Rede Ursula Helmhold: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes und des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Anrede,

Psychiatrie ist keine Ware – das haben wir Ihnen gesagt, seit Sie den Beschluss gefasst haben, die niedersächsische Psychiatrie zu verhökern. Aber bei allen Lippenbekenntnissen, die hier im Hause zur Psychatrie abgegeben wurden, ging es doch von Anfang an darum, möglichst viel Geld in die klamme Kasse des Finanzministers zu bekommen. Mahnende Stimmen warnten vor einem Ausverkauf der niedersächsischen Psychiatrie an international agierende Klinikkonzerne, die ihre hohen Renditeerwartungen auf Kosten der Qualität der psychiatrischen Versorgung erwirtschaften würden.

Der Landesrechnungshof, der Landesfachbeirat Psychiatrie, der Ausschuss für die Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung, die Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie, die Beschäftigten, die Angehörigen psychisch Kranker und die Betroffenen – alle gaben Ihnen ihre erheblichen Bedenken zur Kenntnis und leisteten heftigen Widerstand.

Die Loccumer Psychiatrietagung Ende Januar 2006 hat ein befristetes Moratorium gefordert. Der Fachöffentlichkeit müsse in einem zügigen erweiterten Anhörungsverfahren und Beratungsprozess die Gelegenheit gegeben werden, mit allen relevanten Akteuren Ziele und Perspektiven für die Weiterentwicklung der Landespsychiatrie in Niedersachsen zu entwickeln.

Aber das wollten Sie nicht hören: Alle Warnungen der Fachwelt wurden hinweggefegt und mit Macht eine europaweite Ausschreibung betrieben, statt wenigstens einen verträglichen Übergang auf bewährte regionale öffentliche und gemeinnützige Träger zu organisieren. 

Das ganze Verfahren hat sich dann zu einer Serie von Seltsamkeiten entwickelt, die immer größere Zweifel daran aufkommen ließen, ob hier noch alles mit rechten Dingen zuging. Es gab ein völlig undurchsichtiges Bieterverfahren mit zunächst ausgeschlossenen Bietern, die dann zurückgestellt genannt wurden und später noch zugelassen wurden.

Seltsam auch die Beratungen der Gesetzesänderungen, die für die Privatisierung erforderlich sind und über die wir heute befinden:

Man sollte doch meinen, es wäre reichlich Zeit gewesen, sich zu überlegen, wie man es denn nun machen will. Immerhin hat die Landesregierung diesen Unsinn bereits im Juli 2005 beschlossen. Nach anderthalb Jahren aber schafft es die Ministerin gerade, die Änderungsentwürfe am 7. November 2006 direkt an den Ausschuss zu überweisen. Der Ausschuss allerdings musste durch das ministerielle Trödeln im Schweinsgalopp in ganztägigen - teilweise zusätzlichen - Sitzungen beraten. Das ist ein unmöglicher Umgang mit dem Parlament.

Nun war die Landesregierung schon relativ früh durch massive Proteste zu der Einsicht geführt worden, dass der Maßregelvollzug nicht mal eben so mir nichts dir nichts privatisiert werden darf. Es handelt sich schließlich wegen des massiven Grundrechtseingriffs um eine hoheitliche Kernaufgabe.

Aber die Antwort darauf ist, dass nur Moringen und das so genannte "feste Haus" in Göttingen und  Rehburg in Landeshand bleiben. Sie verkennen dabei, dass es unserer Verfassung egal ist, ob ein Grundrechtseingriff selten oder häufig vorkommt, länger oder kürzer dauert: stets erfordert er die hoheitliche Befugnis des Eingreifenden nach §33 Abs. 4 Grundgesetz.  Nur in begründeten Ausnahmefällen darf von dieser Regel abgewichen werden,  besonders in den Kernbereichen staatlicher Gewalt, zu denen sowohl der Strafvollzug als auch der Maßregelvollzug zu rechnen sind.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat zu diesem Thema abschließend geurteilt, Herr Böhlke hat eben vorgetragen und eigentlich dürfte schon nach diesem Vortrag niemand hier im Haus diesen Gesetzen zustimmen.

