Rede Ursula Helmhold: Kinder brauchen mehr! Kinderarmut durch Kindergrundsicherung und bedarfsgerechte Hilfen bekämpfen!
Anrede,
das Schuljahr hat begonnen und damit wieder einmal schwierige Zeiten für Familien mit Kindern, die an oder unterhalb der Armutsgrenze leben. Bereits im Juni hatten wir Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen aufgefordert, sich mit der Situation von armen Familien in Niedersachsen zu beschäftigen und einen Sozialfonds aufzulegen, der gerade in schulischen Situationen helfen kann. Sie haben sich zu diesem Ansinnen weder geäußert noch irgendwelche eigenen Aktivitäten unternommen. Wissen Sie eigentlich überhaupt, was an Anschaffungen zum Anfang des Schuljahres fällig ist und in welche Nöte arme Familien geraten, wenn sie die Listen der anzuschaffenden Materialien erhalten?
Ich habe mir mal 2 Listen besorgt.
Grundschule, 3.Klasse: 70 Euro, Gymnasium 6, Klasse: 84,60 Euro, wenn das Kind Französisch wählt, und 99,70 Euro, wenn das Kind Latein als zweite Fremdsprache wählt. Und da sind weder Turnzeug, Turnschuhe, noch Klassenkasse oder Kopiergeld eingerechnet.
Der Kultusminister hat uns hier im Juni erzählt: "ich fahre ständig mit offenem Fenster durch Niedersachsen und ich habe noch nie die Rufe nach mehr Gesamtschulen gehört."
Hat er auch nicht gehört von den knapp 200.000 Kindern und Jugendlichen aus armen Familien in Niedersachsen, die große Probleme haben auch nur dieselben Unterrichtsmaterialien wie ihre Klassenkameraden zu besitzen?
Wenn Sie nicht hören können, Herr Minister, dann können Sie doch vielleicht sehen. Und dann hätten Sie die Petition der Landesarmutskonferenz sehen und lesen können, die Sie auf eben diese Problematik aufmerksam gemacht hat. Dort heißt es wörtlich: "Wir (die Landesarmutskonferenz) erleben mehr und mehr die Situation, dass gerade Kinder und Jugendliche im Bildungsbereich aufgrund fehlender materieller Möglichkeiten Ausgrenzungen erleben. Mit 208.- Euro (Kinder bis 14 Jahre) oder 278 Euro (Kinder.- und Jugendliche ab 14 Jahre) sollen Nahrung, Kleider, Genussmittel, Strom und alles Weitere bezahlt werden. Die Kosten für die Schulbildung der Kinder- und Jugendlichen sind in diesen Regelleistungen nicht vorgesehen und das Kindergeld steht nicht wie bei anderen Familien zusätzlich zur Verfügung, sondern wird von den Regelsätzen in voller Höhe abgezogen. Die Eltern geraten in Not, weil sie das Geld (für Schulsachen) nicht übrig haben. Den Kindern und Jugendlichen wird die Chancengleichheit genommen."
Anrede,
an dieser Situation ändert auch nichts, dass Leihgebühren für Schulbücher für Leistungsbezieher nach den SGB II und XII übernommen werden oder für mehrtätige Klassenfahrten eine einmalige Beihilfe beantragt werden kann. Diese Leistungen sind ein Tropfen auf den heißen Stein.
Spätestens seit der Einführung von Sozialfonds an Schulen in verschiedenen Städten Niedersachsens sollten auch Sie mitbekommen haben, dass es an den Schulen brennt. Kollegien wissen nicht mehr, wie sie mit dem Problem der Armut umgehen sollen. Es werden Tafeln und Essensausgaben speziell für Kinder gegründet, Initiativen sammeln Geld, um zu helfen. Am Sonntag nehme ich an einem Solidaritätslauf gegen Kinderarmut im meinem Landkreis teil, ähnliches findet im ganzen Land satt.Â
Das ist die Wahrheit über die Situation in Niedersachsen. Herr Minister, wer die Wahrheit nicht kennt, der sollte sich informieren. Aber wer die Wahrheit kennt und trotzdem nicht handelt, der ist verantwortungslos.
