Rede Thomas Schremmer: Antrag (SPD/GRÜNE) zum Krankenhausgesetz

- Es gilt das gesprochene Wort -

Wir haben eben bei der Besprechung des Abschlussberichtes des Sonderausschusses bereits einhellig festgestellt, dass es im Hinblick auf die Patientensicherheit Handlungsbedarf gibt. Wir wollen gleich heute anfangen. Wir haben in dieser Legislaturperiode bereits mit einer Novelle des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes dafür gesorgt, dass es in allen Krankenhäusern ehrenamtliche Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher geben soll, die Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen sind. Sie stellen eine wichtige Schnittstelle dar, können das Vertrauensverhältnis fördern und damit zur Qualität beitragen. In einem ersten Schritt wollen wir das Krankenhausgesetz abermals in folgenden Punkten verändern:

  1. Arzneimittelsicherheit: In allen Krankenhäusern sollen zukünftig Stationsapothekerinnen und -apotheker die Arzneimittelsicherheit verbessern. Diese sind Ansprechpartner für das ärztliche und pflegerische Personal in pharmakologischen Fragen und beraten zu möglichen Neben- und Wechselwirkungen. Vor allem bei Patientinnen und Patienten, die viele verschiedene Medikamente einnehmen müssen, haben Studien eine Verbesserung der Therapie herausgefunden. Darüber hinaus hat der Sonderausschuss festgestellt, dass Arzneimittelkommissionen, die es bereits in vielen Krankenhäusern gibt, ein sinnvolles Instrument sind, um den Medikamentenbestand zu überwachen und mögliche Auffälligkeiten beim Verbrauch zu identifizieren. Arzneimittelkommissionen sollten daher in allen Krankenhäusern eingerichtet werden. Auch die Einführung des unit-dose-Verfahrens zur patientenindividuellen Verpackung von Medikamenten soll in diesem Zusammenhang modellhaft erprobt werden.
  2. Wir wollen Krankenhäusern die Möglichkeit eröffnen, modellhaft neue Personalorganisationsstrukturen zu erproben. Auf Intensivstationen bspw. ist das Personal dauerhaft mit schwerstkranken und sterbenden Menschen konfrontiert, was – wie auch bei Niels H. – zu einer andauernden psychischen Belastung führen kann. Auch auf anderen Stationen, z.B. mit einem hohen Pflegeaufwand, können sich Dauerbelastungen einstellen. Ein Rotationssystem mit einem regelmäßigen Wechsel des Arbeitsbereiches kann hier bspw. Entlastung schaffen. Zusätzlich soll es für das Personal in Krankenhäusern niedrigschwellige Unterstützungsangebote zur Bewältigung belastender Arbeitssituationen geben, die auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden können. Viele Krankenhäuser bieten bereits Supervision für Personal in besonders belasteten Bereichen an. Wir halten es jedoch für sinnvoll, diese Angebote für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu öffnen, da Belastungen subjektiv wahrgenommen werden und potentiell in allen Arbeitsbereichen auftreten können.    
  3. Mit einem anonymen Whistleblowing-System, wie es bspw. bereits bei der Polizei besteht, haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, Fehler zu melden und diese zu bearbeiten und zukünftig zu verhindern, ohne die eigene Identität preiszugeben. Sie haben aber auch die Möglichkeit, etwaige Verdachtsmomente zu äußern. Im Fall von Niels H. gab es bei mehreren Kollegen bereits Verdachtsmomente, die jedoch nicht geäußert wurden.
  4. Morbiditäts- und Mortalitätsstatistiken werden ebenfalls bereits in vielen Krankenhäusern erstellt. Wir wollen sie für alle Krankenhäuser, weil nur so Auffälligkeiten bei bestimmten Erkrankungen und bei Todesfällen erfasst und bearbeitet werden können. Diese Daten könnten ggf. mit den Daten der Arzneimittelkommission abgeglichen werden, um etwaige Zusammenhänge darzustellen.

Die geforderten Maßnahmen tragen dazu bei, kriminelles Handeln in Zukunft zu verhindern, und sie verbessern die Arzneimittelsicherheit im Allgemeinen, sie bieten Entlastung für Pflegekräfte und sie leisten einen Beitrag zum Risikomanagement. 

Ich freue mich auf konstruktive Ausschussberatungen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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