Rede: Ursula Helmhold: Situation von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen – Große Anfrage

Landtagssitzung am 21.01.2010

Anrede

für die Beantwortung der Großen Anfrage möchte ich allen Beteiligten herzlich danken.

Die beiden Großen Anfragen zur Behindertenpolitik kommen nicht von ungefähr. Durch die im März 2009 in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist etwas in Bewegung gekommen. Der alte Wahlspruch der Behindertenbewegung "Man ist nicht behindert, man wird behindert" prägt den Geist dieser Konvention.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat bereits Ende letzten Jahres den Bund aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode ein Reformgesetz zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu verabschieden. Ob dieses ehrgeizige Ziel umgesetzt werden wird, da habe ich doch starke Zweifel. Denn es geht ja bei dieser Weiterentwicklung um viel Geld, das der Bund auf den Tisch legen soll. Das Geld, das zum Beispiel bei den Hoteliers landet, steht für die Behinderten ja nicht mehr zur Verfügung.

Anrede,

die Vorschläge der Sozialminister sind sicher auch vor dem Hintergrund eines wachsenden Drucks durch steigende Kosten in der Eingliederungshilfe entstanden. Sie wollen die inhaltliche Reform und zugleich Kostenneutralität. Da dürfen wir sehr gespannt sein, wie das gelingen soll, denn einerseits soll jeder Mensch mit Behinderung die für ihn notwendigen und bedarfsgerechten Hilfen – personenzentriert – bekommen, auf der anderen Seite reklamieren auch Sie das Prinzip der Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit der Hilfen, wie sie z.B. im §13 des SGB XII artikuliert ist. Wie das dann mit dem erklärten Ziel der Durchsetzung des Wunsch- und Wahlrechts für die Betroffenen in Einklang zu bringen ist, darüber schweigen Sie sich in Ihrer Antwort geflissentlich aus oder umschiffen diese Frage mit diplomatischen Floskeln. Genau wegen dieser Frage aber werden regelmäßig Klagen vor den Gerichten ausgefochten um das Recht auf die Bestimmung des eigenen Aufenthaltsortes durchzusetzen. Was wir brauchen, meine Damen und Herren, ist ein Verbot, dass Menschen mit Behinderungen gegen ihren Willen in eine bestimmte Wohneinrichtung eingewiesen werden können.

Anrede,

der Paradigmenwechsel, den ich angesprochen habe ist im Wesentlichen von außen angestoßen worden. Und damit komme ich zu den Problemen, die sich auch in Ihrer Antwort zu den Großen Anfragen spiegeln:

Die schulische Integration behinderter Kinder wird zwar als Ziel oft artikuliert, Tatsache ist aber, dass die Bundesrepublik hier Entwicklungsland ist. "Besonders desaströs sind die Zustände in Niedersachsen" schreibt die tazam 31.12.2009 und fährt fort: " Landesregierung und Städte reden zwar immer von Inklusion, von gemeinsamem Unterricht für Behinderte und 'Normale', halten aber eisern am Konzept der Förderschulen, sprich: der Aussonderung fest".

Für die Eltern gibt es in Niedersachsen kein Wahlrecht, ob ihr Kind eine Regelschule oder eine Förderschule besuchen soll. Die schulische Integrationsquote beträgt bisher nur 5%! Entsprechend negativ waren die bisherigen  Erfahrungen, die unsere Jugend- und Schulpolitikerinnen mit ihren Initiativen zu inklusiven Beschulung oder zur integrativen Betreuung der unter 3-jährigen mit Ihnen gemacht haben. Zur Integration in Krippen hat es nur zu einem Modellvorhaben gereicht – das ist zu wenig!