Sie sind verantwortlich für alle Kinder in diesem Land und ich finde, ganz besonders für die Kinder, die aufgrund ihrer Herkunft weniger Chancen haben als andere. Aber genau für diese Kinder fühlen Sie sich nicht zuständig. Sie verantworten ein Schulsystem, das diese Kinder ausgrenzt und diskriminiert. Und Sie verantworten es, wenn Tausende Kinder mit knurrenden Mägen in der Ganztagsschule sitzen, weil das Geld für ein Mittagessen nicht reicht. Oder noch schlimmer, wenn diese Kinder deswegen von der Ganztagsbetreuung abgemeldet werden. Damit nehmen Sie Ihnen weitere Möglichkeiten.
Kinderarmut ist in der Bundesrepublik keine Randerscheinung mehr! Armut bei Kindern und Jugendlichen ist häufig mit eingeschränkten Lebens- und Teilhabechancen verbunden und mit hohen gesundheitlichen Risiken behaftet. Kinder brauchen vielfältige Förderungen. Eine existenzsichernde ausreichende materielle Absicherung ist jedoch eine notwendige Bedingung für alles Weitere.
Anrede,
alle Studien sagen, alle Sozialverbände beklagen, dass der Regelsatz für Kinder nicht auskömmlich ist. Wenn man den Gesetzgebungsprozess der Hartz IV- bzw. SGB II-Gesetzgebung nachvollzieht, dann weiß man: Irgendwann kam der Zeitpunkt, an dem eine Regelsatzhöhe festgelegt werden sollte. Dann hat man es sich bei den Kindern leicht gemacht und gesagt: Die erhalten einfach einen bestimmten Prozentsatz dessen, was die Regelleistung für einen Erwachsenen ist. Diese errechnet sich aus dem Verbrauchsverhalten der unteren 20% der Einpersonen-Haushalte aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) Und dazu gehören insbesondere Rentnerhaushalte. Und selbst diese Verbrauchsausgaben werden nicht 1:1 auf die Regelsätze übertragen.
Kinder bis zum 13. Lebensjahr erhalten 60% und Kinder ab dem 14. Lebensjahr 80 % davon.
Wenn man sich das in der Realität anguckt, dann stellt man fest, dass die Regelung, aus Kindern einfach einen bestimmten Prozentsatz eines Erwachsenen zu machen, überhaupt nicht funktioniert. 2,57 € sind danach pro Tag für Kinder für Essen und Trinken vorgesehen. Davon kann man nicht einmal das Essen in der Ganztagsschule bezahlen. Gesundes Essen schon gar nicht. Wir können nicht auf der einen Seite die zunehmende Zahl der Kinder mit Fehlernährungen und Falschernährungen beklagen, wenn wir auf der anderen Seite diese Summe festschreiben.
Und so ist das auch bei anderen Punkten. Man muss sich anschauen, wie hoch die für Schuhe und Bekleidung vorgesehene Summe ist. Ich will Ihnen das an dieser Stelle mal vorrechnen. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 ergab für die unteren 20% der Einpersonenhaushalte, meist Rentnerhaushalte, eine Summe für Bekleidung und Schuhe in Höhe von 35,31 Euro. Davon werden 89% für den Regelsatz anerkannt, das sind 31,42 Euro. Davon werden für Kinder unter 14 Jahren 60% anerkannt, das sind 18,85 Euro im Monat. Der Bedarf an Bekleidung und Schuhen, den Kinder haben, entspricht aber doch nicht 60% des Erwachsenenbedarfs! Gute Kinderschuhe kosten genauso viel wie Erwachsenenschuhe. Aber im Unterschied zu unseren Füßen wachsen die Füße der Kinder noch, und sie wachsen so schnell, dass man manchmal innerhalb kürzester Zeit neue Schuhe kaufen muss. Im Ergebnis stellt der jetzige Regelsatz für Kinder und Jugendliche eine realitätsferne Größe dar.
