Rede Ursula Helmhold: UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen umsetzen

Anrede,

es ist schon bemerkenswert, dass heute drei Anträge von der Opposition und der Regierungsfraktionen vorliegen, die zwar mit unterschiedlichen Akzenten und mit unterschiedlicher Differenziertheit doch immerhin alle einer entschiedenen Reform der Eingliederungshilfe hin zu einem personenzentrierten Hilfesystem das Wort reden. Wir begrüßen diesen breiten Konsens! Der wäre noch vor drei Jahren so nicht möglich gewesen. Bei der Debatte zu unserem damaligen Antrag: "Alternativen zum Heim schaffen – ambulante Wohnformen weiter ausbauen!" gingen alle anderen Fraktion auf Distanz und warfen uns für die Forderung nach dem Abbau von Heimplätzen und dem notwendigen parallelen Aufbau ambulant betreuten Wohnens Realitätsferne, falsche Frontstellungen gegen die Heimträger und ähnliches mehr vor. Wir standen ziemlich allein auf weiter Flur.

Anrede,

wie schnell sich doch plötzlich die Politik ändern kann, wenn mit der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein Anstoß von außen Bewegung in die erstarrten Strukturen bringt.

Dass die Sozialminister der Länder nun schleunigst ein an der einzelnen Person und ihrem individuellen Hilfebedarf orientierten Hilfesystem und Teilhabemanagement fordern, dass die Ministerin Selbstbestimmung, Eigenverantwortung, das Wohnen in der eigenen Wohnung hochhält und dem Übergang aus dem stationären Bereich in das ambulant betreute Hilfebereich das Wort redet - uns soll es recht sein! Das wollte die Behindertenbewegung, das wollten wir seit Jahren. Nun scheint das  alles "Mainstream" zu sein.

Ich möchte allerdings eins betonen: wenn man das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen und ihr Selbstbestimmungsrecht hoch hält, dann muss klar sein, dass das ambulante Wohnen nicht in jedem Fall günstiger ist, als die stationäre Unterbringung.

Anrede,

mit Absichtserklärungen ist es allerdings bei der bevorstehenden Reform der Eingliede­rungshilfe nicht getan. Ich habe es schon anlässlich der Landtagsdebatte zu den beiden Großen Anfragen zur Behindertenpolitik gesagt: es muss ein Konversionsprogramm zur Umorientierung und zum Umbau vorhandener stationärer Einrichtungen geben. Es geht um die Förderung einer "inklusiven Sozialräumlichkeit"! Und auch die Betroffenen brauchen gezielte Anreize um in das selbstständige Wohnen zu wechseln, denn die stationären Einrichtungen selbst können logischer Weise kein gesteigertes Eigeninteresse an der Abschaffung ihrer eigenen Plätze haben. Es ist gut, Frau Ministerin, dass Sie mit den Langzeiteinrichtungen ins Gespräch gekommen sind, aber bisher haben Sie nicht offenbart, wie die von Ihnen so bezeichnete "gezielte Unterstützung" von Behinderten zum Umzug in die eigene Wohnung aussehen soll. Es wäre gut, wenn Sie uns konkret sagen würden, was Sie dort verhandelt haben. Schließlich hat Niedersachsen die vierthöchste Zahl von Heimunterbringungen im Ländervergleich.

Anrede,

für uns ist klar: Kommunalisierung darf es nicht geben. Wir brauchen verbindliche Vorgaben des überörtlichen Sozialhilfeträgers für einheitliche Standards und Hilfeplanverfahren sowie Hilfeplankonferenzen, die wir auch in rechtliche Hinsicht verbindlich vorgeben möchten.

Im Eckpunktepapier der Sozialminister sind konkrete Erwartungen an notwendige Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene formuliert worden. Ich nenne die Aufhebung der bisherigen formellen Unterteilungen der Eingliederungshilfe in stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen, ich verweise auf die notwendige Trennung der Hilfe zum Lebensunterhalt von den Fachleistungshilfen. Zu den formulierten Erwartungen gehört aber auch ein bundesfinanzierter dauerhafter Nachteilsausgleich – wir würden das Bundesteilhabegeld nennen.

Frau Mundlos, Sie haben bei der Diskussion unseres Antrages behauptet – und damit fallen Sie dem Eckpunktepapier der Sozialminister geradezu in den Rücken – dies sei nicht finanzierbar. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf die Rede des Landesbehindertenbeauftragten Karl Finke am 4. Februar in der Auftaktkonferenz der Sozialministerin zum erwähnten Hilfeplanverfahren verweisen. Er hat darauf verwiesen, dass Experten die Kosten eines Bundesteilhabegeldes als dauerhaften Nachteilsausgleich – je nach Ausgestaltung – auf minimal 600 Mio. € und maximal auf 1 Mrd. € errechnet haben. Selbst bei einer großzügigen Ausgestaltung wäre also diese aufzubringende Summe geringer als die 1,2 Mrd. €, die die jetzige Bundesregierung durch die von der FDP erzwungene Halbierung des Mehrwertsteuersatzes für die Hotellerie aus dem defizitären Haushalt aufzubringen hat.

Ein Bundesteilhabegeld würde auch die sozialpolitisch nicht überzeugende Länderzuständigkeiten beim Landesblindengeld und teilweise Landesgehörlosengeld überwinden helfen, denn ein Bundesteilhabegeld wäre dann für alle Menschen mit Behinderungen vorhanden und nicht ausschließlich für bestimmte Gruppen und Behinderungsarten.

Was man wirklich will, das kann man auch – wir werden die Sozialministerin jedenfalls bei der Umsetzung des Teilhabegeldes nach Kräften unterstützen!

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