Rede Ursula Helmhold: Aktuelle Stunde zum Antidiskriminierungsgesetz

Anrede,

Deutschland bekommt endlich ein Gleichbehandlungsgesetz und das ist auch gut so. Damit hat sich in der großen Koalition offenbar die Vernunft durchgesetzt. Nur die FDP wütet immer weiter. Aber erklären Sie uns doch mal:  Gegen wen eigentlich?

Greifen Sie den von Ihnen getragenen Ministerpräsidenten Wulff an, der in seiner typischen Art wieder einmal zunächst die einen Backen aufgeblasen hat um dann die anderen zusammenzukneifen um das Gesetz schließlich im CDU-Bundesvorstand abzunicken? Oder wenden Sie sich gegen das gebrochene Wahlversprechen der CDU, EU-Richtlinien nur 1 zu 1 umzusetzen? Nur weil es die aktuelle Stunde der FDP im Bundestag von letzter Woche war muss dieses Thema ja hier in Niedersachsen nicht unbedingt Sinn machen.

Mit dem Gesetz, dass die Grünen bereits 2005 in den Bundestag eingebracht haben, verwirklicht die Bundesregierung 4 EU-Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung und ermöglicht von Diskriminierung Betroffenen, ihren Anspruch auf Nicht-Diskriminierung rechtlich durchzusetzen. Dabei geht sie zum Teil und aus gutem Grund über die Vorgaben aus Brüssel hinaus, was auf der Seite der "Freiheitskämpfer" hier im Plenum wieder mal zu Heulen und Zähneklappern führt. Sie wollen uns erzählen, dass das Gesetz über das Ziel hinausschießen und Dinge regeln würde, die sich nicht regeln lassen. Bleiben sie doch bitte mal auf dem Teppich:

Im Arbeitsrecht werden die EU-Vorgaben eins zu eins umgesetzt.

Im Zivilrecht werden über die EU-Vorgaben zu ethnischer Herkunft und Geschlecht hinaus auch die Diskriminierungsgründe Religion oder Weltanschauung, Alter, sexuelle Identität und Behinderung in den Schutzbereich mit einbezogen. Außerdem gelten sie nicht im privaten Bereich, das heißt zum Beispiel, dass private Vermieter, entgegen allen anders lautenden Behauptungen, überhaupt nicht betroffen sind.

Und Sie tun hier so, als stünde der Untergang des Abendlandes unmittelbar bevor.

Aber mal ehrlich und sachlich: Wenn künftig im Zivilrecht derselbe Schutz vor Diskriminierung gelten soll wie im Arbeitsrecht  ist das doch nur stimmig. Es wäre doch wohl aberwitzig, wenn es künftig verboten wäre, jemandem allein wegen seiner Hautfarbe den Zugang zu eines Diskothek zu verwehren, es allerdings rechtens wäre, einem Behinderten oder homosexuellen Paar die Bedienung im Restaurant zu verweigern. Genau das wollen Sie aber.

Sie stellen Ihre aktuelle Stunde unter das Motto "Wirklich mehr Freiheit wagen". Das finde ich schon seltsam.

Zur Ausübung von Freiheit gehört auch Verantwortung. In diesem Falle: Freiheit darf andere in Ihrer Freiheit nicht einschränken.

Wer die Betroffenen nicht vor Diskriminierung schützen will, will, dass sie weiter straflos diskriminiert werden dürfen. So einfach ist das am Ende.

Von welcher Freiheit sprechen Sie denn?

Von der Freiheit eines Gastwirts oder Hoteliers, einen behinderten Menschen nicht zu bedienen?

Von der Freiheit der Bank einem 70jährigen keinen Kredit mehr zu geben?

Von der Freiheit der Arbeitgeber, Frauen im Schnitt bei gleicher Arbeit 30% weniger Lohn zu zahlen?

Von der Freiheit von Lebensversicherungsgesellschaften, Homosexuellen Verträge pauschal zu verweigern?

Ihr Freiheitsbegriff ist sehr einseitig. Für Sie zählt nur die Freiheit der Besitzenden, die nackte Ellenbogenfreiheit. Wir verstehen Freiheit umfassend. Vertragsfreiheit gilt immer für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Anbieter und Verbraucher.

Und wenn Sie argumentieren, das Gesetz schränke die allgemeine Vertragsfreiheit ein, dann verkennen Sie die Tatsachen: Vertragsfreiheit funktioniert nur dann, wenn sich zwei annähernd gleichberechtigte Partner gegenüber stehen. Deshalb muss der Gesetzgeber zunächst dafür sorgen, dass Waffengleichheit besteht und gleiche Augenhöhe der Vertragspartner hergestellt ist. Das ADG tut dies, indem es dem Schwächeren ermöglicht, sich gegen Willkür oder Ausgrenzung zur Wehr zu setzen. Das nenne ich mehr Freiheit und nicht weniger!

Sie reden hier viel von Bürokratie und überbordender Regelungswut. Dabei sollten gerade Liberale dieses Gesetz begrüßen, denn es privatisiert sozusagen die öffentliche Aufgabe des Schutzes vor Diskriminierung. Der mündige Bürger wird endlich in die Lage versetzt, sich selbst gegen Diskriminierung zu schützen. Das nenne ich mehr Freiheit und nicht weniger!

Die von Ihnen beschworene Prozessflut ist keinesfalls zu erwarten, dies zeigen die Erfahrungen anderer Länder. Nur: Da wo wirklich diskriminiert wird, sollen die Betroffenen sich doch wehren dürfen, dagegen können Sie doch nichts haben. Auch das nenne ich mehr Freiheit und nicht weniger!

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