Rede Ursula Helmhold: Fortschritt und Fairness auch für HartzIV-Empfänger – Regelsätze erhöhen

Anrede,

am Anfang war das Bundesverfassungsgericht. Es hat ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum festgestellt, abgeleitet aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde und dem So-zialstaatsgebot. Das wurde mit dem, was Frau von der Leyen vorgelegt hat, nicht erfüllt. Und so war es mehr als folgerichtig, dass das Gesetz im Bundesrat gestoppt wurde.

Ich will die wichtigsten Kritikpunkte noch einmal zusammenfassen:

Willkürlich wurde die Berechungs-Bezugsgruppe auf die unteren 15 statt 20% der Einkommensbezieher reduziert.

Und aus dieser Gruppe wurden die Aufstocker und diejenigen, die in versteckter Armut leben, nicht herausgerechnet. Damit sorgt Frau von der Leyen dafür, dass sich Armut selbst reproduziert.

Dann wurde der Rotstift bei den verschiedensten Ausgaben angesetzt: Tabak und Alkohol – das dürfen arme Menschen laut Schwarz-Gelb nicht. Schnittblumen, chemische Reinigung und Mobilität– das ist bei Ihnen nicht oder kaum nötig. Aber das unterstellt erstens, dass alle Hartz4 Empfänger trinken und rauchen und bedient damit billigste Vorurteile zum anderen verhindert es, dass der Hilfebedürftige in seinem Ausgabeverhalten einen Interessenausgleich vornehmen kann.

Insgesamt wurde ein kaum nachvollziehbarer Mix aus statistischer und Warenkorbmethode vorgenommen - das wird einer verfassungsrechtlichen Überprüfung kaum standhalten.

Und so lange nicht im Vermittlungsausschuss eine transparente Ermittlung des existenzsichernden Minimums, so wie das Bundesverfassungsgericht es vorgegeben hat, vorgelegt wird, kann es keine Einigung geben!

Anrede,

in der Politik ist ja oft die Frage nach dem Nutzen interessant. Wem nützt es also, wenn Schwarz-Gelb unter dem Vorwand des Lohnabstandsgebots die Sozialtransfers gnadenlos nach unten drückt? Es nützt den Arbeitgebern, die Hungerlöhne bezahlen und sich einen Teil des Lohns aus den Sozialkassen holen. Mit dieser Politik plündern Sie den Staat aus, meinen Damen und Herren und deshalb brauchen wir einen gesetzlichen Mindestlohn.

Und nicht Mindestlöhne light, erst nach 12 Monaten, wie die FDP das jetzt für die Leiharbeitsbranche vorschlägt.

Was Sie da machen, meine Damen und Herren von der FDP, ist brandgefährlich für die deutsche Wirtschaft. Es würde nämlich mit Eintritt der Freizügigkeit ausländischen Anbietern erlauben für 12 Monate zu jedem Dumpinglohn Arbeitskräfte zu entsenden.

Stattdessen brauchen wir Equal Pay vom ersten Tag an –nur damit kann Missbrauch vorgebeugt werden. Wir Grünen wollen zurück zu der eigentlichen Funktion von Leiharbeit als Pufferinstrument. Sie darf nicht der Regelfall sein, der die normalen Arbeitnehmer unter Druck setzt und zu Lohndumping führt.

Daneben droht durch den von der Leyen Vorschlag ein gigantischer Bürokratieaufbau. Allein der Gutscheinverwaltung für die Teilhabeleistungen für Kinder will sie der Bundesanstalt erst mal 1300 Stellen genehmigen.

Für die Verwaltung des Ganzen in den Kommunen werden die Kosten auf 65 Millionen Euro geschätzt.

Nicht zu vergessen, dass der Rechtsanspruch eigentlich schon ab dem 1. Januar besteht und immer noch mehr Fragen offen als beantwortet sind:

Sollen tatsächlich BA und Jobcenter neue Bundesjugendbehörden werden?

Wir meinen, dass die Gewährung der Hilfen da stattfinden muss, wo die Kinder tatsächlich hingehen und das sind die Kommunen, die zum Beispiel mehr Sozialarbeiter brauchen, und die Schulen.

Und auch wenn die FDP vielleicht schon ein gutes Geschäft für die Nachhilfeindustrie wittert: Schulische Förderung gehört an die Schulen! Und übrigens: Dabei kann es nicht nur darum gehen, ein Sitzenbleiben zu verhindern – Kinder aus armen Familien müssen auch Hilfen erhalten, um höhere Bildungsabschlüsse zu erreichen.

Statt immer neuer Gutscheinbürokratie wäre allen viel mehr geholfen, wenn die Schul- und Kita-Infrastruktur besser ausgestattet würde. Hier ist allerdings auch das Land gefordert: Niedersachsen ist weiterhin trauriges Schlusslicht bei der Kitabetreuung. Das hat uns aktuell noch mal das Statistische Bundesamt bescheinigt.

Es ist den Schwarz-gelben Koalitionären nur zu raten, sich auf die guten Vorschläge der Opposition im Vermittlungsausschuss einzulassen

Ansonsten drohen als Folge dieser Politik zahllose weitere Klagen vor den Gerichten. Noch schlimmer aber: es wird die Chance vertan, mehr für die Chancen armer Kinder und damit unserer Gesellschaft insgesamt zu erreichen.

Zurück zum Pressearchiv