Rede Ursula Helmhold: Gerechtigkeit bei der Rundfunkgebührenbefreiung – Sozialen Ausschluss der Fernseh- und Rundfunkteilhabe verhindern
Anrede,
die beiden hier behandelten Anträge befassen sich mit dem zurzeit in der Beratung befindlichen so genannten "Gebührenstaatsvertrag".
In der Drucksache 1492 fordert Die Linke, dass es eine Gebührenbefreiung auch geben soll für Menschen die knapp über Transferleistungen leben, insbesondere auch für Studierende, die kein BAföG beziehen aber von ihren Eltern auch nicht mehr Geld erhalten. De facto zahlen die Eltern je nach Anzahl der studierenden Kinder mehrere Rundfunkgebühren. Dies ist tatsächlich ein immerwährendes Ärgernis.
Nun ist ja zumindest in den Eckpunkten der Ministerpräsidenten bereits vorgesehen dass für bestimmte Härtefälle ausdrücklich zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen werden sollen. Dies würde diese Fälle doch treffen können.
Aus meiner Sicht ist deswegen überhaupt nicht verständlich warum CDU und FDP sich nicht in Lage gesehen haben diesem Antrag im Ausschuss zuzustimmen, ich finde da steht nichts Falsches drin, deswegen werden wir zustimmen.
Anrede,
zum Gebührenstaatsvertrag, mit dem die bisherige gerätebezogene Gebühr durch eine haushaltsbezogene Gebühr ersetzt werden soll hatten wir Ihnen ja bereits im September 2009 einen Entschließungsantrag vorgelegt mit dem Ziel, dass der Landtag sich in die Diskussion um den Rundfunkgebührenstaatsvertrag mit einer Positionierung einbringt.
An diesen Antrag wollten Sie ja lange nicht so recht heran – obwohl es inhaltlich wenig Trennendes zwischen uns gab. So schmorte er sehr lange im Ausschuss, musste im letzten Plenum noch mal zurück überwiesen werden und beschäftigt uns heute wieder.
Ich bin nach all dem Hin und Her sehr erfreut, dass es uns schließlich doch noch gelungen ist einen gemeinsamen Antrag hinzukriegen der uns in folgender Positionierung eint.
- Die bisherige Gebühr pro Gerät soll abgeschafft und durch eine geräteunabhängige Abgabe ersetzt werden.
- Privater und nichtprivater Bereich sollen im bisherigen Umfang weiterhin zur Finanzierung beitragen.
- Die Rundfunkgebühren sollen dabei nicht steigen.
- Unternehmen und Behörden sollen entsprechend ihrer Größe belastet werden, der Verwaltungsaufwand dabei soll nicht zu hoch werden und es sollen branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden.
Die Belastung der Unternehmen ist ja der Punkt, der uns intensiv beschäftigt. Ich bin allerdings überzeugt davon, dass die geplante Regelung schon jetzt insbesondere kleinen Unternehmen sehr entgegenkommt. Betriebe unter 5 Beschäftigten, das betrifft den überwiegenden Teil der Handwerksbetriebe – und als Beschäftigte gelten lediglich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – sollen ein Drittel Rundfunkgebühr zahlen, das wären monatlich 6 Euro. Das sollte, glaube ich, auch von der Bäckereiverkaufsfiliale zu stemmen sein.
Die Rundfunkgebühr soll weiterhin nur davon abhängen, dass die technische Möglichkeit des Empfangs von Rundfunk besteht und wie bisher soll der Finanzbedarf und die Gebührenfestsetzung unabhängig durch die KEF erfolgen.
In der Folge wird die oft beklagte Schnüffelei durch die GEZ hoffentlich der Vergangenheit angehören und die Akzeptanz der Gebühr steigen. Sie sichert die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der eine ausreichende finanzielle Grundlage braucht um seinen Verfassungsauftrag zu erfüllen.
Zu klären sind in den weiteren Beratungen der Ministerpräsidenten noch die datenschutzrechtlichen Bedenken. Keinesfalls darf bei der GEZ quasi nebenbei ein zentrales bundesweites Melderegister geschaffen werden. Wir erwarten, dass die Ministerpräsidenten die Bedenken ernst nehmen und in die gesetzlichen Regelungen mit aufnehmen.
Zunächst einmal kann ich aber heute sagen: Was lange währt, wird endlich gut!
Dann lassen Sie uns das jetzt so beschließen.