Rede Ursula Helmhold: Immunität von Abgeordneten
Anrede,
die verfassungsmäßigen Institute der Indemnität und Immunität sind hohe Rechtsgüter, die Abgeordnete vor einer ungerechtfertigten strafrechtlichen Verfolgung schützen sollen. Sie entstanden vor dem historischen Hintergrund, dass strafrechtliche Verfolgung benutzt wurde, um missliebige politische Gegner mundtot zu machen.
Dabei gilt die Indemnität dem Schutz der Abgeordneten vor Verfolgung wegen Äußerungen die er in seiner Funktion als Abgeordneter im Landtag oder in dessen Ausschüssen gemacht hat. Verleumderische Beleidigungen jedoch sind von der Indemnität ausgenommen.
Das Immunitätsrecht schützt das Parlament als Verfassungsorgan vor Übergriffen der Exekutive oder Judikative. Für das einzelne Mitglied des Landtages ergeben sich, wie vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil festgestellt, nicht ohne weiteres eigene Rechte aus der Immunität. Er oder sie hat aber einen Anspruch darauf, dass sich der Landtag bei der Entscheidung über eine Immunitätsaufhebung nicht von sachfremden oder willkürlichen Motiven leiten lässt.
Der Niedersächsische Landtag hat hier ein zweistufiges Verfahren: In einer generellen Regelung hat er die Aufhebung der Immunität zur Durchführung von Ermittlungsverfahren grundsätzlich gestattet - hier reicht eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft an den Landtagspräsidenten aus. Ausgenommen sind Fälle politischer Beleidigung oder Verleumdung – hier ist, und darüber haben wir heute zu befinden, die Zustimmung des Parlaments bereits vor der Aufnahme von Ermittlungen einzuholen.
Die generelle Genehmigung umfasst nicht Durchsuchungsmaßnahmen, Anklageerhebungen oder Anträge auf Erlass eines Strafbefehls. Hier muss das Parlament die Immunität gesondert aufheben. Das ist der zweite Fall über den wir heute befinden.
In dem Fall der Immunitätsaufhebung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens steht ein Anfangsverdacht einer Verleumdung im Raum. Die Staatsanwaltschaft kann überhaupt erst ermitteln wenn der Landtag zugestimmt hat. Dann kann sie selbstverständlich auch entlastende Dinge werten. Dies konnte sie bislang nicht. Ich bin sicher, dass die Betroffene dann die Gelegenheit nutzen wird, die ihr gemachten Vorwürfe zu entkräften. Wir werden sie dabei nach Kräften unterstützen.
Meiner Fraktion ist es wichtig, dass die Mitglieder des Landtages nicht anders behandelt werden als alle übrigen Bürger dieses Landes auch. Wir können in den zur Abstimmungen stehenden Fällen nicht sehen, dass das Ermittlungs- resp. Strafverfahren gegen die betroffenen KollegInnen aus sachfremden, willkürlichen oder politischen Motiven betrieben werden. Meine Fraktion wird deshalb und um jeden Anschein einer unterschiedlichen Behandlung von Abgeordneten und anderen Bürgern zu vermeiden, der Aufhebung der Immunität zustimmen.