Rede Ursula Helmhold: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Pflege- und Hilfsbedürftigen
Landtagssitzung am 28.06.2011
Ursula Helmhold, MdL
Anrede,
mit diesem Heimgesetz hat die Landesregierung sich fünfeinhalb Jahre Zeit gelassen und es damit wieder einmal geschafft bundesweites Schlusslicht zu werden. Wenn das heute zu beratende Gesetz wenigstens besonders gut und innovativ geworden wäre, wenn es bundesweite Standards setzen würde, wäre diese Zeit vielleicht ja sinnvoll investiert gewesen. Leider kann davon jedoch keine Rede sein.
Schon der Name des Gesetzes zeigt, dass es der traditionellen Vorstellung des Heimes verhaftet bleibt. Nur für diese soll es überhaupt Regelungen geben. Und so enthält es lange und komplizierte Regeln dazu, was ein Heim eigentlich ist. Kurz gesagt: In Niedersachsen gibt es künftig nur "Heim oder nicht Heim" – das entspricht nicht der Wirklichkeit. Wenigstens wurde auf Drängen der Opposition der Bereich Tagespflege noch aufgenommen. Wir meinen aber, dass mit der Übernehme der vollen Regelungsdichte für stationäre Einrichtungen die Tagespflege überreguliert ist.
Wir Grüne haben bereits im Jahre 2008 nach einer Anhörung der maßgeblichen Akteure breit konsentierte Eckpunkte für ein Gesetz vorgestellt. Davon fand sich im Gesetzentwurf der Landesregierung so wenig wieder, dass wir einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen mussten, der sich nicht nur im Namen, kurz "Pflege- und Hilfebedürftigenselbstbestimmungsgesetz", erheblich von Ihrem unterscheidet.
Unser Gesetz schafft ein abgestuftes Rechtsregime für unterschiedliche Formen von Einrichtungen abhängig von dem Grad der Selbstbestimmung der Betroffenen. Naturgemäß besteht das größte Schutzbedürfnis in Heimen. Aber auch in Wohngemeinschaften lebende Menschen sollen beispielsweise ein Recht auf Mitwirkung erhalten.
Uns geht es um die Stärkung der Selbstbestimmung der Betroffenen:
Wir wollen die Charta der Rechte hilfs- und pflegebedürftiger Menschen im Gesetz verankern. Sie beschreibt deren elementaren Rechte und ist in Deutschland in einem breiten Konsens verabschiedet worden.
Zu den Rechten der Betroffenen gehört beispielsweise der Anspruch auf kultursensible Pflege ebenso wie das Recht auf Unterbringung in einem Einzelzimmer. Zwangsweise Unterbringungen mit wildfremden Menschen, mit denen man sich die intimsten Dinge teilen muss darf es in diesem reichen Land nicht geben!
Uns geht es um eine weitestgehende Teilhabe der Menschen:
Ein Einrichtungsrat in stationären Einrichtungen, ein Wohngruppenrat in ambulant betreuten Wohngruppen, eine umfassende Aufklärungspflicht von Einrichtungen und Behörden sowie Aufklärung über Beschwerdestellen, sollen die Betroffenen zu Partnern auf Augenhöhe machen.
Wir wollen größtmögliche Transparenz herstellen. Die Menschen müssen wissen, welche Leistungen sie sich einkaufen. Deshalb muss jede Einrichtung im Internet die Öffentlichkeit über ihre Angebote und ihr Preis-Leistungsverhältnis informieren. Die Aufsichtsbehörden sollen Ihre Prüfberichte veröffentlichen. Hieraus ist ein regelmäßiger Bericht des Ministeriums über die Situation sämtlicher Wohnformen zu erstellen und dem Landtag zuzuleiten.
Und da höre ich Sie schon wieder von Bürokratie sprechen, dem Totschlagargument an dieser Stelle. Die demografische Entwicklung wird uns im Bereich der Alten- und Behindertenhilfe jedoch vor immense Herausforderungen stellen. Es wäre angemessen, wenn der Landtag sich regelmäßig auf der Basis valider Daten mit der Entwicklung in diesem Bereich beschäftigen würde, so wie auch der Bund in der Vergangenheit regelmäßig einen Heimbericht vorgelegt hat. Dies abzulehnen entspricht dem Vorgehen des berühmten Vogels mit dem Kopf im Sand.
