vorgriff auf die neue Bundesregelung für ein unbürokratisches Anzeigeverfahren gesorgt, mit dem sich Abfallverbrennungsanlagen für die Verwertung von HBCD-haltigen Dämmstoffen qualifizieren können.
  • Leider haben die Anlagenbetreiber dies zunächst nicht umgesetzt.
  • Daher hat MU das Gespräch mit den Betreibern gesucht. Nunmehr nehmen die ersten Müllverbrennungsanlagen in Niedersachsen diese Abfälle wieder zur Verwertung an. Dazu kann der Minister mit Sicherheit mehr sagen.

Anrede,

meine Damen und Herren. Es gab wegen der neuen Bundesregelung einen kurzzeitigen Entsorgungsengpass, den die Landesregierung mittlerweile behoben hat. Das ist alles auf einem guten Wege. Auch schon zu dem Zeitpunkt, als dieser Antrag eingebracht wurde, was Sie ja aus den Antworten zu Ihren Anfragen hätten entnehmen können.

Ich gehe daher davon aus, dass dieser Antrag nicht auf reale Entsorgungsengpässe sondern eher auf akutem Antragsnotstand in der FDP-Fraktion zurückzuführen ist.

Ehrlich wäre es daher, Sie würden diesen Antrag zurückziehen.

Vielen Dank!

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