Rede Ursula Helmhold: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Landtagssitzung am 18.02.2011

Ursula Helmhold, MdL

Anrede,

seit dem 26.03.2009 ist die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung geltendes Recht in Deutschland. Sie sichert den Menschen mit Behinderung die universellen Menschenrechte zu, die ihnen zustehen. Es geht um die volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft.. Alle Akteure sind gefordert die Konvention umzusetzen, denn es gibt einen eindeutigen Handlungsauftrag.

Wir haben Ihnen dazu in der Plenarsitzung am 8. September 2010 einen umfassenden Antrag vorgelegt, der noch einmal darstellt, dass auch das Land Niedersachsen gefordert ist, die erheblichen Anforderungen die sich aus der UN-Konvention ergeben umzusetzen. Hierzu fordern wir einen eigenen Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der Konvention.

Was darauf folgte, kann man nur als wirklich schlechtes Beispiel parlamentarischen Umgangs bezeichnen. Noch im Plenum gab auch die Abgeordnete Mundlos zu, dass ein Umdenken stattfinden müsse. Gleichzeitig stellte sie aber auch fest, dass die Finanzfrage im Raum stünde. Das ist richtig! Umsonst ist das, was erforderlich ist, sicherlich nicht zu haben. Der Antrag wurde in den Ausschuss überwiesen und noch in der ersten Beratung im September 2010 signalisierte Frau Mundlos für die CDU, dass sie einen breiten Konsens für möglich hielte, sie hatte lediglich Vorbehalte zu unserer Forderung, dass die Landesregierung alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen solle und dass die Zielvorgaben in Absprache mit dem Landesbehindertenbeauftragten, dem Landesbehindertenbeirat und dem Landesbehindertenrat erstellt werden sollte. Sie stellte in Aussicht, dass ein gemeinsamer Entschließungstext formuliert werden könne. Für meine Fraktion habe ich bereits dort festgestellt, dass wir bei diesen Punkten gesprächsbereit seien. In den weiteren Beratungen im Ausschuss schwenkte die CDU-Fraktion dann komplett um, jetzt ist plötzlich alles so gut, dass die CDU den Antrag ablehnen will. Außerdem, das wird hier sicherlich gleich noch einmal vorgetragen, würde die Landesregierung bereits mit aller Kraft an einem Aktionsplan arbeiten.

Das mag wohl sein, aber offensichtlich ist Aktionismus erst eingetreten, nachdem unser Antrag vorgelegt wurde. Ich habe mir das noch einmal angesehen: In der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten McAllister wurde das Thema "Umsetzung der UN-Konvention" mit keinem Wort erwähnt, lediglich zum Bereich der Inklusiven Schule gab es einige Ausführungen, aber hier hatten wir Ihnen doch bereits im Januar 2009 einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Zu allen anderen Bereichen der Konvention:  "NULL".

In der Einbringung des Haushalts 2010  im Ausschuss durch die damalige Ministerin Ross-Luttmann – kein Wort zu diesem Thema. Dabei war doch klar, dass die Konvention im Jahr 2010 bereits verbindlich ist. Ebenso in der Einbringung des Haushalts 2011 im Ausschuss im Herbst 2010 durch Ministerin Özkan. Kein Wort zu diesem Thema, allerdings die Ankündigung von Kürzungen um 30,5 Mio. Bereich der Behindertenhilfe.

Meine Damen und Herren,

so kann man mit diesem Thema nicht umgehen. Insgesamt zielt die Argumentation auf die These ab, die Landesregierung mache doch schon alles. Nun meine Damen und Herren, ganz abgesehen davon, dass der Aktionismus beim Aktionsplan offenbar erst eingetreten ist nachdem unser Antrag vorlag, ist es doch eine Frage der Kleiderordnung. Dieses Thema hat den Landtag zu interessieren. Der Landtag ist die Vertretung der Menschen in Niedersachsen, auch der Menschen mit Behinderung und deswegen stünde es uns gut an, uns an dieser Stelle darauf zu verständigen, dass wir in Niedersachsen etwas tun wollen und dass der Landtag sich über die Fortschritte unterrichten lassen will. Ich kann nicht verstehen, warum die Mehrheit dieses Landtags sich der eigenen Verantwortung für dieses Thema entziehen will.

Wir legen Ihnen heute einen Änderungsantrag vor, der die Vorlage des Aktionsplans an den Landtag verschiebt, damit der Landesregierung die noch erforderliche Zeit eingeräumt wird.

Zur Frage der Berichtspflicht kommen wir den Bedenken, die die Abgeordnete Mundlos geäußert hat, entgegen. Der Bericht soll, ähnlich wie im Gleichstellungsgesetz vorgesehen, jeweils nach Ablauf des auf dem Beginn der Wahlperiode folgenden Kalenderjahres vorgelegt werden.

Wir halten es aber weiterhin für unabdingbar, dass dem Beispiel Rheinland-Pfalz folgend, jedes Ministerium konkret für seinen Arbeitsbereich Ziele und die entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung formuliert, einen Zeithorizont benennt und dass die Betroffenen beteiligt werden. Es ist doch bezeichnend, wenn das Ministerium uns im Januar sagt, man habe seit dem 24.11.2010 weitergearbeitet und sei mit den anderen Ressorts in Verbindung getreten. Ganz offensichtlich ist dies vorher nicht geschehen.

Die Lethargie dieser Landesregierung ist ja auch noch bei anderen Punkten zu merken. Seit 2007 ist das Land für das Heimrecht zuständig. Vier Jahre lang hat dann die Landesregierung gewartet, bis sie dem Parlament einen Gesetzentwurf zugeleitet hat. Auch in der Anhörung wurden etliche Verbände darauf hingewiesen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention an keiner Stelle berücksichtigt wurde. Beim Behindertengleichstellungsgesetz war es ja ein ähnliches Trauerspiel. Niedersachsen war das letzte Bundesland, das dieses Gesetz verabschiedet hat. Jetzt warten wir auf die Überprüfung. Dazu kommt, dass Sie in diesem Jahr wieder einmal, nach den drei Nullrunden von 2003 bis 2006 in den Behinderteneinrichtungen mit 30,5 Mio. erneutganz erheblich eingespart haben.

Wie die Landesregierung mit behinderten Menschen umgeht hat sie ja auch eindrucksvoll beim Landesblindengeld bewiesen. Dort haben Sie die behinderten Menschen in Scharen auf die Straße getrieben und mussten unter diesem Druck ihr unsoziales Vorhaben wieder zurücknehmen.

Niedersachsen liegt im Ländervergleich bei der Zahl von Heimunterbringungen von Menschen mit Behinderungen auf dem unrühmlichen 4. Platz. Das hat uns zu interessieren!

Bei der aktuellen Novelle des Schulgesetzes wird die Inklusion ausgeklammert. Es muss hier wirklich viel mehr geschehen!

Meine Damen und Herren, es ist wirklich schade, dass Sie sie sich einer vernünftigen und zielführenden Diskussion an dieser Stelle verweigert haben.

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