Rede Ursula Helmhold: Neuordnung der Förderung von Investitionen im Krankenhausbereich

Anrede,

seit 2003 mahnt der Rechnungshof eine Neuregelung der pauschalierten Basisförderung der Krankenhäuser an, wurde damit aber von Jahr zu Jahr ausgebremst.

Niedersachsen ist nun das letzte Bundesland, das die Grundförderung – die sogenannte Bettenpauschale – an die Erfordernisse, d.h. in diesem Fall: nach leistungsorientierten Kriterien ausrichten wird.

Wenn die bisherige sture Beibehaltung der reinen Bettenorientierung dazu dienen sollte, gefährdete Krankenhäuser im Sinne der wohnortnahen Versorgung zu stabilisieren, dann hätten Sie das auch anders machen können: Sie hätten jederzeit die Möglichkeit gehabt, sogenannte Zuschläge zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung zu zahlen – da wo Bedarf besteht. Das wurde bewusst nicht gemacht, weil die Beibehaltung der alten Regelung der bequemere Weg war.

Anrede

die Beschlussempfehlung von CDU/FDP lässt noch viele Fragen offen, besonders in der Frage der Wahl der leistungsorientierten Kriterien. Zugegeben: hier liegt der Teufel im Detail und es müssen sicher die Fachleute sehen, welche Parameter sinnvoll sind, eingesetzt zu werden. Die vom Ministerium gelieferte Synopse zu den Regelungen in den anderen Bundesländern zeigt, dass es sehr unterschiedliche Kriterienmixturen für das, was wir Leistungsorientierung nennen, gibt. Eine Evaluation dieser unterschiedlichen Regelungen ist uns bisher nicht vorgelegt worden.

Der CDU/FDP-Antrag bleibt zu vage. Deshalb ist es folgerichtig, wenn die SPD hierzu einen weitergehenden Anschließungsantrag auf den Tisch gelegt hat, den wir in der Tendenz begrüßen. Denn auch wir finden, dass zum Beispiel das Unterfinanzierungsproblem mit Ihrem Antrag nicht gelöst ist. Darauf haben nahezu alle an der Anhörung Beteiligten hingewiesen. Daran wird auch das durch den Bund ermöglichte zusätzliche 50 Millionen-Konjunkturprogramm für die Krankenhäuser in Niedersachsen nichts Wesentliches ändern.

Uns geht es aber auch um die Überwindung der immer noch viel zu starren Grenzen zwischen ambulantem und stationärem Sektor.

Die Investitionsförderung im Krankenhausbereich muss in Zukunft neu geordnet und vor allem Sektoren übergreifend geregelt werden. Doch dazu hat sich das schwarzgelbe Bündnis in Berlin nicht durchringen wollen, um den Widerstand der Länder nicht zu provozieren. Ich halte es aber nur noch für eine Frage der Zeit, wann dieses ungelöste Thema wieder auf der Tagesordnung steht. Wir brauchen hier eine Neuregelung zwischen Bund und Ländern. Solange das nicht gelingt wollen wir eine Summe im Haushalt zum Umbau und zur Umnutzung gefährdeter Krankenhäuser in der Fläche z.B. in Richtung Medizinische Versorgungszentren und Modelle der Integrierten Versorgung einstellen.

Hierzu haben Sie im Landeshaushalt seit Jahren nur einen Nullansatz stehen – angeblich wegen nicht vorhandenen Bedarfs. Gerade hier müsste das Land aber aktive Strukturpolitik betreiben, auch über Initiativen im Bundesrat. Es ist doch gerade im Sinne der wohnortnahen Versorgung und vor dem Hintergrund der Schließung vieler Landarztpraxen immer noch besser, wenn dann ein Medizinisches Versorgungszentrum und integrierte Versorgungsstrukturen vor Ort sind als wenn die Menschen 70 km weit in die nächste Kreisstadt fahren müssen.

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