...:Rede Ursula Helmhold: Moratorium beim Verkauf der Landeskrankenhäuser – regionale Lösungen zügig ermöglichen

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Nachdem sich die Landesregierung gegen den Widerstand der gesamten Fachwelt dem Verkauf der Landeskrankenhäuser verschrieben hat, haben viele Bemühungen begonnen, die stationäre psychiatrische Krankenversorgung in die Obhut regionaler Hände zu geben.

Einige, nicht unbedeutende Träger kommunaler oder freigemeinnütziger Krankenhäuser haben ihr Interesse an einer Übernahme des jeweiligen vor Ort befindlichen Landeskrankenhauses bekundet.

Leider hat sich die Landesregierung bisher äußerst bedeckt gehalten, was die Chancen dieser regional vorhandenen Träger für eine Übernahme angeht. Einsichtnahme in betriebswirtschaftliche Daten wurde nicht gewährt; direkte offizielle Gespräche mit den Interessenten wurden bisher verweigert.

Inzwischen liegen die Erkenntnisse des im Auftrag der Gewerkschaft Ver.di vom Institut BAB aus Bremen erarbeiteten Gutachtens vor, das Alternativen zu dem vom Finanzminister favorisierten Paketverkauf entwickelt hat. Die Gewerkschaft und die Personalräte der LKH, die sich hinter die Vorschläge des Gutachtens gestellt haben, befürworten das Konzept, eine Holding (in der Rechtsform einer Anstalt Öffentlichen Rechts oder eine GmbH) zu gründen, unter der die LKH dann als selbstständige regionale Behandlungszentren – in GmbH-Form -arbeiten können. Es besteht die Vorstellung, dass diese regionalen Behandlungszentren neue gesellschaftsrechtliche Kooperationen mit anderen Trägern gesundheitlicher Einrichtungen eingehen können sollen.

Das Bremer Institut hat Einsparpotentiale von jährlich 30 Millionen Euro ausgemacht, mit denen vor allem die vom Land für notwendig erachteten neuen Investitionen getätigt werden könnten. Dabei eingerechnet wäre ein Abbau von ca. 500 Arbeitsstellen. Der Hauptpersonalratist bereit "manche Kröte zu schlucken", so die wörtliche Rede ihres Vorsitzenden. Der Ver.di Vorsitzende Denia hat dies als "Geschenk an die Landesregierung" bezeichnet und seine Erwartung geäußert, dass die Landesregierung dieses Geschenk annimmt.

Wenn das kein Brückenschlag zwischen den Beschäftigten und ihren Interessenvertretern auf der einen Seite und der Landeregierung auf der anderen Seite ist, welchen sollte es sonst geben?

Die Landesregierung hat sich immer wieder dahingehend geäußert, nicht um jeden Preis zu jedem Preis veräußern zu wollen.

Bislang allerdings folgen ihre die Pläne zur Privatisierung der Landeskrankenhäuser einer rein haushaltspolitischen Logik: Durch den Verkauf soll ein Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes geleistet werden. Die Nachhaltigkeit dieser Maßnahme ist zu bezweifeln. Dem geringen Zinsvorteil des Landes stehen die bisherigen und zukünftigen Gewinnerwartungen der Landeskrankenhäuser gegenüber, die, wie gesagt bei 30 Millionen Euro jährlich liegen, wenn sie in veränderter Rechtsform neu ausgerichtet und effektiv geführt werden. Warum das Land darauf, zugunsten eines einmaligen Verkaufserlöses dauerhaft verzichten will, müssen Sie erklären.

Viel schwerer wiegt jedoch die Tatsache, dass der Verkauf ohne eine präzise Beschreibung der psychiatriepolitischen Ziele und ohne eine Abschätzung und Bewertung der volkswirtschaftlichen Folgen durch die Landesregierung vorangetrieben wird. Eine klar erkennbare Strategie wurde nicht vorgelegt. Dies wäre jedoch mindestens nötig, um zu erklären, warum mit einem Verkauf diese Ziele dann gegebenenfalls besser zu erreichen wären. Insofern wird mit einem Verkauf der zweite Schritt vor dem ersten getan.

Nach einhelliger Meinung von Experten und Betroffenen ist die Psychiatriereform in Niedersachsen noch nicht zu Ende geführt, eher auf halbem Wege stecken geblieben. Eine Weiterentwicklung der niedersächsischen Psychiatrie zu einer gemeindenäheren Versorgung, mehr Ambulantisierung und mehr Integration ist dringend erforderlich und würde auch gesamtwirtschaftlich Belastungen begrenzen und dem Land Steuerungsmöglichkeiten erhalten.

Überall da, wo es um die Gewährleistung von Grund- und Menschenrechten geht, und das ist in der Psychiatrie nicht nur im Bereich des Maßregelvollzugs der Fall, hat die öffentliche Hand eine besondere Verantwortung und kann sich nicht auf die Schaffung von Rahmenbedingungen zurückziehen.

Ein privatwirtschaftlicher, gewinnorientierter Träger würde in vielen Fällen in einen kaum auflösbaren Zielkonflikt zwischen den Erfordernissen einer ausreichenden Renditeerzielung und der Versorgungsqualität geraten.

