Rede: Ursula Helmhold: Entwurf eines Gesetzes über die Sonn- und Feiertagsregelung für Verkaufsstellen

Ursula Helmhold, MdL

TOP 6: Entwurf eines Gesetzes über die Sonn- und Feiertagsregelung für Verkaufsstellen

Meine Damen und Herren,

was haben sich CDU und FDP im vergangenen Mai genau an dieser Stelle noch mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, sich anzuschauen, in welche Schieflage ihr liberalisiertes Ladenschlussgesetz den Wettbewerb im niedersächsischen Einzelhandel gebracht hatte. Kommunen, Verbände, Arbeitnehmer- wie Arbeitgebervertreter und die Kirchen liefen in einer ungewöhnlichen Allianz empört Sturm gegen die faktische Abschaffung der Sonntagsruhe und gegen die mittelstandfeindliche Politik. Ärger und Groll perlten dennoch lange ungehört an den Regierungsfraktionen ab: Noch vor der Anhörung zu unserem Gesetzänderungsantrag unterstellten Frau Meißner und Frau Mundlos sowohl der Opposition als auch den zahlreichen Kritikern jenseits des Plenarsaals haltlose Übertreibungen. Zusammen tönten die beiden Damen siegessicher: Eine Gesetzesänderung brauchen wir nicht. Allenfalls eine Präzisierung.

Und jetzt? Was ist mit der CDU und der FDP eine Anhörung später und vielleicht auch unter dem Einfluss der Finanz- und Wirtschaftskrise passiert? Hat mittlerweile auch die FDP gelernt, dass der Markt eben doch nicht alles von selbst regelt? Sondern, dass wir die Regeln für ein faires Miteinander aktiv schaffen müssen?

Wir erkennen jedenfalls zunächst einmal positiv an: Offenbar kommen langsam die zahlreichen Mahnungen von Kirchen, Kommunen, IHKen, Einzelhandelsverbänden, Familienverbänden und vielen anderen bei CDU und FDP an. Kurz vor Toresschluss haben sie jetzt mit ihrem Änderungsantrag tatsächlich einen ersten Versuch unternommen, beim Ladenschlussgesetz wenigstens den gröbsten Murks ihres Gesetzes zu korrigieren.

Denn seitdem wuchert der Handel auf der Grünen Wiese – zulasten der Geschäfte in den Innenstädten. Ausflugsregionen bekommen Kundenzulauf; der eingeschränkte Einzelhandel in den anderen Regionen Niedersachsens hingegen bleibt auf der Strecke. Tür und Tor haben CDU und FDP geöffnet, als sie 2007 auch Schmuck und Bekleidung per Gesetz in den Warenkorb legten. Die Privilegierung der Ausflugsorte führt zu Auswüchsen, die einen vergessen lassen, dass wir in Niedersachsen überhaupt noch einen Ladenschluss haben.

Mit Sonntagsruhe und Familienfreundlichkeit hat diese Praxis, jedenfalls nicht mehr viel zu tun.

Mittlerweile sehen die Koalitionsfraktionen ein, dass es so nicht mehr weitergeht. Der neuen Einsicht mangelt es aber an Mut: Mit ihrem Änderungsantrag verfahren Sie nach dem Motto "Wasch mich, aber mach mich nicht nass".

Jedem bieten Sie ein Häppchen an: Den Ausflugsorten erlauben Sie die Öffnung an acht Sonntagen. Der Kritik von Kirchen, Familienverbänden und der Kommunen ohne Ausflugscharakter versuchen Sie, mit einem schmaleren Warenkorb zu begegnen. Ein halbseidener Kompromiss also, dem wir keinesfalls zustimmen. Ihre Änderungen versprechen mehr Schein als Sein: Wenn auch nur ein paar Ausflugsorte im Wechsel ihre Geschäfte aufmachen, dann wäre zum Beispiel in Harz und Heide rund ums Jahr der Einkaufsrummel möglich. Kundenströme und Kaufkraft werden aus anderen Regionen Niedersachsens abgezogen.

Gleiche Bedingungen für alle - das fordern wir mit unserem Gesetzänderungsantrag. Und wir werden darin ausdrücklich unterstützt, wie die Anhörung zu unserem Gesetzentwurf gezeigt hat: Arbeitnehmervertreter, die Arbeitgeberverbände und ein Großteil der Kommunen – sie alle sind unzufrieden, dass CDU und FDP im Einzelhandel mit zweierlei Maß messen. Seien Sie mutig, meine Damen und Herren, gehen Sie mit uns den ganzen Schritt und nicht nur einen halben. Stimmen Sie mit uns für ein Fair Play im niedersächsischen Einzelhandel, für fairen Wettbewerb, familienfreundliche Arbeitszeiten und die verfassungsrechtlich geschützte Sonntagsruhe. 

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