Rede Thomas Schremmer: Gesetzentwurf (Landesregierung) zum Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz
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- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf macht die Landesregierung einen guten Anfang, die unsachgemäßen Verschlechterungen der schwarz-gelben Vorgängerregierung zu revidieren.
Die Arbeit der Interessenvertretungen orientiert sich nicht mehr an der klassenkämpferischen Vertretung von Arbeitnehmerrechten, im Vordergrund stehen vielmehr Gestaltungsfragen in modernen öffentlichen Verwaltungen.
Der öffentliche Dienst ist mit seinen modernen und bürgernahen Angeboten längst vergleichbar mit Wirtschaftsunternehmen (Kundenorientierung, flexible Arbeitszeiten, Konzernstruktur, Doppik usw.) – es besteht also kein Grund, andere Maßstäbe in der Beteiligung anzusetzen als beim BetrVG.
Anrede
Gute Arbeit ist erstens das Aushängeschild dieser Landesregierung und zweitens hat sie in den letzten 2,5 Jahren die Rahmenbedingungen in Niedersachsen dafür verbessert.
Ziel muss es aber auch sein, die Attraktivität des ÖD für junge Menschen zu verbessern (Fachkräfte fallen nicht vom Himmel), es geht also um gute Arbeitsbedingungen.
Gute Arbeit und gute Arbeitsbedingungen hängen untrennbar zusammen – betriebliche Mitbestimmung ist ein Garant dafür! Es spricht also alles dafür, betriebliche Expertinnen (und das sind Beschäftigte und Personalräte) an den Gestaltungsprozessen in den Gemeinden auf Augenhöhe zu beteiligen!
Anrede
Im vorliegenden Entwurf sind als Verbesserung zu nennen:
- Wirtschaftsausschuss – stärkt die Informationsrechte der Beschäftigten (Investitionen, finanzielle Lage, Zusammenarbeit mit Privaten usw.)
- Stärkung der JAVen (Ebene GPR, Staffeln)
- Einige Mitbestimmungstatbestände verbessert (Telearbeit, Personalentwicklungskonzepte, Arbeitsplatzbewertung)
Mit 15 Jahren PR-Erfahrung sage ich aber auch: Dieser Entwurf hat noch Entwicklungs-Potenzial! An zwei Beispielen möchte ich das deutlich machen:
1. Angesichts knapper öffentlicher Kassen wird häufig die Ausgliederung und Privatisierung von Dienstleistungen ins Spiel gebracht – das ist sehr oft eine Luftnummer – am Ende wird’s nur teurer und schon gar nicht besser (Misburger Bad, Cross Border Leasing, PPP Offenbach – auch Bund! A7). Meine Erfahrung sagt mir, dass es gerade in diesen Fällen richtig ist, die vermeintlichen wirtschaftlichen Vorzüge auf „Echtheit“ im Hinblick auf die Qualität zu beleuchten! Das und nicht weniger leisten Personalräte heute! Echte Mitbestimmung statt Benehmens-Herstellung heißt hier „Expertise“ und Folgenabschätzung von denen, die die Aufgaben erledigen und das ist das genaue Gegenteil von „bremsen“!
2. Alle Untersuchungen zeigen, dass prekäre Beschäftigung nicht nur etwas mit dem Gehalt zu tun hat, sondern sehr oft mit unsicheren Arbeitsplätzen, also Befristungen – als Nebenbemerkung verweise ich auch auf die Frage „Wann sind junge Menschen z.B. bereit, eine Familie zu gründen?“. Nicht falsch verstehen – sachlich begründete Befristungen muss es geben, aber wenn Regelaufgaben z.B. aus Konsolidierungsgründen mit sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen nach Teilzeit- und Befristungsgesetz erfüllt werden, dann halte ich das für falsch. Zumindest muss es für die Frage des „Ob“ in diesem Fall eine echte Mitbestimmung der betrieblichen Akteure geben! Auch das verbessert die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für junge Menschen!
Auch im Bereich der Ressourcen für Personalratsarbeit gibt es noch Diskussionsbedarf, ich nenne nur die gestiegene Aufgabenfülle (z.B. betriebliches Gesundheitsmanagement) und die Dienststellenveränderungen bei der Polizei.
Anrede
Überall werden im gesellschaftlichen Diskurs Zweitmeinungen und Beteiligung gefordert - Mehr Mitbestimmung durch Arbeitnehmer*innen ist daher Expertise im besten Sinne und überaus modern!
In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss!