Rede Ursula Helmhold: Die flächendeckende medizinische Versorgung sichern – Gestaltungsmöglichkeiten der Länder stärken
Anrede,
der vorliegende Entschließungsantrag der SPD wird von uns in seiner Gesamttendenz begrüßt. Es ist ein ordnungspolitischer Antrag, der nahezu identisch ist mit den Beschlüssen der Ländergesundheitsminister, die diese auf der Gesundheitsminister-Konferenz am 25.10.2010 in Berlin gefasst haben.
Anrede,
wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder darüber diskutiert, dass die Sicherstellung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen angesichts dieser genannten Rahmenbedingungen und angesichts des Niederlassungsverhaltens der Allgemeinärzte inzwischen mehr "schlecht als recht" funktioniert. Dabei verdichtete sich der Eindruck, den sich offenbar auch die Gesundheitsminister der Länder zu Eigen gemacht haben, nämlich dass die jetzigen Kriterien für die flächendeckende ambulante Versorgung unzulänglich sind und die Notwendigkeiten eines Flächenlandes nicht hinreichend abbilden.
Da liegt es sehr nahe die Länder, aber vor allem auch die Kommunen – zu deren Beteiligung und Rolle in diesem von den Ländern gezeichneten zukünftigen Ordnungsrahmen in dem Antrag leider gar nichts ausgesagt wird – stärker an den Bedarfsplanungen und Vertragsformen beratend und mit Einvernehmensregelungen zu beteiligen.
Darüber hinaus, das spiegelt der Antrag ebenfalls wider, sind in der Zwischenzeit zahlreiche neue Vertragsformen - von Praxisnetzen bis zur Integrierten Versorgung – gewachsen, die die bisherige Struktur der zweigeteilten Versorgungslandschaft zu überwinden suchen. Gerade für den Bereich der Integrierten Versorgung erhoffen wir uns seit langem eine Überwindung der Sektorengrenzen ambulant – stationär.
Anrede,
Der Antrag thematisiert nicht nur die unbefriedigende Zaungastrolle der Länder bei der Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten Versorgung, sondern er zielt vor allem auch auf die abnehmende Aufsichtszuständigkeit der Länder bei den Sozialversicherungsträgern ab.
Angesichts der unaufhaltbaren Fusionitis bei den Krankenkassen wird das Land, wenn sich nicht die Rechtslage ändert, aufsichtsrechtlich bald gar nichts mehr zu melden haben, dann kann man demnächst auch an die Abschaffung des Landesprüfungsamtes für die Krankenkassen denken.
Herr Rösler wird über Punkt 7 – Grundrechtsänderung – aber auch über die Stärkung des Landesausschusses nach § 90 SGB V "not amused" sein und mauern, denn es geht hier ja an seine Kompetenzen.
Anrede,
ich möchte aber zum Schluss noch auf einige wenige Punkte in dem Antrag eingehen, die aufgebessert oder inhaltlich gefüllt werden müssen.
Zum ersten: Wenn eine Beteiligung der Länder an der Versorgungsplanung in der Fläche stattfinden und ein Beanstandungsrecht bei allen möglichen Vertragsformen stattfinden soll, dann wird sicher in Kürze auch die Frage gestellt werden, was denn die Länder um der Stärkung des Standortes des Landes willen selbst finanziell dazu beitragen wollen.
Und weiter: ist es nicht jetzt angesagt, über die gemeinsame Sicherstellung ambulant – stationär und damit über auch über die gemeinsame Investitionsfinanzierung durch alle Beteiligten: Krankenkassen, Krankenhausträger, Länder, Kassenärztliche Vereinigungen nachzudenken?
Die Steuerung des Aufbaus von Gesundheitshäusern oder medizinischen Versorgungszentren in strukturschwachen Räumen wäre für mich da ein prototypisches Modell einer solchen auch finanziell neugestrickten Zuständigkeit.
Zweitens: Es fehlen nicht nur sondern auch die Patientinnen und Patienten. Sollen die in dem Bedarfsplanungs- und Versorgungsgeschehen keinerlei Beteiligungsrechte bekommen?
Drittens: Es bleibt etwas nebelhaft, was sich hinter dem Vorlegegebot und dem Beanstandungsrecht der Länder zum Vertragsgeschehen in Punkt 5 verbirgt? Sollen die Länder auch bei den Rabattverträgen zwischen einer Krankenkasse und den Pharmaunternehmen mitentscheiden dürfen? Das würden wir nicht befürworten, das wäre zu weitgehend.