Rede: Ursula Helmhold: Neukonzeption des Plenarbereichs des Niedersächsischen Landtages

Landtagssitzung am 16.03.2010

Anrede,

als die Baukommission Anfang letzten Jahres ein Konzept auswählte, das den Abriss des heutigen denkmalgeschützten Plenarsaals voraussetzt, hagelte es Kritik, die sich in der Frage des Heimatbundes verdichtete: "Leichtfertig und geschichtsvergessen – sind so die Niedersachsen?"

Der Landtagspräsident zog dann die Notbremse und ergänzte den erneuten Architektenwettbewerb scheinbar um eine Umbauoption, die allerdings durch die völlig auf den Neubau ausgerichteten Anforderungen an Fläche und Belichtung nicht ernst gemeint war. Und so nahm das Ganze seinen Lauf.

Anrede,

im Grunde stehen wir hier heute vor einem Scherbenhaufen:

Beauftragt man den Sieger des 2010er Wettbewerbs wird der Sieger aus 2002 klagen, beauftragt man diesen, klagt jener.

Die Oesterlen-Witwe klagt auf jeden Fall gegen den Abriss und auch gegen zu starke Eingriffe in den Bestand. Der Finanzminister behauptet, das Parlament habe gar nichts mehr zu sagen und bei Abriss des Denkmals stehen wahrscheinlich dewegen Klagen ins Haus.

Durch eine Kette von Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen ist das Parlament in diese fatale Situation manövriert worden. Das unkluge Verhalten droht sich heute durch Halsstarrigkeit und Unbelehrbarkeit fortzusetzen. Und insbesondere die CDU hat sich ja ganz offenbar an dieser Stelle maximal zerlegt.

Herr McAllister,

es ist wirklich aller Ehren wert, wie Sie hier eben versucht haben, die Zerrissenheit Ihrer Faktion in Stärke umzudeuten.

Aber zwischen der Position der Tempel-Befürworter und der, ich nenne sie mal die Sparkommissare, die am liebsten gar nichts mehr machen wollen, liegen nun mal Welten.

Anrede,

von einem Sorgenfall der Demokratie sprach die Hannoversche Allgemeine Zeitung im Zusammenhang mit dem Landtag. Und wirft die Frage auf, wie weit sich das Parlament vom eigentlichen Souverän, dem Volk, entfernen darf.

Für mich stellt sich auch die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Volksvertretung.

Bei dem Bau, gegen dessen Abriss wir Grünen hier heute streiten, geht es um das wichtigste und symbolträchtigste Baudenkmal der jungen Demokratie in Niedersachsen. So wichtig, dass Stimmen aus der gesamten Republik bis hin nach New York sich für seinen Erhalt einsetzen.

Und wir alle müssen uns fragen: Wie gehen wir mit dem Baudenkmal um? Können wir den Abriss verantworten? Wie viel Respekt haben wir vor Oesterlens Werk? Wie viel Respekt haben wir vor der demokratischen Geschichte des Landes? Wie viel Respekt haben wir vor unserem eigenen Denkmalschutzgesetz? Wir stehen doch in besonderer Verantwortung dafür, dieses Gesetz ernst zu nehmen! Wir dürfen uns nicht einfach über unser eigenes Gesetz hinwegsetzen. Mit welchem Recht sollten wir dann noch von den Bürgerinnen und Bürgern verlangen, sich an das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz zu halten?

Gibt es überhaupt das im Gesetz geforderte überwiegend öffentliche Interesse für den Abriss? Unsere Antwort heißt: Nein.

Wie bei vielen anderen unwilligen Denkmalbesitzern wurden und werden Scheinargumente ins Feld geführt, um den Abriss zu begründen:

Aber wir brauchen für einen verkleinerten Landtag nicht mehr Platz als vorher. Und es müssen auch nicht alle Besprechungsräume Tageslicht haben.

