Rede Ursula Helmhold: Arbeitsbedingungen der Frauenbeauftragten nicht verschlechtern

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"Seit mehr als 10 Jahren sind die kommunalen Frauenbeauftragten bei uns in Niedersachsen gesetzlich verankert. Sie haben sich bewährt und erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben, die dazu beitragen, die Lebenssituation nicht nur von Frauen, sondern von uns allen zu verbessern".
Anrede,
mit diesen warmen Worten pries Frauenministerin von der Leyen Anfang des vergangenen Jahres die Arbeit der kommunalen Frauenbeauftragten. Das hilft denen allerdings nicht weiter, denn ihre Position, und das meint vor allem ihre hauptamtliche Bestellung, wird bereits seit dem ersten Jahr der schwarz-gelben Landesregierung massiv infrage gestellt. Als Speerspitze der Bewegung agiert zwar Innenminister Schünemann, der den kommunalen Hauptverwaltungsbeamten die ihnen oft unbequemen Frauenbeauftragten gern vom Hals schaffen möchte. Doch auch die Frauenministerin hat sich schnell recht reibungs- und umstandslos auf seine Seite geschlagen. Das Ergebnis liegt uns allen mit dem Entwurf zur NGO-Novelle vor.
Eine weitere Absicht der Novelle ist es, die Arbeitsbedingungen für die wenigen verbleibenden hauptamtlichen Frauenbeauftragten zu verschärfen. Künftig sollen sie mit einfacher Mehrheit abgewählt werden können. Es ist offensichtlich, dass sich die Regierungsfraktionen davon einen beträchtlichen Domestizierungseffekt versprechen.
Anrede,
hätte es neben den sehr offensichtlichen Zeichen wie der Zusammensetzung von Regierungsfraktionen und Kabinett noch eines Beweises für die Nicht-Bedeutung von Frauen und Frauenpolitik unter der neuen Mehrheit bedurft, damit wurde er geliefert.
Meinen Damen und Herren von CDU und FDP,
Sie können meinethalben finden, dass dies alles notwendige und richtige Maßnahmen sind. Das ist ihr gutes Recht. Was ich aber alles andere als recht, sondern eher billig finde, ist, dass Sie nicht mit offenen Karten spielen.
Was haben Sie hier im Plenum in diesem Zusammenhang bereits für Nebelkerzen geworfen:
Nebelkerze 1: Man schaffe gar keine Frauenbeauftragten ab.
Die Wahrheit ist, dass die Verpflichtung zur hauptamtlichen Bestellung für 60% der Kommunen wegfällt.
Nebelkerze 2: Alle Kommunen seien weiterhin zur Bestellung einer Frauenbeauftragten verpflichtet.
Die Wahrheit ist, dass den Kommunen freigestellt wird, ob dieses Amt hauptamtlich, nebenamtlich oder im Ehrenamt ausgefüllt wird.
Und Wahrheit ist auch, dass eine ganze Reihe von Kommunen bereits im Vorgriff auf die geplante Änderung versuchen, ihre Frauenbeauftragten loszuwerden oder zu befristen.
Nebelkerze 3: Die Maßnahmen erhöhten das Miteinander von Frauen und Männern beim Erreichen gleicher Ziele.
Die Wahrheit ist, dass sich Frauen und Männer in diesen Zielsetzungen leider überhaupt nicht einig sind, denn schließlich wäre dies auf Seiten der Männer mit der Bereitschaft verbunden, sich von einigen ihrer Privilegien zu verabschieden. Wenn Frauen und Männer schon immer Seit an Seit gestanden hätten, dann wären Frauenbeauftragte, Gleichstellungsgesetze usw. nie notwendig gewesen. Die Frauenbeauftragten sind deshalb zwangsläufig unbequem. Sie weisen auf die Benachteiligungen hin, die es für Frauen immer noch gibt: Frauen sind zum Beispiel im Arbeitsleben immer noch erheblich benachteiligt. Sie verdienen immer noch rund 30% weniger als Männer in vergleichbarer Position; sie sind häufiger und länger arbeitslos, obwohl sie in der Regel die besseren Schulabschlüsse haben; sie sind Gewaltsituationen ausgesetzt und sie schultern in aller Regel die Doppelbelastung von Familie und Beruf.
Anrede,
das ist bundesdeutsche Realität 2005, auch in niedersächsischen Kommunen. Frauenbeauftragte sollen und wollen das ändern. Und nicht umsonst wurde ihnen eine Position gegeben, die eine Abwahl nur mit 2/3-Mehrheit ermöglicht. Es soll sie unabhängiger von männerdominierten Räten und Hauptverwaltungsetagen machen und schafft so die Grundlage für ihre erfolgreiche Arbeit.
Aber der dreisteste Vernebelungsversuch der Landesregierung ist die Nebelkerze Nr. 4.
Meine Damen und Herren von der Landesregierung, Sie behaupten ja allen Ernstes, die Position und Akzeptanz der Frauenbeauftragten würde gestärkt, in dem man ihre Zahl verringert und ihre Abwahl erleichtert.
Anrede,
ich kenne wohl das Prinzip, dass man Stärken stärkt und Schwächen schwächt. Aber "Stärkung durch Schwächung", das ist neu, das ist eine ganz neue Erfindung dieser Landesregierung. Das müssen Sie mir, den niedersächsischen Frauen und den Frauenbeauftragten noch mal ganz genau erklären. Vielleicht können Sie das mit Beispielen aus männerdominierten Bereichen untermauern, in denen Sie eben solche Pläne verfolgen.
Meine Damen und Herren von Landesregierung und Mehrheitsfraktionen, die von Ihnen geplanten Veränderungen sind so gravierend, dass sie eine ernsthaftere Behandlung verdient haben. Der Antrag der SPD zielt insoweit in die richtige Richtung. Begründen Sie uns doch bitte datengestützt, warum Sie diese Veränderungen vornehmen wollen. Bis dahin lassen Sie bitte das bewährte Instrument unverändert.
Vielen Dank

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