Rede Thomas Schremmer: Antrag (CDU) zum Maßregelvollzug

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- Es gilt das gesprochene Wort - 

Anrede

Ein Jahr lang haben wir den Gesetzentwurf (GE) zum Maßregelvollzug (MRV) hier und im Ausschuss diskutiert, haben angehört und mit dem GBD eine – ich betone - für alle Fraktionen im Hause zustimmungsfähige Lösung gefunden.

Was soll das also jetzt? Gelinde gesagt bin ich überrascht, dass die CDU-Fraktion ihre heute vorgebrachte Initiative nicht in das erst vor 8 Wochen abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren eingebracht hatte. Nachdem es Ihnen im Ausschuss auch überwiegend um Kameraüberwachung, Fußfesseln und Weiterbildung des Personals zu einer quasi Hilfspolizei ging, hätte ich es mir aber denken können.

Das lässt für mich ehrlich gesagt nur den Schluss zu, dass es Ihnen lediglich um die Gunst des Publikums geht – oder mit anderen Worten: Kurz vor der Sommerpause nochmal Presse machen - mehr nicht – ich finde ein solches Vorgehen daneben! 

Zur Sache: Wir haben die Frage der Verhältnismäßigkeit zwischen Strafvollzug und Therapie mehrfach – auch vor Ort mit den Ärzten – erörtert. Eines ist klar, es geht in erster Linie um Therapie, wir haben es mit Patient*innen zu tun, die schwer erkrankt sind! Erstes Ziel der Behandlung ist und bleibt die weitgehende psychische Stabilisierung und Rehabilitation – dazu gehören auch Lockerungen, begleiteter Ausgang usw.

Flucht und Entweichung sind selten und die Ausnahme und nicht wie Sie suggerieren wollen die Regel!

Ich halte es für falsch, den Fokus auf rein sanktionierende Maßnahmen (Fußfesseln etc.) zu legen und die Behandlung der Erkrankung quasi als Nebenaspekt dieser Straftäter zu betrachten. Diese Menschen sind erkrankt und haben ein Anrecht auf medizinische Behandlung.

Im Übrigen: Fotos werden auch heute schon mit Zustimmung der meisten Insassen angefertigt. Über eine generelle rechtssichere Regelung zu diesem einen Punkt ihres Antrages sollten wir in der Ausschussberatung diskutieren.

Mein Fazit:

Wir brauchen keine permanente Diskussion über höhere Mauern, mehr Kameras oder dauernde erkennungsdienstliche Maßnahmen, was gebraucht wird – sind professionelle Therapie und die Rahmenbedingungen dafür!

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