Wir sind in diesem Plenarsaal vielleicht 40 Tage pro Jahr, in den Besprechungsräumen jeweils einige Minuten. Das lässt sich aushalten, auch wenn es nicht super optimal ist. Ein Baudenkmal muss deshalb jedenfalls nicht abgerissen werden!

Der Vorschlag des zweiten Preisträgers Gebhardt erfüllt alle Anforderungen und ist inzwischen vom Leiter der Denkmalschutzbehörde als grundsätzlich denkmalsgeeignet eingestuft.

Anrede,

der zweite Punkt, bei dem es um unsere Glaubwürdigkeit und um unsere Verantwortung geht sind die Kosten.

Es gibt ja einige hier im Hause die inzwischen eine Nullvariante, will heißen, keine der Wettbewerbslösungen umzusetzen, vertreten. Wie man hört zum Beispiel Ministerpräsident Wulff und der Fraktionsvorsitzende der CDU, David McAllister, die sich in interessanter Allianz gemeinsam mit Frau Flauger von der Linken in die Büsche schlagen. Die Linke übrigens mit einem erstaunlichen Salto Mortale von energischen Abrissbefürwortern bis jetzt zu gar nichts mehr machen.

Dieser seltsamen Melange, die sich heute aus der Verantwor­tung als Eigentümer des Parlamentsgebäudes stehlen will, muss ich Folgendes entgegen halten:

Die Volksweisheit "Der arme Mann lebt teuer" trifft bei diesem Gebäude in besonderer Weise zu.

Die Summe aus unaufschiebbaren Reparaturmaßnahmen plus den, bei einer Nullvariante ausgelösten Schadenersatzansprüchen der Preisträger, reicht an die 25 Mio. Euro heran. Dennoch würden die funktionalen Schwächen und viele betriebswirtschaftlich teure Bestandsprobleme die Nutzbarkeit dauerhaft weiter einschränken und die laufenden Kosten unnötig hoch halten. Deshalb ist Nichtstun keine Lösung.

Für uns ist klar: Ein Umbau des Plenarsaals ist aus sehr verschiedenen Gründen erforderlich. Ich nenne hier nur die anstehenden Reparaturarbeiten und die fehlende Barrierefreiheit.

Anrede,

und wir helfen Ihnen mit dem von uns eingebrachten Beschlussvorschlag ja gern aus der Bredouille, in die der Landtagspräsident Sie mit seinem Verfahren gebracht hat. Das Umbaukonzept wäre für einen Betrag von maximal 35 Mio. € realisierbar. Mit diesem Budget würden die Forderungen aus dem ersten Beschlusspunkt auf Grundlage des Entwurfs Geb­hardt in Kooperation mit den Erstplazierten von 2002 Koch/Panse erfüllt. Damit eröffnen wir die Chance, die Baukosten weiter deutlich zu senken und würden auch die sonst absehbaren Klagen und damit verbundene Zusatz­kosten ganz vermeiden. Deswegen ist dies der sinnvollste Weg.

Abereinen Abriss mit anschließendem Tempelbau, das können Sie vor den Steuerzahlern nicht verantworten.

Und auf das Lieblingsprojekt des Präsidenten, die Tiefgarage, wollen wir ganz verzichten. Es hat in der Vergangenheit noch jeder einen Parkplatz gefunden, selbst zu Zeiten, als der Parkplatz Holzmarkt gesperrt war.  Diese Millionen können eingespart werden.

Anrede,

was uns bei dieser Entscheidung gut ansteht ist neben Bescheidenheit auch Sensibilität: Behutsamer Umgang mit und Respekt vor dem historischen Erbe, den Wünschen der Bevölkerung, den Steuermitteln und Oesterlens Baudenkmal.

Das heißt die Umsetzung der Variante 3B, die ein Weiterbauen im Sinne Oesterlens ermöglicht. Wie sagte er zur Eröffnung dieses Hauses 1962: "In Ehrfurcht vor dem Alten – mit Mut zum Neuen".

So sollten wir es halten.

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