Rede Ursula Helmhold: Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze
Anrede,
wir verabschieden heute als letztes Bundesland ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Die Geschichte dieses Gesetzes reicht bis ins Jahr 1996 zurück, und die jeweils Handelnden haben sich wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert.
Die damalige SPD-Regierung legte nach langem Hin und Her ihren Gesetzentwurf erst im Dezember 2002 vor, so dass er wegen des bevorstehenden Ende der Wahlperiode nicht mehr beschlossen werden konnte – kurz: er verschwand im Papierkorb.
Nach dem Regierungswechsel kündigte Frau von der Leyen forsch an, dass sie bald einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen vorlegen wolle. Aber daraus wurde nichts. Sie entschwand nach Berlin und hinterließ ihrer Nachfolgerin sozialpolitisches Chaos. Neben der Großbaustelle Landesblindengeld auch die Leerstelle des nicht vorliegenden Landesgleichstellungsgesetzes.
Frau Ross-Luttmann kam nun die Aufgabe zu, die heißen Kastanien aus dem Feuer zu holen. Erst das Landesblindengeld, dann das Gleichstellungsgesetz.
Auch das ging nicht ganz reibungslos und so gleicht es eher einem Wunder, dass es nun noch zur Verabschiedung dieses Gesetzes kommt.
Wer den ersten Gesetzentwurf der Landesregierung aus diesem Frühjahr gelesen hatte, konnte nur noch den Kopf schütteln. Es war ein Gleichstellungsgesetz "light", das, wie es das Bündnis für ein Gleichstellungsgesetz sehr richtig formuliert hatte, eine "sozialpolitische Bankrotterklärung" gegenüber den Belangen behinderter Menschen darstellte.
Kritik fand insbesondere die Aussparung der Kommunen von jeglichen Verpflichtungen z.B. zur Herstellung von Barrierefreiheit. Auch gab es für den Bereich des Landes mehr "Kann"- als "Soll" – Vorschriften. Ein Verbandsklagerecht war nicht vorgesehen.
Nach Vorlage dieses zahnlosen Gleichstellungsgesetzes gab es einen Sturm der Entrüstung seitens der Behindertenverbände. Noch Ende März forderte der Landesbehindertenrat einen neuen Gesetzentwurf.
Der Protest verfehlte seine Wirkung nicht.
Die Landesregierung legte daraufhin im Mai 2007 einen zweiten Gesetzentwurf vor, der den Anliegen behinderter Menschen endlich entgegenkam. Die Kommunen werden nun auch in die Ziele dieses Gesetzes verpflichtend eingebunden. Örtlich sollen Behindertenbeiräte eingerichtet werden. Stimmezettelschablonen werden obligatorisch. Das Verbandsklagerecht steht drin. Das Anrecht auf Gebärdendolmetscher wurde präzisiert. Der Landesbehindertenbeauftragte wie auch der Landesbehindertenrat begrüßte diesen neuen Entwurf ausdrücklich. In den Beratungen wurde deutlich, dass die Koalitionsfraktionen sogar offen für Vorschläge der Opposition waren. Mehrere Präzisierungen und Klarstellungen erfolgten auf unseren Vorschlag, unter anderem dass Hochschulen Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen eine besondere Art der Prüfung ermöglichen müssen.
Sogar noch nach Ende der Beratungen im Ausschuss wurden durch die Koalitionsfraktionen Verbesserungen in den Entwurf hineingearbeitet. Inzwischen können wir von einem Gesetz sprechen, dass den berechtigten Forderungen der Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen hinreichend Genüge tut.
Gleichwohl fanden wichtige behindertenpolitische Anliegen keinen Eingang in den Gesetzentwurf. Das Thema Integrative Erziehung in Kindergarten und Schulen ist vollständig ausgeklammert worden. Hier werden wir darauf achten, dass der Anspruch auf integrative Beschulung in der nächsten Wahlperiode bei den anstehenden Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes weiter verfolgt wird. Ich verweise in diesem Zusammenhang darauf, dass die Antwort zu unserer Anfrage zur Integration behinderter Kinder in die Regelschulen erbracht hat, dass in den letzten Jahren sogar mehr Kinder in die Förderschulen verwiesen wurden als zuvor. Das können wir nicht gut heißen und es entspricht auch nicht dem Willen der Eltern von Kindern mit Behinderungen.
Bei der Herstellung von Barrierefreiheit lässt das Gesetz noch relativ viele Ausnahmen und Relativierungen zu. Dadurch besteht die Gefahr, dass Barrierefreiheit mit Hinweis auf tatsächliche oder vermeintliche Kosten auf den St. Nimmerleinstag geschoben wird und leere Versprechungen bleiben. Wir hätten uns gewünscht, dass Barrierefreiheit verpflichtend wird und dass es dazu Zielvereinbarungen gibt, in denen festgehalten wird, in welchem Zeitraum das Land, die Kommunen, die Gerichte usw. wirkliche Barrierefreiheit herstellen wollen.
Und auch denkmalgeschützte Gebäude müssen leichter barrierefrei zugänglich werden.
Letztlich sind wir aber bereit, diese Bedenken zurückzustellen und mit unserer Zustimmung zum Gesetz deutlich zu machen, dass jetzt, mit Hilfe der Betroffenen und der Opposition, es gemeinsam gelungen ist, ein Gesetz vorzulegen, dass sich hinter den Gesetzen anderer Bundesländern nicht verstecken muss.
Die von uns als noch nicht hinreichend gelöst bezeichneten Punkte sollen aus unserer Sicht bei der vorgesehenen Überprüfung des Gesetzes besondere Aufmerksamkeit erfahren.
Anrede,
zwei Punkte können ohne großen Aufwand geregelt werden. Dazu legen wir Ihnen heute noch einen Änderungsantrag vor. Es geht zum einen darum, dass die behinderten Eltern nichtbehinderter Kinder in Regelschulen ein Recht auf barrierefreie Kommunikation in schulischen Angelegenheiten haben sollen, zum andren darum, Menschen mit Behinderungen die Teilnahme an Wahlen zu erleichtern.
Bei Abwägung aller Gesichtspunkte haben wir uns daher als Oppositionsfraktion daher dazu entschlossen dem Gesetzentwurf mit dem vorliegenden Inhalt zuzustimmen. Über weitere notwendige Änderungen werden wir sicher in der nächsten Wahlperiode sprechen müssen. "Wir sind nicht behindert – wir werden behindert" erklären die Betroffenen seit Jahrzehnten. Mit der heutigen Abstimmung werden wir in Niedersachsen einen großen Schritt auf dem Weg zu mehr gleichberechtigter Teilhabe weiterkommen.