Rede Ursula Helmhold: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes

Anrede,

in dem vorliegenden Beschlussvorschlag stehen eine Reihe unterschiedlicher Dinge zur Abstimmung, deren Gemeinsamkeit jedoch ist, dass sie uns als Abgeordnete selbst betreffen. Zu Recht werden gerade diese Entscheidungen von den Bürgerinnen und Bürgern mit besonderer Aufmerksamkeit betrachtet.

In der vergangenen Wahlperiode haben wir gemeinsam beschlossen, den Landtag zu verkleinern. Aus der Tatsache, dass nun die Fraktionen aus weniger Abgeordneten bestehen als früher,  kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, nun könne auch der Mittelbedarf der Fraktionen sinken.  Der Arbeitsaufwand in den Fraktionen steigt bei sinkender Abgeordnetenzahl eher an. Es gibt ja weiterhin alle Aufgabengebiete,  eine wissenschaftliche Zuarbeit ist weiterhin erforderlich. Auch wird die Arbeit der Pressestelle einer Fraktion nicht weniger, wenn die Zahl der Abgeordneten sinkt.

Aus diesen Gründen wird meine Fraktion der Erhöhung der Fraktionskostenzuschüsse zustimmen, weil die Fraktionen auch in einem verkleinerten Parlament arbeitsfähig sein müssen. Die Ministerien werden ja auch  nicht verkleinert, nur weil  der Landtag geschrumpft ist.

Da durch die Verringerung der Zahl der Mandatsträger mehr Arbeit für den oder die Einzelne anfällt, tragen wir auch die Heraufsetzung der Zahl der Stunden für die Zuarbeit in den Abgeordnetenbüros mit, zumal der Niedersächsische Landtag in dieser Hinsicht, wie ein Ländervergleich ausweist, bislang äußerst schlecht ausgestattet war. Die Halbtagsstellen stammen noch aus einer Zeit, in der elektronische Post oder das Internet unbekannt waren. Gerade vor dem Hintergrund der Politikferne vieler junger Menschen halten wir es für erforderlich deren Leitmedium, nämlich das Internet, besser mit Leben zu füllen als bisher und unsere Politische Arbeit auf diesem Wege zu vermitteln.   Diese Maßnahmen werden den Haushalt mit rund einer Million Euro belasten, das ist kein Pappenstiel.

Deshalb werden wir die Erhöhung der Diäten und Aufwandsentschädigungen nicht mittragen. Für uns sind im Moment die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Fraktionen und die verbesserten Arbeitsbedingungen der Abgeordneten vordringlich. Zwar nimmt sich die geplante Erhöhung mit 2Prozent vergleichsweise bescheiden aus. Ich finde allerdings, dass der Deutsche Bundestag mit den Plänen der großen Koalition, die Diäten um 6 Prozent zu erhöhen, jenseits von Gut und Böse agiert und die gesellschaftliche Realitäten inzwischen wohl vollständig aus dem Blick verloren hat. Als Vorbild für Niedersachsen taugt das jedenfalls nicht.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird, wie in den Vorjahren, diese Diätenerhöhung spenden. Wir finanzieren damit die so genannte Grüne Hilfe der Fraktion, mit der Projekte und Initiativen für bürgerschaftliches, solidarisches und ökologisches  Engagement unterstützt werden.

Anrede,

seltsamerweise unterscheidet sich die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen von dem  zugrunde liegenden Gesetzentwurf.  Da haben Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition,  im Verfahren noch mit einer nicht unbeträchtlichen Änderung aufgewartet. Im Rechtsausschuss wurde noch mal eben nachgeschoben, dass der Betrag, den die Abgeordneten, die gleichzeitig Minister oder Ministerinnen sind von der Aufwandsentschädigung behalten dürfen, schlankweg verdreifacht werden soll. Wieso ist Ihnen das denn erst so spät eingefallen? Haben sich die MinisterInnen vielleicht bei Ihnen beschwert? Der Umweltminister wird es ja wohl nicht gewesen sein.  Wir haben ja gelernt, dass er seine CO 2- Schleuder intensiv als rollendes Büro nutzt und von daher eine zusätzliche Aufwandsentschädigung kaum nötig haben dürfte.

Nein, Spaß beiseite. Die Ministerinnen und Minister in Niedersachsen sind vernünftig ausgestattet. Als Abgeordnete profitieren jetzt auch sie von der Stundenerhöhung der MitarbeiterInnen. Weitere Forderungen halte ich für unberechtigt.

Von dem inhaltlichen Aspekt abgesehen, meine Damen und Herren, ist nicht die feine Art, mit so einer Sache  mal eben im Ausschuss um die Ecke zu kommen, zumal Sie ja offenbar nicht einmal die Mit-Antragsteller darüber informiert hatten. Klingt schon sehr danach, als sollte eine Diskussion darüber möglichst vermieden werden.

Aber, wie sagt der Volksmund: Ist es noch so fein gesponnen, es kommt doch an das Licht der Sonnen.

Wir können deshalb diesem Gesetz in der Summe nicht zustimmen.

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