Abzusehen wäre eine offensive Markterweiterung mit gemeindeferner Konzentration und verstärkter Akquirierung auswärtiger "Kunden", die die Weiterentwicklung der niedersächsischen Landespsychiatrie zu einer regional bestimmten sozialpsychiatrisch ausgerichteten vernetzten Versorgungsstruktur verhindern würde.

Aber, meine Damen und Herren, Psychiatrie ist eben kein Ware, mit der Gewinnmaximierungsprinzipien gewirtschaft werden kann.

Eine Privatisierung durch das Verfahren einer europaweiten Ausschreibung würde die psychiatrische Versorgung zum Spielball unkontrollierbarer Konzerne machen, die die wirtschaftlich gut dastehenden Häuser überfordern, die Beschäftigten überlasten und dadurch die Behandlungsqualität in Frage stellen würden.

Die gesellschaftliche Teilhabe und Integration ist für viele psychisch Kranke weder beim Wohnen noch auf den Arbeitsmarkt erreicht. Niedersachsen hat ausweislich des 18. Berichts des Ausschusses für die Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung eine besonders hohe Heimdichte, ohne dass dies bislang zu politischen Interventionen geführt hätte. Es ist zu befürchten, dass sich diese Entwicklung unter privater Trägerschaft noch verstärken wird, indem private Träger Heimbereiche aufbauen, deren Belegung sie quasi selbst steuern können. Das Ziel einer nachhaltigen Enthospitalisierung würde verfehlt. Dies hätte nachteilige psychiatriepolitische und volkswirtschaftliche Folgen.

Die Frage einer an psychiatriepolitischen Zielen ausgerichteten Kontrolle und Steuerung, die bereits heute nur bedingt über Instrumente wie Bettenplanung oder Besuchskommissionen umgesetzt werden kann, bliebe völlig ungelöst.

Wenn Sie Ihre Formel, nicht um jeden Preis und zu jedem Preis verkaufen zu wollen, wirklich ernst meinen, dann ist es dringend erforderlich, die Vorbereitung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens zu stoppen, ein Moratorium einzulegen und zügig in direkte Gespräche über die Vorschläge des BAB-Gutachtens sowie in Verhandlungen mit den regional vorhandenen Interessenten aus dem Kreis kommunaler und freigemeinnütziger Träger zu treten. Bei diesen Gesprächen und Verhandlungen sollten die Kriterien der vom Sozialministerium einberufenen Projektgruppe zugrund gelegt werden.

Denn es irritiert und beunruhigt erheblich, dass die Landesregierung gegen alle konstruktiven Ratschläge und Vorschläge eine Transferberatungs-gesellschaft mit der Vorbereitung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens beauftragt hat.

Der Fahrplan für das übliche Bieterverfahren soll also offenbar nicht aufgegeben werden. Dies lässt den Verdacht aufkommen, dass mit gespaltener Zunge geredet und gehandelt wird: Zur Beruhigung der Beschäftigten und der Patienten wird immer wieder betont, wie wichtig ihr die Bewahrung der Rechte der Beschäftigten, die Sicherung der Qualität der psychiatrischen Versorgung sei und ihre regionale Eingebundenheit sei.

Auf der anderen Seite werden Beratungsgesellschaften beauftragt, die z.B. in Brandenburg den  rücksichtslosen Verkauf der dortigen Landeskrankenhäuser an private Klinikträger durchgezogen  haben.

Eine solche gespaltene Vorgehensweise werden wir der Landesregierung nicht durchgehen lassen. Sie ließe für die Vorschläge der Gewerkschaft Ver.di  wie auch für faire Verhandlungen mit regionalen Interessenten keinen Spielraum. Favorisiert die Landesregierung, insbesondere der für seine Sturheit bekannte Finanzminister im Wahrheit also wie zu Beginn den Kauf zu meistbietenden Höchstpreisen durch privatgewerblich international tätige Klinikkonzerne al la Fresenius, Rhön, Helios etc.?

Denn, das ist doch klar, die regionalen Träger könnten bei einer europaweiten Ausschreibung doch gar nicht mithalten.

Nicht zuletzt die Loccumer Psychiatrietagung Ende Januar hat in einem Memorandum festgehalten, dass es dringend erforderlich ist, ein befristetes Moratorium einzulegen. Vor dem Hintergrund der mit dem Privatisierungsbeschluss angestoßenen notwendigen fachlichen Diskussion muss der Fachöffentlichkeit in einem zügigen erweiterten Anhörungsverfahren und Beratungsprozess die Gelegenheit gegeben werden, mit allen relevanten Akteuren, Zielen und Perspektiven für die Weiterentwicklung der Landespsychiatrie in Niedersachsen zu entwickeln. Wichtige Vorarbeiten sind dazu bereits geleistet worden. Nun kommt es auf die Glaubwürdigkeit der Landesregierung an.

Wir apellieren an die Landesregierung, ein Moratorium zu beschließen, in direkte Verhandlungen mit der Gewerkschaft Ver.di, den Personalräten und kommunalen und gemeinnützigen Trägern zu treten und für jedes Landeskrankenhaus eine regional tragfähige, an den Grundsätzen der Psychiatriereform ausgerichtete Zukunftslösung zu erarbeiten.

Die Tür steht weit auf, Schlagen  Sie sie doch bitte, im Interesse der niedersächsicschen Psychiatrie, nicht immer wieder zu.

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