Wir wollen den Betroffenen das Recht auf Einsicht in ihre Pflegeplanung, bzw. Förder – und Hilfeplanung geben. Es wird nämlich immer noch viel zu oft über statt mit den Betroffenen gesprochen. Wir haben auch die Forderung des Ausschusses für die Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung aufgenommen, dass die Anzahl der Freiheit entziehenden Maßnahmen zu veröffentlichen ist. Immer wieder klagen die Besuchskommissionen hier über massive Verstöße. Das muss sich ändern!
Und noch eine Sache gehört zur Transparenz: Es kann nicht angehen, dass die Kommunen, die noch eigene Einrichtungen betreiben, sich selbst kontrollieren. Hier soll nach unserem Vorschlag die Aufsicht auf das Land übergehen.
Wir wollen die Pflege- und Betreuungsqualität verbessern, indem wir die Fachkraftquote im Gesetz und nicht in einer fernen Verordnung verankern. Die Einrichtungen sollen ihre qualitätssichernden Maßnahmen dokumentieren und veröffentlichen. Und nicht zuletzt wollen wir Mindeststandards an die Qualifikation der Mitarbeiter in den Heimaufsichten festlegen.
Wir wollen die Einrichtungen von unnötiger Bürokratie entlasten indem wir die Anzeigepflichten reduzieren, eine Pflicht zur Zusammenarbeit der verschiedenen Kontrollinstanzen festlegen und ein einheitliches Prüfhandbuch für die Aufsicht etablieren.
Anrede,
Ihr Gesetz wird unseren Anforderungen nach Transparenz, Selbstbestimmung und Teilhabe der Betroffenen nicht gerecht. Es kommt "schlank" daher, schickt aber alle Einrichtungen die nicht Heim nach Ihrer Definition sind, in den rechtsfreien Raum.
Und noch schlimmer: Umgekehrt wird durch die rigide Definition des Heimbegriffs sogar die bestehende Betreuungslandschaft gefährdet. Sehr viele bereits bestehende ambulant betreute Wohngruppen werden nach § 1, Absatz 3 unter den Heimbegriff fallen und müssen dann alle Auflagen eines Heims erfüllen. Einrichtungsträger haben uns mitgeteilt, dass sie dann werden schließen müssen. Auch neue Angebote werden so nicht entstehen. Sie gefährden hier Arbeitsplätze und die Wahlfreiheit der betroffenen Menschen, denen nichts anderes als ein Umzug in eine stationäre Einrichtung bleiben wird, was der Durchsetzung des Grundsatzes " Ambulant vor Stationär" diametral widerspricht.
So werden Sie den künftigen Anforderungen nicht gerecht!
Der einzige Punkt in Ihrem Gesetz, an dem mal so etwas wie Innovation durchschimmert ist die Erprobungsregelung. Und auch das machen Sie falsch. Nach Ihrem Willen soll jede Heimaufsicht einfach so für bis zu 10 Jahren Ausnahmen von den Standards des Gesetzes genehmigen können. Und das durch Mitarbeiter, an die, wie oben ausgeführt, keinerlei fachliche Qualifikationsanforderung gestellt wird. So öffnen Sie Wildwuchs und Missbrauch Tür und Tor!
Wir wollen Ausnahmeregelungen nur für maximal 6 Jahre erlauben und nur, wenn das Ministerium sie genehmigt hat und wenn eine wissenschaftliche Evaluation, die veröffentlicht wird, erfolgt.
Nur so wird der Schutz der Betroffenen gewährleistet. Diesen zu gewährleisten und gleichzeitig Innovation und eine vielfältige Versorgungslandschaft zu ermöglichen ist die wichtigste Aufgabe, die der Gesetzgeber zu leisten hat.
Leider werden Sie diesem Anspruch nicht gerecht. Vielleicht sollten Sie es so machen wie der damalige Noch-Doktor zu Guttenberg: An einem ruhigen Wochenende alles noch einmal lesen und unzureichende Passagen überdenken. Dann müssten auch Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Mängel gravierend sind.