Anrede,

ähnlich sieht es mit dem Wunsch- und Wahlrecht beim Wohnen für Menschen mit Behinderungen aus. Auch wenn die Zahl ambulant betreuter und selbstständig wohnender Menschen mit Handicaps zunimmt: Tatsache ist, dass die Einrichtungslandschaft in den letzten zehn Jahren mit stationären Wohneinrichtungen und weiteren Sondereinrichtungen zugemauert wurde. Wenn man die Zahlenangaben zur Entwicklung der sonderpädagogischen Einrichtungen, der Werkstätten und der Heime in den letzten zehn Jahren betrachtet, dann hat sich deren Zahl stetig nach oben vermehrt.

Die Weichen für einen Paradigmenwechsel hätten Sie doch längst stellen können, Frau Ministerin, stattdessen haben Sie die tradierte stationäre Einrichtungsstruktur sozusagen bis zum Anschlag weiter ausbauen lassen und die Entwicklung von Alternativen dazu auf Sparflamme gekocht. Faktisch ist es doch so: Sie haben in den vergangenen Jahren nicht den Mut gehabt, sich insbesondere mit den Trägern der großen Langzeiteinrichtungen der Eingliederungshilfe energisch auseinanderzusetzen, sondern Sie sind den Weg des geringsten Widerstandes gegangen. Dass das jetzt enorme Schwierigkeiten bei der Umorientierung bereiten wird, das kann sich jeder politisch denkende Menschen ausrechnen.

Die "Gegenmaßnahmen", die Sie jetzt in Ihrer Antwort zur Umsetzung des angezeigten Paradigmenwechsels hin zum Vorrang von ambulanten Maßnahmen, hin zur Realisierung des Wunsch- und Wahlrechts, weg von den einrichtungszentrierten, hin zu den personenzentrierten Hilfen vorschlagen sind kleinmütig. Der von Ihnen erwähnte höhere Quotenanteil des Landes zur stärkeren Entwicklung des ambulant betreuten Wohnens ist zwar zu begrüßen, aber eher ein Tropfen auf den heißen Stein.

Anrede,

was Sie uns zu dem, was vor Ort läuft aufgeschrieben haben ist erschreckend wenig. Zu dem, was die örtlichen Träger der Sozialhilfe machen fehlen durchweg Zahlen! Bei allen Antworten auf Fragen nach Entwicklungen in den Kommunen sehen die Antworten wie bei den berühmt-berüchtigten drei Affen aus, die sich Augen, Ohren und Mund zuhalten. Wie wollen Sie eigentlich den Paradigmenwechsel steuern, Frau Ministerin, wenn Sie überhaupt nicht wissen, welche quantitativen und quantitativen Entwicklungen bei den Kommunen in der Eingliederungshilfe zu verzeichnen sind? Schon allein im Rahmen der erwähnten 50-prozentigen Quotenbeteiligung bei ambulant betreutem Wohnen müssten Sie doch wissen, wofür die Mittel in den Kommunen ausgegeben werden – oder unterschreiben Sie hier Blankoschecks?

Anrede,

dürftig bleiben auch Ihre Antworten zu den Zwischenergebnissen der sechs Modelllandkreise, die die Eingliederungshilfe kommunalisiert betreiben. Dass diese sich selbst loben, wie Sie schreiben, war zu erwarten. Doch was heißt das für die zukünftige Organisation und Struktur der Eingliederungshilfe? Was planen Sie? Wollen Sie sich, wie bei der Altenpflege, dieser bisher vorrangig überörtlichen Aufgaben entledigen und die Eingliederungshilfe kommunalisieren?

Ich hielte das für verfehlt, weil Sie dann jegliche Steuerung aus der Hand gäben. Angesichts des von Ihnen mitformulierten Aufgabenkatalogs in den Eckpunkten der ASMK halte ich einheitliche Vorgaben und eine einheitliche Steuerung zur Neuorientierung der Eingliederungshilfe im Sinne der UN-Konvention für unverzichtbar. Das Chaos der unterschiedlichen Standards und Bedarfskriterien, das wir in der kommunalisierten Altenpflege erleben, sollten Sie auf dem Gebiet der Eingliederungshilfe tunlichst vermeiden – gerade auch um gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen willen. Wir erleben das ganze Panorama differierender Handhabungen zurzeit schon bei der Behandlung von Anträgen zum Persönlichen Budget. Wie uns von Experten berichtet wurde achten dabei Kommunen zunehmend vor allem darauf, was alles nicht zum notwendigen Bedarf des Menschen mit Behinderung gehören soll – aus Kostengründen versteht sich.

