Rede Ursula Helmhold: Mobilfunk darf der Kultur nicht dazwischen funken – Umfassende Prüfung der Auswirkungen einer Umvereilung des Frequenzbandes von 790 bis 862 MHz erforderlich
Anrede,
Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung: Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich ein bislang öffentlich kaum kommuniziertes Riesenproblem für die bundesweit etwa 700.000 Nutzer von Funkmikrofonen. Diese Funkmikrofone werden zum Beispiel bei Musikveranstaltungen, in öffentlichen und privaten Theatern, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Kirchen, bei Freiluftveranstaltungen, Sportevents, internationalen Sportereignissen, in Stadthallen, von vielen kommunalen Einrichtungen, in Mehrzweckhallen, auf Freiluftbühnen, bei Kongressen und Messen benutzt. Übrigens benutzen wir auch hier im Saal diese Technik.
Stellen Sie sich mal vor: Sie halten hier ein schwungvolle Rede und plötzlich gibt es massive Störungen. Man könnte einwenden, dass sei in dem einen oder anderen Fall vielleicht nicht ganz so schlimm, aber stellen Sie sich mal einen Theater- oder Musicalabend vor, bei dem Mikroportanlagen eingesetzt werden. Sie sitzen da gemütlich und genießen die Kultur und plötzlich gibt es massive Störungen. Die Aufführung muss abgebrochen werden. Dazu reicht zukünftig ein eingeschaltetes Handy.
Was steckt dahinter?
Die Bundesregierung hat am 4.März 2009 die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung beschlossen. Es geht dabei um die Umnutzung von Funkfrequenzen im Spektrum von 790 MHz bis 862 MHz. Durch die Digitalisierung des Rundfunks werden vermehrt Frequenzen frei und diese können von anderen Nutzern beansprucht werden. Das ist die so genannte digitale Dividende. Die in Frage stehenden Frequenzen sollen an Telekommunikationsunternehmen versteigert werden.
Auf den ersten Blick eine gute Idee - auch vor dem Hintergrund, dass man diese Frequenzen zum Beispiel für schnelle Internetverbindungen nutzen kann, was gerade bei uns in Niedersachsen im ländlichen Raum eine Rolle spielt.
Auf den zweiten Blick stellt sich das allerdings als sehr problematisch dar weil wir in der Funkübertragung beim Internet nicht unbedingt den Königsweg sehen. Die Funkkapazitäten sind arg begrenzt und dazu kommt die wachsende Strahlenbelastung für die Bürgerinnen und Bürger. Es gibt aus unserer Sicht sinnvollere Lösungen; wir würden eine Kabellösung in der Fläche in jedem Fall vorziehen.
Auf den dritten Blick erschließt sich eine Riesenproblematik.
Denn die Frequenzen, die jetzt an private Anbieter versteigert werden sollen, sind gar nicht alle frei. Sie haben so genannte sekundäre Nutzer. Das sind die ungefähr 700.000 Nutzer von Funkmikrofonen, die auf diesen Frequenzen senden. Sie sind bei Musik-, Kultur-, oder Sportveranstaltungen, bei Kongressen, Messen, Großereignissen, in Stadthallen, Kirchen und auf Bühnen nicht wegzudenken.Â
All diese Nutzer werden jetzt große Probleme bekommen: Nach Berichten aus den USA haben bereits Konzerte abgebrochen werden müssen, weil eine gemeinsame Nutzung der Frequenzen nicht mehr möglich gewesen sei.
Ein weiteres großes Feld betrifft die finanzielle Folgenabschätzung. Wer nämlich diese Veranstaltungen mit Mikrofonen weiter auf diesen Frequenzen bzw. auf Ersatzfrequenzen durchführen will, der muss sich ein anderes Equipment besorgen. Den Aufwand hätten die Nutzer und Medienunternehmen zu tragen.
Fachleute gehen davon aus, dass der Investitionsbedarf, den eine Umrüstung, bzw. Neuanschaffungen, durch welche die Störungen behoben werden könnten, allein für die mit Steuermitteln finanzierten Kultureinrichtungen zwei bis drei Milliarden Euro beträgt.
Wer soll das bezahlen? Die Kultureinrichtungen haben das nötige Geld dazu nicht. In vielen Fällen wird es die Haushalte der Kommunen belasten
Auch für unseren Landeshaushalt ergeben sich massive finanzielle Folgen, denn auch unsere Theater sind davon betroffen, dass aufgrund dieser Umstellung neue technische Ausstattungen nötig würden.
Der Bundeswirtschaftsminister jedenfalls macht es sich zu einfach, wenn er schmallippig darauf hinweist, dass für den Bundeshaushalt keine finanziellen Folgen entstehen.
Anrede,
bislang war für die Sekundärnutzer der in Rede stehenden Frequenzebereiche deren Nutzung bis zum Jahre 2015 zugesichert. Der Schnellschuss des Bundeswirtschaftsministeriums stellt die Nutzer nicht nur finanziell vor unlösbare Probleme. Die Hersteller von drahtlosen Mikrophonanlagen, zu denen als Marktführer die niedersächsischen Firma Sennheiser gehört, fordern eine verlässliche Aussage darüber, welche Ersatzfrequenzen künftig für ihre Anwendungen zur Verfügung stehen soll. Außerdem braucht man dort verständlicherweise einen angemessenen störungsfreien Übergangszeitraum für die notwendige Entwicklungsarbeit, um neue Produkte anbieten zu können und flächendeckend einzuführen.
Es ist eigentlich kaum zu glauben, dass es zu einem solchen Projekt keine umfassende Technikfolgenabschätzung gegeben hat. Inzwischen gibt es breite Proteste gegen die Pläne: So haben der Verband für professionelle drahtlose Produktionstechnologie, der Deutsche Bühnenverein und zahlreiche Kulturschaffende massive Bedenken angemeldet.
Wir beantragen deshalb, dass die Landesregierung im Bundesrat den Plänen der Bundesregierung nur zustimmen soll, wenn folgende Punkte vorher geklärt sind:
Der Bund muss den bisherigen Nutzern der Frequenzen die Umstellungskosten in voller Höhe erstatten. Hierzu sind die Versteigerungserlöse zu verwenden.
Vor der tatsächlichen Vergabe der Frequenzen muss für die Störungsproblematik eine befriedigende, mit den Betroffenen abgesprochene, Lösung erzielt werden.
Und: Noch vor Beginn des Versteigerungsverfahrens muss den Nutzern ein gleichwertiges Spektrum verbindlich benannt werden.
Anrede,
niedersächsische Interessen sind bei dieser Thematik massiv betroffen.
Da die Abstimmung im Bundesrat bereits am 15. Mai stattfindet, bitte ich um sofortige Abstimmung und um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.