Auch an vielen anderen Punkten haben Kinder einfach andere Bedarfe. Kinder haben einen Bedarf an Musikinstrumenten und musikalischer und künstlerischer Förderung.Â
Und gerade in bestimmten Fächern, etwa in dem Fach Kunst, wird von den Lehrern nicht einfach gesagt: "Bringt einmal einen Tuschekasten oder einen Wasserfarbkasten mit", sondern es werden bestimmte Materialien vorgeschrieben. Zum Beispiel gehört der Wasserfarbkasten einer bestimmten Marke dazu. Dann müssen fünf Pinsel einer bestimmten Sorte gekauft werden. In anderen Fächern z.B. Mathematik, sollen bestimmte – teure – Rechner besorgt werden.
Es sind für in Armut lebende Familien hohe Summen, die aufgebracht werden müssen. Das reicht dann für ein Vierteljahr. Nach einem Vierteljahr ist das nächste Thema an der Reihe. Dann müssen zum Beispiel Wachsmalstifte – aber nicht die einfachen preiswerten, sondern die dicken – gekauft werden.
All das ist nicht vorgesehen. Denn in der dem Regelsatz zugrunde liegenden Systematik sind überhaupt keine Ausgaben für Bildung vorgesehen.
Anrede,
natürlich gibt es unterschiedliche Lösungsansätze. Man kann fordern, dass der Regelsatz an bestimmten Punkten verändert werden muss. Man kann sich aber auch überlegen, dass die Schulen bestimmte Materialien zur Verfügung stellen müssen, und sie den Schülern themenbezogen ausleihen. Das nutzt aber nichts bei Verbrauchsmaterialien für den Unterricht.
Wir finden, dass es als Erstes einer Analyse bedarf, und zwar einer Analyse, die nicht wir Politiker und Politikerinnen vornehmen können. Wir brauchen eine unabhängige Kommission, die sich aus Vertretern unterschiedlicher Disziplinen und Handlungsbereiche zusammensetzt, die ganz speziell die Bedarfe der Kinder analysiert und die, unabhängig von der Politik, ein Instrument vorschlägt, wie diese Bedarfe eruiert und kontinuierlich angepasst werden. Daraus soll nach unserer Vorstellung eine eigenständige armutsfeste Kindergrundsicherung erwachsen.
Der Nordrhein- Westfälische Sozialminister ist da schon wesentlich weiter als die niedersächsische Landesregierung – er hat bereits eine Kommission eingesetzt, die ihn an dieser Stelle beraten soll.
Eine solche Kommission einzurichten ist der eine Schritt. Aber der andere Schritt ist, auch hier so schnell wie möglich Handlungsspielräume für die betroffenen Personen zu schaffen, bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist.
Zurzeitlichen Überbrückung einer längerfristigen Durchführung von wissenschaftlichen Erhebungen und Auswertungen sollten mittelfristig die Kinderbedarfe im Rahmen eines Kinderwarenkorbes z.B. unter Leitung des Deutschen Vereins für Öffentlich und Private Fürsorge, der jahrzehntelang für die Pflege der Warenkörbe zuständig war, festgelegt werden.
Kurzfristig müssen wir wieder einmalige Beihilfen für Sonderbedarfe gewähren können. Die Behörden müssen Spielräume haben, um die besonderen Lebenslagen dieser Kinder abfedern zu können. Wir brauchen in den Förderbereichen besondere Sachleistungen, und zwar nicht nur in der Musik, sondern auch im Sport, denn von bestimmten Sportarten sind die Kinder ausgegrenzt. Wir brauchen eine Kostenübernahme für das Essen in Schulen und Kindergärten, und wir brauchen auch für eintägigeExkursionen und Schülerfahrten eine andere Regelung, damit diese Aktivitäten wieder bezahlt werden können.
Anrede,
da einige unserer Vorschläge bundesgesetzliche Änderungen beinhalten, die allerdings nur mit Zustimmung der Länder verwirklicht werden könnten, schlagen wir zur Umsetzung unserer Vorstellungen zwei Handlungsschritte vor:
Eine Initiative auf Bundesratsebene zu den Punkten 1-4 und als Sofortmaßnahme einen Landessozialfond zur Unterstützung bedürftiger Kinder- und Jugendlicher in Höhe von 3 Mio. Euro. Dieser soll in Zusammenarbeit mit den Kommunen Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen und erwerbslosen Familien bei den von mir aufgezählten Punkten unbürokratisch unterstützen.
Frau Ministerin, Herr Minister: Handeln Sie schnell im Interesse der Kinder und Jugendlichen!