Rede Ursula Helmhold: Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Erhebung des Rundfunkbeitrages datensparsam gestalten

Landtagssitzung am 28.06.2011

Ursula Helmhold, MdL

Anrede,

bereits im September 2009 haben wir Ihnen einen Entschließungsantrag vorgelegt, mit dem wir die Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr hin zu einer geräteunabhängigen Abgabe gefordert haben.

Nach einigen Wirrungen haben wir uns fraktionsübergreifend auf einen gemeinsamen Antrag in diesem Sinne geeinigt. Heute liegt uns das Gesetz nun zur Abstimmung vor.

Um es vorweg zusagen: Wir werden ihm zustimmen, möchten aber mit dem dazu vorliegenden Entschließungsantrag in veränderter Form – gemeinsam mit der SPD-Fraktion - unsere Bedenken zu einigen datenschutzrechtlichen Aspekten aufrechterhalten.

Wir wollen den Grundsatz erhalten, dass Daten beim Betroffenen zu erheben sind. Eine Speicherung der Daten ist aus unserer Sicht nur dann statthaft, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen. Für diese Gründe müssen Kriterien erarbeitet werden. Und: Es ist nicht hinzunehmen, dass Menschen, die eine Ermäßigung oder Befreiung des Rundfunkbeitrags beantragen, Bescheinigungen vorlegen müssen, die ärztliche Diagnosen oder Ähnliches beinhalten. Das geht die GEZ schlichtweg nichts an.

Aus unserer Sicht muss hier eine so genannte Drittbescheinigung ausreichend sein.

Für diese Bedenken gab es leider keine Mehrheit – schade!

Trotzdem: Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bedeutet einen von uns lange geforderten Paradigmenwechsel. Angesichts immer neuer technischer Entwicklungen ist ein allgemeiner Medienbeitrag die sinnvolle Alternative zu einer Gebühr, die sich an einzelnen Gerätetypen orientiert. Denn auch mit Mobiltelefonen und PCs, als neue technische Übertragungs- und Empfangsgeräte, für die eine Gebührenpflicht eingeführt wurde, ist das Ende der technischen Entwicklung noch lange nicht erreicht.

Der neue Beitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sozusagen als "Wert an sich" und das ist richtig. Er ist ein unentbehrlicher Bestandteil der Medien- und Kulturlandschaft. Um seinen verfassungsrechtlichen Auftrag zu erfüllen und seinem Informations- und Bildungsauftrag gerecht zu werden, muss er über eine ausreichende finanzielle Ausstattung verfügen. Eine Gebührenfinanzierung ist daher unverzichtbar.

Die Gebühren an sich sollen aber nicht steigen. Unternehmen und Behörden werden entsprechend ihrer Größe belastet und tragen weiterhin im bisherigen Umfang zum Aufkommen bei. Dabei ist der Beitrag sehr mittelstandsfreundlich gestaltet; 90% der Unternehmen fallen in die beiden untersten Beitragsstufen und werden künftig nur einen sehr geringen Beitrag leisten.

Das gesamte Verfahren der Beitragserhebung wird einfacher und gerechter als bisher. Ich hege in diesem Zusammenhang die Hoffnung, dass auch die Zahl der Petitionen, die uns regelmäßig in großer Zahl zu diesem Thema erreichen, zurückgehen wird.

Die "Schnüffelpraxis" der GEZ wird künftig weitgehend entbehrlich sein. Und es bleibt zu hoffen, dass die dort angekündigten Neueinstellungen von mehreren Hundert neuen Mitaberbeitern sich nach der Umstellungsphase erledigen werden.

Der Finanzbedarf soll weiterhin unabhängig durch die KEF festgesetzt werden. Der Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf Werbung verzichten kann, sollten wir ernsthaft diskutieren. Die Einnahmen daraus machen ca. 7% der Gesamtfinanzierung aus, so dass nach jetzigem Stand die Gebühren um 1,42 Euro im Monat steigen müssten. Eine Entscheidung sollte jedoch erst getroffen werden, wenn die finanziellen Folgen der Umstellung abzusehen sind.

Anrede,

es bleibt zu hoffen, dass mit der Umstellung die Akzeptanz der Gebühr, bzw. des Beitrags steigen wird. Er sichert die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der braucht eine ausreichende finanzielle Grundlage, um seinen Verfassungsauftrag erfüllen zu können.

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