Rede Ursula Helmhold: Neuordnung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Ja zu den „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ - Ja zur Entfristung und Entkontingentierung der Optionskommunen
Anrede,
die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag einen folgenschweren Beschluss für die rund 6,5 Mio. Arbeitslosengeld II?Bezieher gefasst. Sie will die Jobcenter auflösen und die Betreuung von Arbeitssuchenden zukünftig wieder in getrennter Trägerschaft durchführen. Die Bundesagentur wäre dann für die berufliche Wiedereingliederung und für die Auszahlung des Arbeitslosengeld II zuständig, die Kommunen für die soziale Komponenten, wie Kinderbetreuung oder Schuldnerberatung und für Miet- und Energiezahlungen. Die bestehenden 69 Optionskommunen sollen unbefristet weiter arbeiten können.
Damit hat sich schwarz-gelb in Berlin für die schlechteste aller möglichen Lösungen entschieden. Damit konterkarieren Union und FDP im Bund auch ihre selbst gesteckten Ziele. Im Koalitionsvertrag steht zwar, man wolle Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden bzw. so schnell wie möglich überwinden, die kommunalen Handlungsspielräume erweitern und eine bürgerfreundliche Verwaltung ohne unnötige Doppelarbeit schaffen. All dies wird aber mit dem Modell der getrennten Trägerschaft verfehlt.
Es entspricht im Wesentlichen dem sogenannten kooperativen Jobcenter mit dem Anfang 2008 der damalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagierte. Die FDP lehnte den Scholz-Vorschlag damals rundweg ab. In einem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion im Mai 2008 heißt es wörtlich: "Die Vorschläge für kooperative Jobcenter führen zu einer weiteren Zentralisierung der Aufgaben der BUNDESAGENTUR und weg von dem Prinzip, das Hilfen aus einer Hand gewährt werden sollten. Eine derart weitreichende Steuerung der Kommunen durch die BUNDESAGENTUR ist nicht im Interesse einer möglichst flexiblen und effektiven Arbeitsmarktpolitik." Und auch der heutige FDP-Minister Dirk Niebel war im Juni 2008 überzeugt: "Eine geteilte Verantwortung bedeutet Zuständigkeitschaos und eine doppelte Bürokratie." Nun wissen wir ja, dass insbesondere Herr Niebel außerordentlich flexibel ist und sogar ein Ministerium leitet, das er eigentlich abschaffen wollte.
Aber noch im Oktober betonte auch der damalige Niedersächsische Wirtschaftsminister Rösler in der Wirtschaftswoche, dass möglichst schnell Städten und Kreisen im Grundgesetz eine sichere Basis geschaffen werden solle.
Heute will die FDP im Bund davon offensichtlich nichts mehr wissen, sondern fährt voll auf dem alten Scholz-Kurs. Das begreife wer will und kann!
Auch die Union reagierte damals mehr als skeptisch auf den Scholz-Vorschlag. Hier in Niedersachsen haben wir uns mit großer Mehrheit im Landtag dafür entschieden eine Verfassungsänderung anzustreben. Alle Rednerinnen betonten in der damaligen Debatte, dass nur durch eine Verfassungsänderung die gemeinsame Trägerschaft beibehalten und den Kommunen Wahlmöglichkeiten für die Option gegeben werden könne. Und es gab 2008 einen entsprechenden Beschluss von Bund und Ländern, der von der Unionsfraktion im Bundestag boykottiert wurde.
Und jetzt dies: Was im Bund geschehen soll zerschlägt die Job-Center. Mit dem Ende der Hilfen aus einer Hand stehen wir vor einem gewaltigen arbeitsmarktpolitischen Rückschritt.
Man muss sich doch einmal ansehen was passieren wird. Alle Akten der Argen müssen kopiert und an die Kommunen gegeben werden. In der Region Hannover sind das etwa 60.000 Vorgänge. Das ganze passiert natürlich neben der normalen Hauptarbeit, die in Zeichen der Krise sicherlich nicht geringer wird. Zur Sicherstellung der Leistungsgewährung ab 01.01.2010 müssten die Umstellungen zum 1. Juli 2010 bereits fertig sein.
Und was soll eigentlich mit den kommunalen Mitarbeitern geschehen? Die Stadt Hannover beispielsweise hat 300 Mitarbeiter in die Jobcenter abgegeben, davon sind nur 70 für originäre kommunale Aufgaben tätig. Was passiert eigentlich mit den 230, wenn die wieder zu den Kommunen, also zur Stadt Hannover zurückkehren wollen? Für die ist dort überhaupt keine Arbeit da.
Mietverträge müssen gekündigt und neue Räume beschafft werden, personalrechtliche und wirtschaftliche Fragen geklärt und wohl eine neue Software beschafft werden. Wie soll das alles gehen?
Chaos über Chaos. Und das alles mitten in der Wirtschaftskrise.
Für die arbeitslosen Menschen entsteht viel mehr Bürokratie, die Hürden werden höher und sie müssen sich wieder an zwei Stellen wenden. Sie bekommen wieder zwei Bescheide. Die Fehleranfälligkeit wird steigen. Die Klageflut bei den Sozialgerichten wird voraussichtlich auch weiter steigen zumal die Betroffenen dann gegebenenfalls gegen zwei Stellen vorgehen müssen.
Es wurde doch 2005 mit gutem Grund beschlossen, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand zu organisieren. Das abzuschaffen, kann doch kein Mensch ernsthaft wollen, meine Damen und Herren.
Hamburg ist schon umgeschwenkt und will optieren. Und auch andere Kommunen werden das lieber wollen, als sich unter die Knute der BUNDESAGENTUR zu begeben. Nur: Eine Ausweitung der Option ist von den Koalitionären gar nicht vorgesehen. Damit ist aber die angestrebte Lösung für jeden, der im Mai hier im Landtag die gemeinsame Entschließung unterstützt hat, inakzeptabel.
Anrede,
es ist daneben auch sehr zweifelhaft, ob die bestehenden Optionskommunen ohne Verfassungsänderung dauerhaft abgesichert werden können. Neue wird es auf jeden Fall nicht geben können. Aber es gibt auch ernstzunehmende Zweifel daran, dass die getrennte Trägerschaft einfachgesetzlich umgesetzt werden kann.
Wissen Sie, was ich bei Umsetzung der Berliner Koalitionspläne befürchte?
In der Arbeitsverwaltung wird das Chaos ausbrechen
das System wird monatelang mit sich selbst beschäftigt sein
die Betroffenen werden das Nachsehen haben
Und am Ende wird das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass auch diese Lösung nicht verfassungskonform ist.
Anrede,
noch ist vielleicht etwas zu retten.
Wir wünschen uns, dass sich die Niedersächsische Landesregierung und der Niedersächsische Ministerpräsident - auch in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der CDU - weiter energisch für den Niedersächsischen Weg einsetzt. Wir brauchen die Bestandssicherung der bisherigen Optionskommunen, wir brauchen die Möglichkeit, dass weitere Kommunen die Option ziehen können und drittens brauchen wir eine verfassungsfeste Organisation der Mischverwaltung aus Bundesagentur und Kommunen. Deshalb möchten wir die Entschließung aus dem Mai heute bekräftigen und damit ein Signal nach Berlin senden.
Damit der Ministerpräsident mit einer breiten Mehrheit des Hauses im Rücken möglichst schnell im Bund agieren kann, beantrage ich die sofortige Abstimmung unseres Antrags.
Wir dürfen die niedersächsischen Kommunen und die Arbeitslosen nicht im Regen stehen lassen.