Rede Ursula Helmhold: Frauenhandel bekämpfen ? Opferschutz verbessern

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Anrede,
ja, es gibt Sklavenhandel im 21. Jahrhundert. Mitten in Europa, mitten unter uns, hier in Niedersachsen. Genauer gesagt: Sklavinnenhandel. Nach Schätzung der Vereinten Nationen werden allein in Europa Jahr für Jahr 500.000 Mädchen und Frauen verschleppt und zur Prostitution gezwungen. Frauenhandel ist heute das lukrativste, expansivste und risikoärmste Geschäft der organisierten Kriminalität. Es wird geschätzt, dass der Gewinn beim Frauenhandel alleine in Europa zwischen 7 und 13 Milliarden Euro liegt und damit größer ist als beim illegalen Drogenhandel. Der Frauenhandel ist ein weltweit verbreitetes Verbrechen mit immer deutlicher werdenden Strukturen der Organisierten Kriminalität.
Laut Antwort des Innenministeriums auf unsere kleine Anfrage "Frauenhandel in Niedersachsen" wurden in Niedersachsen in den Jahren 2001 bis 2003 im Schnitt ca. 170 Frauen jährlich als Opfer von Menschenhandel gezählt.
Diese Zahl zeigt jedoch nur die Spitze des Eisbergs, denn die offiziellen Zahlen des Innenministeriums geben nur die Fälle wieder, die z.B. bei einer Razzia auffällig wurden.
Die Dunkelziffer ist viel höher und die Tendenz ist steigend.
Seit den 90-er Jahren werden zunehmend Frauen aus Osteuropa Opfer der international agierenden Händlerringe.
Die Frauen schenken den Versprechungen auf eine Arbeit, eine Ehe oder auch nur auf ein besseres Leben als das in ihrer Heimat Glauben. Doch sie kommen in eine Situation, die von Brutalität, Gewalt und Rechtlosigkeit geprägt ist. Sie wurden mit Versprechungen oder auch mit Gewalt nach Deutschland geholt, werden eingesperrt, vergewaltigt und geschlagen. Die meisten kommen aus Russland oder anderen osteuropäischen Ländern. Das hat Gründe: Der Transport über den Landweg ist billiger als Frauen aus Thailand, Nigeria oder Brasilien einzuschleusen und die Frauen fallen im Straßenbild nicht auf, werden somit weniger kontrolliert als z.B. afrikanische Frauen. Das ist wichtig, weil sie ja ohne gültige Papiere, höchstens mit einem Touristenvisum, falls der Zuhälter ihnen nicht auch das abgenommen hat, in Deutschland sind.
Die Angst vor den Zuhältern und ihr zumeist illegaler oder unsicherer Aufenthaltsstatus hindern die Frauen daran, sich Hilfe bei der Polizei oder anderen Behörden zu holen. Da eine Strafverfolgung ohne Aussage der Opfer jedoch kaum möglich ist, ist das Risiko für die Täter wiederum vergleichsweise gering. Das heißt: Für die Täter ist dieses Verbrechen vergleichsweise lukrativ und risikoarm. Sie beschränken ihre Aktivitäten häufig nicht allein auf den Menschenhandel, sondern sind auch in anderen Deliktsbereichen wie Waffen- und Drogenhandel, Geldwäsche etc. aktiv.
Aber: Anrede,
Frauenhandel ist facettenreicher, als er vom Gesetz bisher erfasst wurde. Zwar stellt die Zwangsprostitution das häufigste Delikt dar, aber die Ausbeutung findet auch in anderen Bereichen statt: in Peepshows und zur Herstellung pornographischer Darstellungen, durch Heiratshandel oder Zwangsverheiratung, aber auch durch Zwangsarbeit.
Ich glaube, hierin sind wir uns alle einig: Der Handel mit Frauen zum Zweck der Ausbeutung insbesondere in der Prostitution ist ein besonders menschenverachtendes und abscheuliches Verbrechen.
Umso mehr ist es notwendig das Handeln gegen diese Form der Kriminalität weiter zu professionalisieren und die Opfer maximal zu schützen.
Die Bundesregierung hat kürzlich mit einen Gesetz zur Strafrechtsänderung im Bereich Menschenhandel und Zwangsverheiratung reagiert und der EU – Rahmenbeschluss wird nun nach eingehender Anhörung Sachverständiger in deutsches Recht umgesetzt. Künftig gilt es als besonders schwerer Fall der Nötigung, wenn das Opfer zur Eingehung der Ehe gezwungen wurde und wird mit bis zu 5 Jahren bestraft.
Der Schutz der Opfer wird so gestärkt. Wir wollen aber weitere Verbesserungen erzielen und zwar hier in Niedersachsen.
Das in Niedersachsen seit 1997 verfolgte Konzept zur Bekämpfung des Menschenhandels muss dringend nachgebessert werden.
