Rede Ursula Helmhold: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Mediengesetzes und zur Änderung des Niedersächsischen Pressegesetzes (Kommerzielle lokale Radiosender)

 

Anrede,

durch die Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes soll in erster Linie eine rechtliche Grundlage für die Veranstaltung des lokalen kommerziellen Rundfunks geschaffen werden. Es geht hier nicht um mehr Information der Bevölkerung, sondern um mehr Werbung - lokal gezielt und ohne Streuverluste. Presseunternehmen soll es in Niedersachsen zukünftig ermöglicht werden, sich zu Medienhäusern mit crossmedialen Verbreitungs- und Vertriebswegen weiterzuentwickeln.

In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es, es gebe in Niedersachsen ein reges Interesse an der Veranstaltung von kommerziellem, lokalem und regionalem Hörfunk und Fernsehen. Für diese Aussage fehlt jedoch jeder Beleg.

Die Situation ist doch vielmehr so:

Ein Gutachten, das die CDU Anfang des vergangenen Jahres vorgestellt hat, sagt eindeutig, dass keine Reichweiten für starke UKW-Frequenzen zur Verfügung stehen, das heißt Kapazitäten für Regionalradios mit einer technischen Reichweite von mehr als 1 Million Personen wären überhaupt nicht vorhanden. Beim kommerziellen Regional-TV spricht das Gutachten von einer schwierigen Vermarktungssituation und unklarem wirtschaftlichen Erfolg. Es ist zu bezweifeln, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen aus der Medienbranche in der Lage wären, kommerzielle Rundfunkangebote auf Dauer wirtschaftlich zu gestalten.

Dennoch wird das Gesetz jetzt geändert.

Sie begründen das damit, durch die Neuregelungen einen belebteren, noch vielfältigeren Medienmarkt mit gesunden Strukturen schaffen zu wollen. Nun, gerade dies werden Sie mit dem vorliegenden Gesetz nicht erreichen. Im Gegenteil besteht vor allem aufgrund der Ausweitung der Verlegerbeteiligung die Gefahr, dass Meinungsfreiheit weiter eingeschränkt und Monopole ausgebaut werden.

In Niedersachsen liegt der Anteil der so genannten Ein-Zeitungs-Kreise bei 76 Prozent und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 58 Prozent. Durch die von Ihnen gewünschte höhere Verlegerbeteiligung steigt die Gefahr publizistischer Doppelmonopole und damit einer marktbeherrschenden Meinungsmacht durch das jeweils lokal oder regional dominierende Medienunternehmen erheblich.

Zwar sieht das Gesetz vielfaltssichernde Maßnahmen vor, diese greifen jedoch qualitativ und quantitativ zu kurz. Nach Ihrer Ansicht sind zwei Maßnahmen ausreichend, bei Vorhandensein eines Bürgersenders sogar nur eine.

Die Bürgersender werden in Ihrem Entwurf gern als externe Garanten für Vielfalt genommen, dafür jedoch gegenüber den kommerziellen Anbietern schlechter gestellt. Ihnen werden Redaktionsstatute vorgeschrieben, den anderen nicht. Die kommerziellen Anbieter werden bei der Zuweisung von Übertragungskapazitäten und Lizenzen bevorzugt. Dafür können Sie unsere Zustimmung nicht gewinnen.

Wir legen Ihnen heute gemeinsam mit der SPD einen Änderungsantrag vor, der die aus unserer Sicht größten Fehler Ihres Entwurfs heilt.

Neben der bereits angesprochenen Beibehaltung der Verlegerbeteiligung bei maximal 24,9 Prozent wollen wir den Anteil redaktionell gestalteter lokaler Beiträge von 5 auf 10 Prozent erhöhen und den Bürgerrundfunk gleichstellen. Da wir es nicht als originäre Aufgabe von Hochschulen betrachten, Rundfunk zu veranstalten, wollen wir den entsprechenden Passus streichen. Im gleichfalls zur Änderung stehenden Pressegesetz wollen wir einen Passus aufnehmen, der Verleger verpflichtet, im Impressum regelmäßig die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse zu veröffentlichen.

Transparenz, Meinungsvielfalt und starke Bürgermedien – das sind die Leitmotive unserer Medienpolitik. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag

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