Rede Thomas Schremmer: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede

Das Qualitätssiegel „Gute Arbeit“ dieser Landesregierung findet auch heute wieder Ausdruck in diesem Gesetzentwurf zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes. Wir stärken damit die Sozialpartnerschaft in den öffentlichen Verwaltungen und die Beteiligung der Beschäftigten – wie wichtig deren Arbeit ist, kann man an den aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise erkennen. Diese Arbeit verdient unsere höchste Anerkennung, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wirksame Anerkennung setzt aber auch Mitbestimmung und Beteiligung voraus – also die Erkenntnis, dass die arbeitenden Menschen in den öffentlichen Verwaltungen in aller erster Linie Expertinnen für die eigene Arbeit und damit Partnerinnen der Politik sind - und nicht etwa die „Bremser“ in der Gestaltung öffentlicher Prozesse, so wie es teilweise in der Anhörung zu vernehmen war! Paritätische Mitbestimmung gehört auch in öffentlichen Verwaltungen zur demokratischen DNA dieser Gesellschaft!

Anrede

Wir verbessern mit diesem Gesetz die Mitbestimmung der Personalräte zu einzelnen Punkten in den Arbeitsprozessen, etwa hinsichtlich der Telearbeit und der Personalentwicklung – aber auch in Bezug auf das häufig konfliktreiche Thema der sog. Kettenbefristungen. (Mitbestimmung ab zweiter Befristung inkl. Einstellung)

Und lassen Sie mich noch eines zur Neuregelung des §109 im Bereich der Sparkassen und Versicherungen sagen: Wenn die Abweichung von einer gemeinsamen Entscheidung der Einigungsstelle in Zukunft nur noch mit dem Votum des Verwaltungsrates möglich ist, dann nennt man auch das „Demokratie“ und nicht „Behinderung der unternehmerischen Freiheit“ – ich sage voraus, dass keine Sparkasse dadurch in die Insolvenz geht!!

Anrede

Mit der Einführung eines Wirtschaftsausschusses sorgen wir endlich für mehr Klarheit zur Frage der Beteiligung der Beschäftigten hinsichtlich der „unternehmerischen“ Ziele von öffentlichen Verwaltungen – ein überfälliger Schritt, denn die meisten Hauptverwaltungsbeamten sprechen selbst von kommunaler Unternehmensführung und nutzen moderne Managementinstrumente (Bilanzen, Produktorientierung, Cashmanagement)

Dass Privatisierungen öffentlicher Aufgaben oft teurer werden als vorausgesagt, haben zwar mittlerweile viele erkennen müssen (ich könnte einige Beispiele nennen!) – Aber die Tendenz besteht weiter und deswegen ist es richtig, gesetzliche Rahmenbedingungen auch für die Personalratsbeteiligung zu verbessern!

Anrede

Die gestiegene Aufgabenfülle in öffentlichen Verwaltungen und die damit verbundenen Mehrbelastungen von Arbeitnehmerinnen verlangen auch mehr Zeit in der personalrätlichen Betreuung und Beratung! Wir tragen dem mit diesem Gesetz Rechnung und verbessern die Freistellungsstaffeln und die Möglichkeiten der Schulbezirkspersonalräte! Das schafft Entlastung und sichert konstruktive Beteiligung – ich sage deutlich: Das sind die Beschäftigten uns auch wert!

Anrede Schluss

Wir legen Ihnen heute ein gutes Gesetz vor – und um es mal mit dem verdi-Sparkassenkollegen Frank Lewek aus der Anhörung zu sagen:

Nicht der Sand wird knapp, wenn es Personalräte in der Wüste gäbe, sondern die Wüste wird endlich bewässert!!

Vielen Dank.

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