Rede Ursula Helmhold: Entwurf eines Gesetzes zum Zehnten Rundfunkänderungs-staatsvertrag

Anrede,

lassen Sie mich zunächst einige Anmerkungen zum Verfahren machen:

Im Wesentlichen werden diese Staatsverträge hinter verschlossenen Türen abgehandelt; auf die Landtage kommt, nachdem die Ministerpräsidenten sich geeinigt haben, nicht viel mehr zu als das Ganze abzunicken.

Eine demokratische und öffentliche Beratungskultur sieht anders aus!

Transparenz und demokratische Teilhabe in der Medienpolitik sehen anders aus. Erschwerend kommt in diesem Fall hinzu, dass aus meiner Sicht, die Beratungen im Ausschuss zumindest verbesserungswürdig sind.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat sich mit diesem Werk sehr gründlich beschäftigt und uns doch einige Fragen gestellt. Zum Beispiel die, dass hier die Toleranzschwelle des Landtages schon einigermaßen ausgetestet wird, weil nämlich ein nicht unerheblicher Bereich der Regelungen des Landesmediengesetzes abgegeben wird.

Daneben hat uns der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auch mit auf den Weg gegeben, dass Text und Begründung nur teilweise verständlich sind und dass selbst für ihn ein erheblicher Nachfragebedarf bestand. Für den Landtag als Beratungsorgan ist es natürlich schwierig, das alles nur aufgrund eines mündlichen Vortrages des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes nachzuvollziehen.

Inhaltlich kann man dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen, es ist sicherlich günstig, private Anbieter jetzt bundesweit zentral zuzulassen oder den Betrieb bundesweiter Plattformen zu regeln und dafür neue Kommissionen, zu schaffen. Falsch ist es allerdings die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich durch Vertreter aus den Staatskanzleien aufzublähen. Ich kann darin keinen Mehrwert erkennen, das wichtige Kriterium der Staatsferne wird hier wieder einmal aufgeweicht.

Im Ergebnis werden wir diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag trotz seiner rechtstechnischen Mängel zustimmen.

Allerdings möchte ich anmerken, dass eine ganze Reihe von Fragen noch offen bleiben, beispielsweise die Reform der Landesmedienanstalten, die Weiterentwicklung des Jugend-Medienschutzes oder die Neugestaltung der Rundfunkgebühr, für uns eine entscheidende Baustelle.

In den nächsten Wochen und Monaten wird uns vor allem der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigen. Hier erscheint es mir wirklich wichtig, dass wir gründlich die Frage diskutieren, wie zukünftig die Öffentlich-Rechtlichen beim Thema "Online" aufgestellt sein sollen.

Es kann nicht so sein, das kann ich schon mal für meine Fraktion vorab sagen, dass man ZDF und ARD ins Rundfunkmuseum abschieben will, indem man ganz restriktiv damit umgeht, was sie künftig im Internet anbieten sollen und dürfen.

Herr McAllister hat uns dazu in der letzten Woche in der HAZ ja schon mal mitgeteilt, dass er den öffentlich-rechtlichen Sendern das Online-Angebot als Dritte Säule nicht gestatten will. Wer das tut, verbaut den öffentlich-rechtlichen Sendern die Zukunft und gefährdet ihren grundgesetzlichen Auftrag.

Sie können sich darauf einstellen, dass wir dafür sorgen werden, dass der Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen sozusagen auf allen Kanälen und auf allen möglichen Übertragungswegen gewahrt werden wird. Die Auswirkungen dessen, was Kohl und Kirch in diesem Land medienpolitisch angestellt haben, reichen mir ehrlich gesagt – da müssen Sie nicht noch einen draufsetzen.

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