Rede Ursula Helmhold: Neuordnung des Friedhofs- und Bestattungswesens
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Anrede,
das Friedhofs- und Bestattungsrecht in Niedersachsen stammt aus dem Jahre 1934 und ist in unterschiedlichen Rechtsvorschriften geregelt. Diese sind veraltet und entsprechend anpassungsbedürftig. Vor allem, weil sich die Anschauungen und Wertvorstellungen vieler Menschen geändert haben. Starre Regeln werden den gesellschaftlichen Veränderungen in einer pluralistischen Gesellschaft nicht gerecht.
Bereits jetzt ist die herkömmliche Sargbestattung nicht mehr die einzige Form der Bestattung. Der Anteil der Feuerbestattungen steigt und liegt im Bundesdurchschnitt bei derzeit 38 %, in Großstädten wie in Hannover oder Berlin bei 50 %.
12% der Urnenbestattungen finden im Bundesdurchschnitt als anonyme Bestattungen statt, in Hannover etwa 20%. Das ist mehr als eine Minderheit.
Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, schlagen wir in unserem Antrag drei Dinge vor:
Erstens schlagen wir vor, den Sargzwang bei Beerdigungen aufzuheben.
In Niedersachsen leben viele Menschen nicht-christlichen Glaubens. Diesen Menschen möchten wir die Möglichkeit eröffnen, die Bestattung ihrer Angehörigen entsprechend ihrer eigenen Tradition und Überzeugung vorzunehmen.
Mit diesem Vorschlag nehmen wir vor allen Dingen Rücksicht auf islamische Bestattungsvorschriften, denn im Islam ist die sarglose Bestattung die einzig zulässige Bestattungsart. Jede andere Art ist ihnen nur in einem Notfall gestattet. Die Regelung des Sargzwangs führt dazu, dass Hinterbliebene ihre Toten in die Herkunftsländer überführen, mit der Folge, dass den hier lebenden Hinterbliebenen der Ort für ihre Trauer und Friedhofsbesuche fehlt.
Der Respekt vor dem Glauben dieser Menschen gebietet es, ihnen die Möglichkeit einer Bestattung nach ihrem Ritus zu ermöglichen.
Wir schlagen weiter vor, den Friedhofszwang bei einer Urnenbestattung aufzuheben.
Die geltende Regelung entspricht nicht mehr den Anforderungen einer liberalen Gesellschaft, in der Trauerrituale immer mehr an gesellschaftlicher Verbindlichkeit verloren haben. Starre Regelungen werden der gesellschaftlichen Entwicklung der vergangenen 70 Jahre nicht mehr gerecht. 35 % der Bevölkerung wünschen sich eine Aufhebung des Friedhofzwangs für Totenasche und damit eine Regelung, wie sie in unseren Nachbarländern Frankreich, Dänemark, Portugal, Spanien, Italien, Schweiz, Großbritannien sowie auch in den USA längst gang und gäbe ist.
Sie möchten beispielsweise, dass ihre Asche an einem Ort verstreut oder in ihrem Garten oder in Form einer Baumbestattung bestattet oder auch bei einem Angehörigen aufbewahrt wird.
Allerdings möchten wir eine Hürde einbauen: Die Aufhebung des Friedhofzwangs soll nur gelten, wenn der Verstorbene dies testamentarisch verfügt hat. Damit stellen wir den letzten Willen der Verstorbenen in den Mittelpunkt.
Anrede,
Kritiker einer Änderung behaupten oft, mit der Aufhebung des Friedhofzwangs würde die Menschenwürde verletzt.
Menschenwürde orientiert sich am Individuum und kann nicht mit Mehrheitsentscheidung gegen dieses bestimmt werden. Es verletzt in eklatanter Weise die Würde und das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen, wenn sein erklärter letzter Wille nicht beachtet wird und es verletzt auch die Würde der Hinterbliebenen, wenn diese den letzten Willen ihres Verstorbenen nicht beachten können, weil der Friedhofszwang dem entgegen steht.
Oft gehen diese dann einen Umweg und bestatten ihre Angehörigen im benachbarten Ausland, um die von den Verstorbenen gewünschte Bestattungsform vornehmen zu können. Diese Entwicklung und die berechtigten Bedürfnisse der Betroffenen dürfen wir doch nicht einfach ignorieren!