Ich finde, ehrlich gesagt, die von Ihnen präsentierten Antworten zur Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets als auch des Budgets für Arbeit nicht nur für enttäuschend, sondern für ein Desaster. Um die Frage der Kosten für die zum Teil notwendige Budgetassistenz mogeln Sie sich herum, zum trägerübergreifenden Budget sagen Sie so gut wie gar nichts. Sie halten zusätzliche Aufklärungs- und Informationskampagnen für dieses gerade für eine selbstbestimmte Lebensführung essentielle Instrument für unnötig, erklären aber nicht, wie Sie in Zukunft die erschreckend niedrige Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets anheben wollen. Sich hierzu erneut argumentativ auf die kommunale Zuständigkeit zurückzuziehen, ist einfach zu billig. Wie ernst ist es Ihnen eigentlich dann mit dem Ziel der Förderung des selbstbestimmten Lebens bei Behinderung? Man kann angesichts solcher Antworten den Eindruck bekommen, dass es Ihnen letztlich ziemlich gleichgültig ist.

Anrede,

die ASMK versucht mit ihren Eckpunkten ein ziemlich großes Rad im Sinne der UN-Konvention zu drehen. Das wird – erstens - bekanntlich ohne eine entsprechende Änderung der Rahmengesetze zum Beispiel bei der Aufhebung der bisher getrennt definierten Bereiche stationär-teilstationär-ambulant und eine Korrektur von Fehlsteuerungen im bisherigen System durch den Bundesgesetzgeber nicht gehen. Bisher tut sich aber nichts! Weder beim schon mehrmals von der Bundesregierung angekündigten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention noch in Richtung Teilhabeleistungsgesetz.

Zweitens: Das große Rad muss in der Landespolitik gedreht werden. Die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe muss neben dem gesetzgeberischen Ansatz in den Sozialgesetzbüchern, so die ASMK, durch strukturelle Veränderungen auf allen relevanten Ebenen flankiert werden. Dazu gehören Entwicklungsschritte der Länder und Kommunen zur inklusiven sozialräumlichen Gestaltung.

Den Willen dazu kann man in der Antwort zu unserer Großen Anfrage bisher nur sehr bedingt erkennen. Proklamationen alleine reichen nicht. Sie haben in den letzten Jahren mit Millionen Förderaufwand – einrichtungsorientiert – und nicht personenorientiert die Strukturen in Niedersachsen fest zementiert. Was nun zur Umorientierung folgen müsste, wäre ein nennenswertes Landesprogramm zur Konversion, wie es die ASMK für sinnvoll hält und wie es sich der Landschaftsverband Rheinland bereits seit drei Jahren zu Eigen gemacht hat. Dort hat es einen Vertrag mit den Wohlfahrtsverbänden zum Abbau von Heimplätzen und zum Aufbau ambulant betreuter Plätze gegeben, der mit einem Anreizprogramm nicht nur für die Träger, sondern auch für die Betroffenen verbunden ist.

Doch dies halten Sie für Niedersachsen für nicht nötig. Auch zur Barrierefreiheit im Gebäudebestand wollen sie offenbar an den wachsweichen Formulierungen in der Niedersächsischen Bauordnung nicht rütteln. Hilfeplankonferenzen sollen weiterhin nur informelle Gremien bleiben. Mit solchen Ansagen wird sich auch in zehn Jahren für die Betroffenen noch nicht viel geändert haben!

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