Rede Thomas Schremmer: Antrag (SPD/GRÜNE) zum Heimgesetz

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

wir GRÜNE haben bereits 2011 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Entstehung von alternativen Wohnformen fördern und damit ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung für alte und kranke Menschen ermöglichen sollte. Insofern ist es sehr erfreulich, dass wir heute die Novelle des Niedersächsischen Heimgesetzes Schluss-beraten, die genau diese Aspekte aufgreift. Wir setzen damit ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Das Niedersächsische Heimgesetz unterscheidet zwischen Heim und nicht Heim. Das war schon 2011 nicht angemessen und ist es heute noch viel weniger. Denn gerade in den letzten Jahren hat sich die Nachfrage nach alternativen Wohnformen, die gleichzeitig Sicherheit und Selbstbestimmung ermöglichen, deutlich erhöht. Das klassische Pflegeheim, das zwar auch Sicherheit, aber kaum Selbstbestimmung bietet, ist für viele Menschen nicht mehr die bevorzugte Versorgungsform. Die Landesregierung hat daher einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dieser Nachfrage Rechnung trägt und die Gründung von alternativen Wohnformen begünstigt.

Anrede,

Die neue Überschrift „Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen, macht deutlich, dass es abgestufter Regelungen je nach Grad der Selbstbestimmung bedarf, um der Vielfalt der Einrichtungen gerecht zu werden und diese weiter zu fördern, statt Heime und heimähnliche Einrichtungen gleichermaßen unter den vollen Geltungsbereich des Heimrechtes zu stellen und alle anderen Einrichtungen im rechtsfreien Raum zu lassen. Das geht am Bedarf der betroffenen Menschen vorbei.

Auch die Möglichkeiten ambulant betreuter Einrichtungen bezieht das Gesetz über unterstützende Wohnformen mit ein und trägt damit dem Grundsatz ambulant vor stationär, der nicht nur sozialrechtlich verankert ist, sondern auch von vielen Betroffenen gewünscht wird, Rechnung. Alte und kranke Menschen werden in Zukunft die Wahl haben, welche Versorgungsform für sie die richtige ist, und sie werden deutlich mehr Wahlmöglichkeiten haben als Heim oder nicht Heim.

Unabhängig von der Versorgungsform werden zukünftig auch die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Bewohnerinnen und Bewohnern in Heimbeiräten, Wohngruppenräten und vergleichbaren Gremien gestärkt.

Wir GRÜNE haben uns zudem für Verbesserungen bei der Palliativversorgung in Heimen und unterstützenden Wohnformen eingesetzt. Diese ist zwar auch heute schon möglich, wird jedoch nur selten genutzt. Auch das ist ein bedeutender Beitrag zu mehr Selbstbestimmung.

Insofern erfüllt dieses heute zu beschließende Gesetz die meisten aktuellen Anforderungen im Bereich der unterstützenden Wohnformen.

Anrede,

Lassen Sie mich noch einen Satz zur Doppelzimmerbelegung sagen:

Die Frage nach der Unterbringung von Sozialleistungsempfängern ist bereits 2011 diskutiert, aber nicht geregelt worden. Es ist keine Seltenheit, dass Menschen aus Kostengründen gegen ihren Willen in Doppelzimmern untergebracht werden. Das verstößt aus meiner Sicht gegen die Würde des Menschen und ich appelliere daher dringend an alle Beteiligten, dem Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen nachzukommen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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