Lassen Sie mich auf einen weiteren, oft geäußerten Einwand eingehen:
Die Aufhebung des Friedhofszwangs störe die Totenruhe.
Wenn ein Mensch testamentarisch festgelegt hat, dass seine Urne nicht auf dem Friedhof, sondern zum Beispiel bei einem Angehörigen aufbewahrt werden soll, wird er dies im vollen Bewusstsein tun, dass seine Totenruhe sich anders gestalten wird als bei der Mehrheit, und dann ist dies seine zu respektierende Entscheidung. In vielen Fällen ist die geltende Regelung des Friedhofzwangs übrigens inhuman. Viele ältere Menschen können wegen eingeschränkter Mobilität den Friedhof überhaupt nicht mehr aufsuchen. Der "Ort der Trauer" steht ihnen nicht zur Verfügung. Wäre es für diese Menschen nicht ein großer Trost, ihren Verstorbenen in der Nähe zu wissen und so Trauerarbeit leisten zu können?
Meine Damen und Herren,
wenn insbesondere die Vertreter der Kirchen die Aufhebung des Friedhofzwangs mit der Abschaffung der Friedhöfe gleichsetzen, dann kann ich das wirklich nicht nachvollziehen.
Ich bin sicher, dass die gewachsenen Trauerrituale der Mehrheit der Bevölkerung weiterhin fortbestehen werden und damit auch die Friedhöfe. Diese Rituale sind richtig und wichtig.
Wenn aber nur über den gesetzlichen Zwang die Bevölkerung zur Benutzung der Friedhöfe gezwungen werden muss, dann allerdings ist diese Debatte zwingender denn je.
Wie gesagt, ich glaube nicht, dass dies so ist. Die Kirchen werden mit der Qualität ihres Angebots immer noch die Mehrheit der Bevölkerung überzeugen und die Friedhofskultur wird bestehen bleiben.
Wir wollen doch die Beerdigung auf dem Friedhof nicht verbieten. Es soll nur die Möglichkeit geben, es anders handhaben zu können. Ich glaube, dass es wichtig ist, den Menschen, die dies wünschen, einen legalen Gestaltungsrahmen für Beerdigungsriten anderer Art zu schaffen.
Respekt vor dem Individuum und mehr Freiheit der Entscheidung für den einzelnen. Dies ist die Grundidee des Antrags in diesen ersten Punkten. Ich erwarte insbesondere Unterstützung von den Liberalen hier im Hause, die ja mit dem erklärten Anspruch auftreten, den "Niedersachsen die Freiheit zurückzugeben". Hier haben sie nun Gelegenheit dazu.
Der dritte Punkt unseres Antrags findet sich auch im Koalitionsantrag. Es soll eine Neuregelung der Bestattung von Fehl- und Totgeburten geben. Eine Bestattung ist zwar heute schon möglich, aber vielfach werden die Eltern nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen. Es ist dringend notwendig, dass Fehlgeburten und totgeborene Kinder aus dem Status von Operationsabfall herausgehoben werden und damit würdig bestattet werden können und auch den Eltern eine echte Trauerarbeit ermöglicht wird.
Meine Damen und Herren,
es ist mir bewusst, dass dieser Antrag ein Tabuthema berührt. Tod und Sterben werden vielfach verdrängt, aus diesem Verdrängungsprozess heraus ist auch ein Teil der Abwehr zu erklären. Man möchte sich vielleicht mit manchen dieser Fragen nicht so genau beschäftigen, möchte wenig Veränderung, denn Veränderungsprozesse würden aktive Auseinandersetzung erfordern.
Dennoch bitte ich Sie um eine aktive sachliche Auseinandersetzung, in deren Verlauf wir auch noch andere Fragen, wie beispielsweise die Notwendigkeit einer zweiten qualifizierten Leichenschau oder die Zulassung so genannter Ökosärge diskutieren sollten.
Der Tod ist so individuell wie das Leben. Lassen Sie uns in Niedersachsen ein weites und vielfältiges Spektrum von Trauerritualen ermöglichen. Lassen Sie uns unnötige Vorschriften und Reglementierungen abschaffen und mehr Freiräume für selbstbestimmte Entscheidungen mündiger Bürgerinnen und Bürger schaffen.
es gilt das gesprochene Wort