Rede Thomas Schremmer: Budget für Arbeit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickeln

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede

Mit Einführung des Budgets für Arbeit im Jahre 2008 hat Niedersachsen eine Vorreiterrolle, neben Hamburg und Rheinland-Pfalz, zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen übernommen. Nämlich ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention diesen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, selbstbestimmt zu entscheiden, sie ihre Arbeitskraft gern zur Verfügung stellen möchten.

Ob nun in einer Werkstatt für behinderte Menschen - wie vielleicht bisher - oder eben bei einem Arbeitgeber ihrer Wahl auf dem ersten Arbeitsmarkt! Das Budget für Arbeit kann dabei den Lohn subventionieren aber auch für eine persönliche Assistenz eingesetzt werden- ganz nach dem Ermessen des Budgetnehmers.

Dieses bedeutet für Menschen mit Behinderungen eine echte Teilhabe und ist damit gelebte Inklusion und wir wollen ja auch mehr Wunsch- und Wahlrecht! Sie stärkt die Selbstbestimmung, sie hilft Pauschalierungen zu vermeiden und beugt Stigmatisierungen vor, wie wir sie lange in unserer Gesellschaft hatten und auch noch teilweise vorfinden. Ach ja – Natürlich gewinnen die beteiligten Arbeitgeber motivierte und engagierte Mitarbeiter*innen.

Anrede

Also in der Sache eine sehr gute Teilhabe-Idee – aber auch das beste Vorhaben nutzt gar nichts, wenn es nicht genügend bekannt ist oder nicht in Anspruch genommen wird.

Seit Einführung des Budgets für Arbeit gibt es gerade einmal 80 Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer. Damit sollten wir uns nicht zufrieden geben. Und ausdrücklich will ich sagen - wir sollten uns auch nicht damit zufrieden geben, dass sich unter den wenigen noch weniger öffentliche Arbeitgeber finden.

Und damit eines klar ist, die Werkstätten leisten sehr gute Arbeit – und sie waren es auch, die den Sozialausschuss vor 4 Wochen bei dem Vor-Ort Termin in Seelze auf diesen Umstand hingewiesen hatten und letztlich auch eigene Vorschläge unterbreitet haben!

Anrede

Wir wollen das Budget für Arbeit also weiterentwickeln, z.B. indem wir Sozialhilfeträger, Arbeitgeber und Beschäftigte in den Werkstätten stärker über diese Möglichkeit der Selbstbestimmung informieren – ein Modellversuch analog des Hamburger Budgets für Arbeit unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit wäre ein sehr praktischer Ansatz.

Die Modellprojekte „Übergang WfbM - allgemeiner Arbeitsmarkt“ bei den Integrationsfachdiensten Oldenburg, Osnabrück und Braunschweig geben dabei die Richtung an. So hat z.B. das Göttinger „Budgetbüros – GötZ“   allein bereits im ersten Projektjahr 18 Personen bei der Beantragung des Persönlichen Budgets begleitet, deshalb wäre die Weiterentwicklung dieser gut funktionierenden Strukturen wären hierfür gute Ansätze.

Um die berechtigten Ängste der Budgetnehmer*innen sollten wir die heute auch bereits vorhandene Möglichkeit der Rückkehr in die Werkstätten formell sicherstellen.

Anrede

15% aller Menschen mit Behinderungen in Deutschland sind arbeitslos – 30% gerade der jüngeren alleinstehenden Menschen mit Behinderung (25-45 Jahre) verfügen über ein Haushalts-Nettoeinkommen von unter 700€ im Monat – ich finde wir sollten alles tun, um daran etwas zu ändern!

Insofern begrüße ich, dass die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion mit ihrem Antrag das gleiche Ziel im Blick haben und wir so vielleicht zu einer gemeinsamen Entschließung kommen.

Ich freue mich also auf die weitere Beratung im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

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