Rede U. Helmhold: Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen

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Landtagssitzung am 15.05.2003
Ursula Helmhold, MdL
TOP 27: Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen

Anrede,
die rot-grüne Bundesregierung hat im neuen Sozialgesetzbuch (SGB IX) den Schritt zur Ermöglichung von mehr Eigenverantwortung und Selbstständigkeit für behinderte Menschen gewagt. Damit wurde ein schon seit langen Jahren von den Behinderteninitiativen geforderter Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe eingeleitet, den wir außerordentlich begrüßen.
Erbringen bislang die meisten Rehabilitationsträger die Leistungen der Teilhabe als Sachleistungen, sieht das SGB IX nun vor, dass die Rehaträger Leistungen ausdrücklich auch in der Form des persönlichen Budgets erbringen können. Damit erhalten Menschen mit Handicap die erweiterte Wahlmöglichkeit, sich ihre Teilhabeleistungen als Geldleistung auszahlen zu lassen.
Bislang gibt es in Deutschland nur wenige Erfahrungen mit dem persönlichen Budget. Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland Modellprojekte durchgeführt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die Rehaträger zunächst einmal weitere Modellprojekte durchführen sollen.
Die Einführung des persönlichen Budgets heißt: das traditionelle Dreieckverhältnis zwischen Leistungsträger, Leistungsanbieter und Leistungsempfänger wird neu bestimmt. Behinderte Menschen werden zu Kunden und Käufern, manchmal auch zu Arbeitgebern. Im Zuge der Einführung werden sich neue Angebotsstrukturen entwickeln.
Wir begrüßen daher, dass sich die Landesregierung entschlossen hat, sich an diesem Projekt mit einem Modellversuch zu beteiligen. Die Stärkung der Eigenverantwortung und der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ist auch unser politisches Ziel. An erster Stelle steht hier die Lebenszufriedenheit der Menschen. Gerade hier haben die bisherigen Modelle bei den Betroffenen eine hohe Akzeptanz erreicht. 96%, so hat eine Evaluation ergeben, würden, wenn sie die Wahl hätten das persönliche Budget noch einmal in Anspruch nehmen.
Anrede,
der Übergang von einer Behinderteneinrichtung oder der Familie in eine eigenständige Wohnform ist ein gewaltiger Schritt. Ein Schritt, der eine große Portion Mut voraussetzt und bei den Betroffenen mit vielen Ängsten und Unsicherheiten verbunden ist. Gerade deshalb wird es auf die nähere Ausgestaltung des Modellversuchs ankommen.
Wir werden darauf achten, dass jedem Menschen mit Behinderung die Hilfe zuteil wird, die er aufgrund seiner Behinderungsart benötigt. Das heißt auch, dass kein Zwang entstehen darf, dass die Kosten für ein persönliches Budget in jedem Fall unter denen der stationären Unterbringung liegen müssen, wie es Rheinland-Pfalz vorschreibt. Mit einer solchen Regelung würde man Schwerstmehrfachbehinderte vom Bezug des persönlichen Budgets ausschließen. Dies wäre zutiefst ungerecht. Wir wissen, dass der Gesichtspunkt der Kostenminimierung in der Behindertenhilfe eine ernsthafte Bedrohung dieses emanzipatorischen Ansatzes darstellen kann.
Das persönliche Budget ist kein Billigmodell.
Es kann im Einzelfall zu einer für den Kostenträger günstigeren Lösung als bei stationärer Unterbringung führen, muss es aber nicht, wenn man dem Individualisierungsgrundsatz folgt.
Es kann auch nicht sein, dass die teilnehmenden Personen "über ausreichende intellektuelle Fähigkeiten und ein ausreichendes Sozialverhalten verfügen" (müssen), wie es in den Zugangsvoraussetzungen in Rheinland-Pfalz heißt. Eine solche Konzeption würde viele Betroffene vom Bezug des persönlichen Budgets ausschließen. Umgekehrt muss der Mensch, der sich mit damit die Leistungen einkauft auch so begleitet werden, dass er sich die zu seiner Betreuung notwendigen Hilfeleistungen auch wirklich besorgt. Hier geht es um einen ganzheitlichen Hilfeansatz, der aufgrund der nach wie vor noch bestehenden Zersplitterung der Kostenträger bisher nicht oder nur mit Mühen zu realisieren ist.
Die Bundesregierung plant, bei der zum 1.1.2004 geplanten Sozialhilfereform dem persönlichen Budget – auch trägerübergreifend - zum Durchbruch zu verhelfen.
Vielleicht wäre es möglich, in einem niedersächsischen Modellversuch im Vorgriff auf dieses Vorhaben bereits zu einer solchen trägerübergreifenden Regelung zu kommen.
Im Interesse der Betroffenen würden wir dieses sehr begrüßen.

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