Rede Ursula Helmhold: Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze

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Anrede,
wenn wir uns heute hier erneut zu einer Debatte zum Gleichstellungsgesetz hehinderter Menschen zusammenfinden, dann muss einmal die entsprechende Geschichte erzählt werden. Für die Betroffenen ist es eine Gruselgeschichte.
Der Landesbehindertenbeauftragte hatte im September 1999 einen Gesetzentwurf vorgestellt. Dieser ging der damaligen Sozialministerin Merk offenbar entschieden zu weit und so wurde er in die Schublade gelegt.
Im April 2000 legte die damalige Regierungsfraktion einen Entschließungsantrag vor in dem in vagen und sehr diplomatischer Formulierungen eine Reihe von behindertenpolitischen Zielen formuliert wurde. Schon damals merkten wir: die Nerven lagen blank.
Unsere Fraktion brachte dann nach dem Tag der Behinderten im Mai 2000 den Gesetzentwurf des Landesbehindertenbeauftragten als eigenen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Diese Kanne Öl ins Feuer bei den Sozialdemokraten gegossen war bitter nötig, denn niemand verstand, warum die Landesregierung nicht in der Lage war, einen eigenen Gesetzentwurf auf die Reihe zu kriegen. Die Behinderten fühlten sich durch das Verhalten der damaligen Landesregierung zugleich ausgebremst und vor den Kopf gestoßen.
Was dann im August 2001 im Landtag verabschiedet wurde, blieb erwartungsgemäß inhaltlich hinter dem, was Herr Finke mit den Behinderten erarbeitet hatte. Allerdings wurde die Landesregierung aufgefordert "nach Vorlage eines Bundesgesetzentwurfs zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen die dann noch nötigen gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der Gleichstellung und Förderung Behinderter zügig auf Landesebene zu schaffen."
Nachdem im Herbst 2001 die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Gleichstellung Behinderter Menschen der Öffentlichkeit vorstellte, geschah eben dies aber nicht.
Im Februar 2002 beschloss dann der Deutsche Bundestag das Bundesgesetz zur Gleichstellung Behinderter. Auf eine mündliche Anfrage meiner Vorgängerin Brigitte Pothmer erfuhren wir, dass nun eine interministerielle Arbeitsgruppe einen Gesetzentwurf erarbeiten solle. Es dauerte dann sage und schreibe noch einmal 9 Monate, bis dieser Gesetzentwurf auf den Tischen des Landtages lag. Damit war klar, es in der 14. Wahlperiode nichts mehr damit werden würde. Die damalige Landesregierung erntete Hohn und Spott, die Behinderten fühlten sich, zu Recht, verschaukelt.
Meine Damen und Herren,
Nach der Landtagswahl richteten sich alle Augen erwartungsvoll auf die neue Landesregierung von CDU und FDP. Doch man staune: die Regierungsfraktionen, die, zumindest was die CDU – Fraktion angeht, kräftig mit ins kritische Horn in Sachen Gleichstellungsgesetz geblasen hatten, verfielen in tiefes Schweigen. Wir erleben inzwischen im Grunde dieselbe bekannteTaktik des Verzögerns und Verschiebens.
Es sind nun zwei Jahre seit der Landtagswahl vergangen. Meine mündliche Anfrage vom 15.Mai 2003 erbrachte, dass schwierige Abstimmungsprozesse und haushaltspolitische Gegebenheiten einen tragfähigen und akzeptierten Vorschlag, der "unterschiedliche Interessen angemessen berücksichtigt" erschweren. Da stehen wir und insbesondere die behinderten Menschen nun und sind im Grunde genauso schlau wie vor 5 Jahren und das über 12 Jahre nach Änderung des Grundgesetzes.
Aber was hat dann der Regierungswechsel den Behinderten eigentlich gebracht? Und wird nicht, falls es jemals zu einem Gesetzentwurf der Regierung kommen sollte, dieser so seicht und abgeschliffen sein, dass man es auch gleich bleiben lassen könnte?
Interessant ist aber auch das Vorgehen der SPD. Bevor sie nun erneut ihren alten Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat, legte sie im Mai 2003 einen Entschließungsantrag vor, in dem sie einen Landes-Gesetzentwurf zur Gleichstellung Behinderter von der schwarzgelben Koalition einforderte, den sie selbst in ihrer eigenen Regierungszeit locker hätte verabschieden können. Das versteht niemand mehr, das ist einfach nicht zu vermitteln.
Meine Damen und Herren,
All dies ist ein Stück aus dem politischen Tollhaus. Dabei geht es um die Verwirklichung eines Stücks Menschenrecht für behinderte Menschen. Die rotgrüne Bundesregierung hat hier längst Zeichen gesetzt. Auch mit dem Antidiskriminierungsgesetz, als Ergänzung des Bundesgesetzes zur Gleichstellung Behinderter Menschen im zivilen Rechtsraum.
Auf Landesebene schauen die Menschen dagegen seit 6 Jahren in die Röhre. Das finden wir beschämend. Was ist uns die Verbesserung der Menschenwürde und die Stärkung der selbstständigen Lebensführung behinderter Menschen wert? Wir erwarten hierzu in den nächsten Wochen klare Antworten der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen.

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