Rede Ursula Helmhold: Entwurf eines Niedersächsischen Krankenhausgesetzes
Landtagssitzung am 18.01.2012
Ursula Helmhold, MdL
Anrede,
die Chance, die Krankenhausversorgung in Niedersachsen zukunftsgerecht aufzustellen wurde von den Regierungsfraktionen nicht genutzt.
Zunächst hätten Sie sich den Enquetebericht aus dem Jahre 2007 noch einmal ansehen sollen. Zum Thema Krankenhausplanung empfahl die Kommission Investitionsmittel gezielt für Strukturverbesserungen und Strukturveränderungen sowie den Ausbau von Kooperationen einzusetzen, sprich: Einstellen auf den demografischen Wandel. Selbst bei optimistischen Annahmen ging der Bericht in der Analyse von der Notwendigkeit weiteren Bettenabbaus aus.
Die Bevölkerung Niedersachsen wird schrumpfen, bis 2031 auf 7,4 Millionen Menschen. Dies wird regional sehr unterschiedlich verlaufen. Gleichzeitig altert die Bevölkerung, ein Ausbau der geriatrischen Versorgungsstrukturen, ist dringend nötig. Hierzu liegt unser Antrag vor.
Im Ihrem Krankenhausgesetz tauchen demografische Erwägungen nicht auf, dabei ist das unabdingbar – das erste Versäumnis.
Eine der Kardinalfragen, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist die nach der Wohnortnähe der Versorgung. Auch wir finden, dass ein Krankenhaus sich in zumutbarer Nähe befinden sollte, dies bemisst sich aber nicht in km-Radien oder Landkreisgrenzen sondern an den tatsächlichen verkehrlichen Beziehungen in einer Region. Gleichrangig ist aber die Qualitätsfrage zu stellen.
Die Zahl der Krankenhausbetten in Niedersachsen ist zwar seit 2000 um etwa 12 Prozent auf gut 41.000 gesunken; stagniert jedoch seit 2007 und ist im Jahr 2010 rückläufig. Die Bettenauslastung ist heute übrigens geringer als im Jahr 2000. Die Zahl der Häuser ging aber nur geringfügig auf 193 zurück. So verkleinern sich nur bestehende Abteilungen, für die es immer schwerer wird, Leistungen wirtschaftlich zu erbringen. In vielen Regionen bestehen daher Parallelstrukturen kleiner und kleinster Krankenhäuser und Abteilungen mit einem nicht spezialisierten Leistungsspektrum. Und das Geld des Landes, nach Ansicht aller Akteure in der Anhörung viel zu wenig – versickert in unwirtschaftlichen Strukturen und nicht zukunftsfähigen Standorten. Die begrenzten Mittel müssen doch so effektiv wie möglich eingesetzt werden.
Von 192 Krankenhäusern haben 61 weniger als 100 Betten. Man findet Häuser mit 7 chirurgischen Betten, einem für Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder auch einem Bett für Augenheilkunde. Ich finde das schwierig. Mal ehrlich: Würden Sie zu einem planbaren Eingriff in eine Klinik gehen, in der Sie in dem entsprechenden Fachgebiet der einzige Patient sind?
Es ist doch so, dass Menschen heute für planbare Eingriffe bewusst längere Wege in Kauf nehmen um die für sie beste Klinik zu finden.
Ich bin gestern mal mit einem angenommenen Krankheitsbild durch die weiße Liste gegangen, einem sehr differenzierten Internetportal für die Kliniksuche. Ein Kriterium ist dort zum Beispiel die Zahl der vollstationär behandelten Fälle pro Arzt oder Pflegekraft und Jahr. Die Schwankungen lagen bei Ärzten zwischen 109 und 287, bei Pflegekräften zwischen 23 und 76. Die absolute Behandlungshäufigkeit zwischen 1 und 42 Fällen. Da wüsste ich wohin ich ginge und wohnortnah wäre sicher nicht so entscheidend. Meine Entscheidung wäre eine nach Qualität – die aber wollen Sie im Krankenhausplan nicht zum Kriterium machen, Versäumnis Nummer 2.
Anders sieht das bei der Notfallversorgung aus. Die muss wohnortnah und schnell zu erreichen sein. Da aber fehlen eindeutigen Regelungen und Anreize in Ihrem Gesetz - Versäumnis Nummer 3.
Die Landesregierung wollte in Ihrem Entwurf die Beteiligung des Landtags gern abschaffen -.dies wirft ein bezeichnendes Laicht auf den Stellenwert, der dem Parlament eingeräumt wird.
Das hat die Ausschussmehrheit ja noch geändert – den Landesrechnungshof zu beteiligen, seine Expertise künftig für den Landtag nutzbar zu machen, dazu fehlte der Mut. Ebenso wie Sie den Ausschuss für die Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung und auch den Pflegerat als Vertretung der stärksten Berufsgruppe in den Krankenhäusern nicht beteiligen wollen – Versäumnisse Nummer 4, 5 und 6
Nummer 7 findet sich bei der fehlenden Vernetzung der ambulanten und stationären Versorgung, der pflegerischen Versorgung und des Notfall- und Rettungsdienstes; Nummer 8 weil bei der Einzelförderung von Maßnahmen ein Kriterienkatalog fehlt, der die knappen Mittel sinnvoll verteilt.
Versäumnisse 9 bis 13 im Schnelldurchgang: Die Krankenhaushygiene muss ins Gesetz und nicht in eine Verordnung, dazu ist das Thema zu wichtig!
Patientenfürsprecher, Sozialdienst, schulische Betreuung von Kindern und die Einsetzung von Transplantationsfürsprechern müssen Eingang in das Gesetz finden.
Unser Änderungsantrag liegt vor - Ihr "Versäumnisgesetz" müssen wir leider ablehnen.