Die Strafverfolgung ist gerade in Fällen von Frauenhandel auf den Personenbeweis, d.h. die Aussage der Geschädigten, angewiesen. Es ist daher von besonderer Bedeutung, Bedingungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, eine Aussage zu machen und als Zeugin ein eventuelles Strafverfahren, das in der Regel massive Belastung für das Opfer mit sich bringt, durchzustehen.
Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass die Opfer z.B. bei Razzien überhaupt als solche erkannt und entsprechend behandelt werden.
Wo Gewalt, Demütigungen, Erpressungen und Drohungen an der Tagesordnung sind, wo das Abhängigkeitsverhältnis und der illegale Aufenthaltsstatus in höchsten Maße Druck ausüben, ist es den Frauen nahezu unmöglich, sich von ihren Zuhältern zu trennen oder sie gar anzuzeigen.
Selbst dann, wenn sie in Polizeikontrollen geraten, schweigen sie aus Angst. Dazu trägt natürlich bei, dass diese Frauen selten als schutzbedürftige Opfer von Menschenhandel wahrgenommen und behandelt werden, sondern vielmehr als Täterinnen, die gegen das Ausländergesetz verstoßen haben. Werden sie aufgrund ihrer Verstöße gegen das Ausländergesetz einfach abgeschoben, ist die Gefahr, im Herkunftsland mangels anderer Möglichkeiten wieder in die Hände von Menschenhändlerringen zu geraten, sehr groß. Gerade aber die Zeuginnen von Frauenhandel sind für die Strafverfolgung der Täter von besonderer Bedeutung.
Deshalb wollen wir, dass für Niedersachsen eine Indikatorenliste erstellt wird, wie es in einigen anderen Bundesländern schon üblich ist, damit die Ermittlungsbehörden und alle an einer Razzia beteiligten Polizeibeamtinnen und -beamten erste Anzeichen von Frauenhandel sofort richtig erkennen und bewerten können. Damit verbunden muss eine Definition von Verdacht auf Menschenhandel aufgenommen werden, um den Ermittlungsbehörden mehr Rechtssicherheit zu geben.
Wir wollen verbesserte Fortbildungsmöglichkeiten für Polizeibeamtinnen und -beamte, Staatsanwaltschaft und Strafrichter und eine enge Einbindung von Fachberatungsstellen. Es muss gewährleistet sein, dass auch bei Rotation im Fachkommissariat der Wissensstand der Amtsvorgänger erhalten bleibt.
Außerdem halten wir es für unabdingbar, dass ein Razziakonzept, welches es Mitarbeiterinnen von Fachberatungsstellen ermöglicht, noch vor der Vernehmung durch Ermittlungsbeamte, mit den betroffenen Frauen zu sprechen, in Niedersachsen erarbeitet wird. Anerkannterweise sind mit einem solchen Konzept gute Erfolge zu erzielen, denn die Bereitschaft der Opfer zu Aussagen gegen ihre Peiniger steigt damit.
Und wir wollen auch, dass bei Bedarf ein weiterer Ausbau der Schutzwohnungen für Opfer von Frauenhandel vorgenommen wird. Die Opfer von Frauenhandel, die sich aus ihrer Situation befreien konnten oder befreit wurden, sind häufig schwer traumatisiert und bedürfen eines geschützten Umfeldes und einer intensiven und qualifizierten psychosozialen Betreuung, um ihre körperliche und seelische Integrität wieder herstellen zu können.
Sinnvoll wäre es sicherlich die Lebensbedingungen der Frauen in den 'Herkunftsländer' zu verbessern, um ihnen eine Lebensperspektive im eigenen Land zu geben. Die Einwirkungsmöglichkeiten durch das Land Niedersachsen sind hier naturgemäß begrenzt. Ein wichtiger Beitrag hierzu und damit zur Bekämpfung des Menschenhandels stellt aber die Prävention in den Herkunftsländern dar. In den meisten Herkunftsländern existieren inzwischen Nichtregierungsorganisationen, die dort zum Beispiel durch Aufklärungskampagnen insbesondere im Bereich der Prävention von Menschenhandel tätig sind. Einschlägige Erfahrungen haben gezeigt, dass der Austausch und die Unterstützung zwischen den Fachberatungsstellen der Herkunfts- und der Zielländer einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten können. Und es kann sichergestellt werden, dass die Rückkehr der Frauenhandelsopfer in Kooperation mit den dortigen NGO möglichst umfassend vorbereitet wird und die Rückkehrerinnen im Heimatland die nötige Unterstützung erfahren. Auch dies stellt einen Präventionsansatz dar, da so verhindert werden kann, dass zurückkehrende Opfer wiederholt in den Menschenhandelskreislauf geraten.
Menschenhandel verstößt gegen das Recht eines jeden Menschen auf physische und psychische Unversehrtheit und Integrität.
In diesem Sinne möchte ich Sie um Ihre Unterstützung bitten, hier gemeinsam für die Durchsetzung elementarster Menschenrechte Sorge zu tragen.

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