Rede U. Helmhold: : Zusammenlegung Arbeitslosen - Sozialhilfe

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Anrede,
die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einem einheitlichen Leistungsrecht (ALGII) verfolgt das Ziel, die Eingliederungschancen für alle Erwerbslosen zu verbessern. Dabei geht es insbesondere um eine Verbesserung der Vermittlung, Qualifizierung und der sozialen Betreuung. Es geht um die Vernetzung der Hilfen für Langzeitarbeitslose vor Ort mit den Hilfesystemen der Kommunen, der Wohlfahrtverbände und anderer.
Ziel ist ebenso, die Kommunen von den Kosten der Arbeitslosigkeit zu entlasten, denn die Sozialhilfe ist eine Leistung, die ursprünglich nur für den individuellen Einzelfall vorgesehen war und nicht für kollektive Massenrisiken.
Die Finanzierung dieser neuen Leistung ist grundsätzlich vom Bund zu übernehmen.
Mit der von der CDU/FDP im "Niedersächsischen Weg" geforderten Kommunalisierung der Arbeitslosigkeit tut man weder den Kommunen noch den Betroffenen einen Gefallen.
Die Kommunen, vertreten durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindbund und den Niedersächsischen Städtetag sowie den Deutschen Städtebund und den Deutschen Städte- und Gemeindebund lehnen die Übernahme der Verantwortung für die Langzeitarbeitslosen zu Recht ab.
Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Petra Roth, hat dies am Dienstag noch einmal eindrucksvoll bestätigt. Die Städte könnten allenfalls Kooperation anbieten, betonte Roth. Und wörtlich: "Sind wir denn der letzte Mülleimer des Staates, in den alles reingepackt wird?"
Man kann den Kommunen nicht die politische Verantwortung für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit allein übertragen. Sie hätten 5,5 Millionen Personen in 2,6 Millionen Haushalten zu betreuen und entsprechende Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Die Lösung der beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen Probleme ist und bleibt eine nationale Aufgabe, denn die Arbeitsmarktpolitik für diesen Personenkreis muss im Zusammenhang mit den nötigen wirtschaftspolitischen Steuerungsinstrumenten gesehen werden und gehört damit in die Zuständigkeit des Bundes. Eine bundesfinanzierte Hilfe sorgt im Übrigen für einen Ausgleich zwischen den Regionen, die von Arbeitslosigkeit besonders betroffen sind.
Dazu kommt, dass bei dem Modell einer alleinigen Zuständigkeit der Kommunen der hässliche Fehler auftritt, dass die Finanzierung der ganzen Angelegenheit überhaupt nicht gesichert ist. Ich glaube kaum, dass die erforderliche Verfassungsänderung zu erreichen ist.
Ziel des ALG II ist auch, Hilfen für alle Erwerbslosen aus einer Hand anzubieten, Schnittstellen zu vermeiden und die Verschiebebahnhöfe zwischen den Leistungssystemen zu beenden. Mit der Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit, würde dieses Ziel konterkariert. Es gäbe wieder Arbeitslose erster und zweiter Klasse. Es gäbe wieder Stigmatisierungen der - von den Kommunen betreuten - Arbeitslosen zweiter Klasse und eine dadurch erschwerte Integration in den Arbeitsmarkt.
Den Arbeitslosen zweiter Klasse stünden die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr zur Verfügung. Gerade dies, der Zugang aller Erwerbslosen zu allen Fördermaßnahmen ist aber ein ganz großer Vorteil der Reform. Davon profitieren viele Menschen, denen dieser Zugang bislang verwehrt war, insbesondere auch Frauen.
Auch eine überregionale Vermittlung wäre kaum noch möglich, da die kommunalen Instrumente naturgemäß auf den örtlichen Wirkungskreis der Gebietskörperschaften begrenzt bleiben, was gerade bei kleineren Landkreisen zu erheblichen Problemen führen dürfte.
Wir finden weiterhin wichtig, dass die Leistungen unter Berücksichtigung des Bedarfsdeckungsgrundsatzes so weit wie möglich pauschalisiert werden. Dabei sind die Ergebnisse der von Bund und von den Ländern begonnenen Modellprojekte, die auch in Niedersachsen zur Pauschalierung von Sozialhilfeleistungen laufen, einzubeziehen. Die Pauschalierung der neuen Leistung ist ein wichtiger Beitrag, um Arbeitssuchende aus den entwürdigenden und zeitraubenden Behördengängen der Sozialhilfe zu befreien. Sie haben zukünftig mehr Eigenverantwortung und auch mehr familiengerechte Angebote, um mit verbesserten Zuverdienstmöglichkeiten schrittweise die eigene Existenzsicherung wieder aufzubauen. Außerdem entfällt bei dieser Regelung ein hoher Bürokratieaufwand, der Ressourcen für Betreuungsleistungen freisetzt. All dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierten Grundsicherung.
Was wir allerdings auch in Zukunft brauchen, ist die Beibehaltung des Sozialhilfesystems als Bezugssystem für die im ALG II gewährten Leistungen. Hieran wollen wir im Gegensatz zu manchen Bundesländern festhalten.
Inzwischen hat die grüne Bundestagsfraktion in weiteren Verhandlungen durchgesetzt, dass die Unterhaltspflicht durch Verwandte ersten Grades entfallen wird. Es wird auch keine Verordnungsermächtigung des Bundesarbeitsministers zur Definition von Erwerbsfähigkeit geben. Und:
Der Anspruch auf ALG 2 soll auch für Ausländerinnen und Ausländer mit nachrangigem Arbeitsmarktzugang gelten.
Erbracht werden soll die neue Leistung durch die job-center. Hier arbeiten Mitarbeiterinnen der Bundesanstalt für Arbeit und der örtlichen Träger der Sozialhilfe und Beschäftigung zusammen. Wir wissen, dass die kommunalen Beschäftigungsgesellschaften über einen reichen Erfahrungsschatz in der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und über eine teilweise ausgezeichnete Infrastruktur verfügen. Deshalb wollen wir vertraglich sicherstellen, dass die Kooperation in den job-centern dauerhaft, vertraglich abgesichert und gleichberechtigt erfolgt. Dies kann zum Beispiel in Form von gemeinnützigen G‚n.mbH, auch unter Einschluss Dritter, geschehen. Hierüber würde insbesondere auch die erforderliche und wünschenswerte Einbindung der langjährig gewachsenen örtlichen Trägerstrukturen zur lokalen Beschäftigungsförderung in das neue System gewährleistet und die Vernetzung der Hilfen für Langzeitarbeitslose vor Ort mit den Hilfesystemen der Kommunen, der Wohlfahrtsverbände und anderen gesichert.
Meine Damen und Herren, über die Art und Form der Zusammenarbeit von Arbeitsverwaltung und kommunaler Beschäftigungsszenerie ist im Gesetzentwurf bewusst einiges offen gelassen worden. Dies ist auch sinnvoll, denn hier wird es die Möglichkeit zu vielfältigen Verhandlungen und Kompromissen zwischen Bundesrat und Bundestag geben. Lassen Sie uns daran alle konstruktiv mitwirken.

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