Je schwerwiegender durch die übertragenen Befugnisse in die Grundrechte des Betroffenen eingegriffen werden kann – je stärker also der Kernbereich der grundrechtlich geschützten Freiheit betroffen ist – desto gewichtiger müssen die für die Übertragung geltend gemachten Gründe sein. Und die von Ihnen genannten Gründe sind nicht ausreichend auch wenn die Mitglieder der Regierungsfraktion im Ausschuss vorsichtshalber noch abwechselnd Gründe vorgelesen haben.

Flexibilität wurde genannt: Das könnten die Häuser auch in Landesträgerschaft oder anderer Rechtform sein, das hat Ihnen ja schon der Landesrechnungshof aufgeschrieben.

Eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeit hätte das Land selbst in einer anderen Rechtsform erreichen können, das hat Ihnen das BAB-Gutachten vorgerechnet.

Und  Finanz- und Kostengesichtspunkte sind als Grund für eine Übertragung schon überhaupt nicht ausreichend.

Nein,  Meine Damen und Herren, Sie nehmen es wieder einmal mit den Grundrechten und der Verfassung nicht so genau. Es gibt aber keine "Grundrechte light", wie Sie es uns hier weismachen wollen.

Und deswegen hilft hier auch nicht Ihr Konstrukt, einer Vollzugsleitung pro Einrichtung die hoheitlichen Aufgaben zu übertragen. Sie wollen hier den  Anschein erwecken, als ob die Anwesenheit eines einzigen Landesbediensteten in einer beliehenen Maßregelvollzugsanstalt ausreichen könnte, schwerwiegende Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen.

Was aber ist mit der Durchführung? Das Problem mit Eingriffen durch Private bei "Gefahr im Verzuge" war Ihnen so heikel, dass Sie es aus dem Entwurf gestrichen haben. Damit schaffen Sie aber nur eine Grauzone, in der überhaupt keine Klarheit mehr herrscht. Und mit der Tatsache, dass diese verfassungsrechtliche Einschätzung auch für die allgemeine Psychiatrie gilt, haben Sie sich überhaupt nicht beschäftigt. Die Staatskanzlei hatte zwar bei der Erstellung des Gesetzentwurfs festgestellt, dass zwangseingewiesene Patienten auch dort nur durch das Land betreut werden dürfen. Das ist dann aber auf wundersame Weise aus dem Gesetzentwurf verschwunden. Und auch der Umstand, dass das schon immer so war, ändert nach Meinung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes daran nichts. Ganz im Gegenteil ist hier, weil es überhaupt keine Einschränkungen hinsichtlich der Aufgaben gibt, eine deutliche Erhöhung der verfassungsrechtlichen Risiken zu befürchten.

Ich möchte abschließend aus der Stellungnahme der Chefärzte der forensischen Abteilungen in Niedersachsen zitieren: "Eine Beleihung der therapeutischen Kernaufgaben des Maßregelvollzugs bzw. ein Splitting dieser Aufgaben birgt nach unserer übereinstimmenden Einschätzung erhebliche Risiken nicht nur für eine Aufrechterhaltung der therapeutischen Qualität und der vollzuglichen Belange sondern auch erhebliche Risiken für die zukünftige Aufrechterhaltung de Sicherheit der Allgemeinheit, aber auch der Patienten selbst und der Mitarbeiter."

Neben sinkender Sicherheit und Qualität befürchten die Chefärzte auch eine Verlängerung der Unterbringungszeiten, einen Anstieg von Patientenklagen und damit absehbare erhebliche Folgekosten für das Land.

Dann wären zukünftig auch hier wieder einmal die Gewinne privatisiert und die Verluste sozialisiert. Dass die FDP, die laut ihrer Homepage "unternehmerischem Denken neue Chancen eröffnen möchte",  so etwas als Ziel anstrebt, leuchtet sofort ein – die Gründe einer Partei, die für sich in Anspruch nimmt, ihre Politik am christlichen Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott auszurichten und daraus Grundwerte wie Solidarität und Gerechtigkeit ableitet,  bleiben mir unerfindlich.

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