Rede Susanne Menge: Gesetzentwurf (SPD/GRÜNE) zur Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

an Stelle der Opposition würde ich mich mit Kritik zu diesem TOP zurückhalten!

Zum zweiten Mal in unserer rot-grünen Regierungszeit fassen wir ein heißes Eisen an, um das CDU und FDP über viele Jahre einen großen Bogen gemacht haben. Zum zweiten Mal stellen wir uns erfolgreich einem vielschichtigen Problem, an dem CDU und FDP zu ihrer Regierungszeit gescheitert sind.

Uns ist bei der Y-Trasse gelungen, was keiner mehr für möglich hielt: Wir haben zusammen mit den Landkreisen, der Bahn und den Menschen vor Ort im erfolgreichen Dialog den gordischen Knoten gelöst und eine Alternative erarbeitet, die eine hohe Akzeptanz erhalten hat und für die wir von allen Seiten viel Lob bekommen haben. Mit der Alpha-E-Variante haben wir eine Lösung erarbeitet, die sich jetzt schnell und bezahlbar umsetzen lässt.

Mit dem Nahverkehrsgesetz wagen wir uns zum zweiten Mal an ein Thema, das äußerst komplex ist, bei dem unterschiedliche Interesse abzuwägen und bei dem viele Beteiligte zusammenzubringen sind: Ich spreche hier von einer EU-rechtskonformen Regelung der Ausgleichszahlungen für die Schülerbeförderung!

Die Schülerbeförderung gilt als das Rückgrat des ÖPNV – vor allem im ländlichen Raum. Umso wichtiger ist es für uns, die Ausgleichszahlungen für die Rabatte im Schülerverkehr angesichts zurückgehender Schülerzahlen auch für die Zukunft zu sichern und den Kommunen und Verkehrsunternehmen Planungssicherheit zu geben.

Immerhin trägt das Land über die Ausgleichszahlungen Verantwortung für 133 Verkehrsunternehmen und rund 12.000 Beschäftigte in Niedersachsen – und damit für doppelt so viele Arbeitsplätze wie im nds. Schiffsbau. Und das Land trägt Verantwortung für die Beförderung von aktuell rund 856.000 Schülerinnen und Schülern.

Über viele Jahre hat das FDP-geführte Verkehrsministerium die nötige rechtliche Neuaufstellung versäumt. Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 regelt das Beihilfe- und Vergaberecht im ÖPNV.

Spätestens seit Inkrafttreten der Verordnung in 2009 bestand auch für Niedersachsen Veranlassung, eine EU-rechtskonforme Regelung zu finden. Der §45a PBefG sieht zum Beispiel keine Überkompensationskontrolle vor. Eine solche Kontrolle schreibt die Verordnung für direkt vergebene Aufträge aber seit 2009 vor.

Nach vielen Jahren des Aufschiebens und der Übergangslösungen ist Ende 2016 Schluss mit der Extra-Wurst für Niedersachsen. Spätestens zum 1. Januar 2017 müssen die Ausgleichszahlungen auch hierzulande dem EU-Beihilferecht entsprechen.

Das Versäumnis der Vorgängerregierung beseitigen wir jetzt mit unserem Gesetzentwurf: Statt direkt Verträge mit den Verkehrsunternehmen abzuschließen, wollen wir, dass das Geld künftig an die kommunalen Aufgabenträger überwiesen wird.

Es ist im Sinne eines gut funktionierenden Verkehrskonzepts, wenn bei den Aufgabenträgern nicht nur die Verantwortung für die Gestaltung des ÖPNV sitzt, sondern die Landkreise und kreisfreien Städte auch über die Ausgabenkompetenz verfügen.

Wichtig war uns bei der Systemumstellung, dass für alle der Status quo erhalten bleibt und die Mittel wie bisher nach Fahrplankilometern verteilt werden. Kein Landkreis und keine kreisfreie Stadt erhält weniger Geld mit unserer Novelle!

Anrede,

wir schaffen nicht nur Rechtssicherheit mit unserem Gesetzentwurf! Wir tun noch viel mehr: Zusätzlich zu Sicherstellung der Schülerbeförderung geben wir deutlich mehr Geld in den ÖPNV!

Zusätzlich zu den 90 Millionen Euro Ausgleichszahlungen stellen wir den kommunalen Aufgabenträgern 20 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden mit einer Gewichtung zu je einem Drittel nach Einwohneranzahl, nach Fläche und demografischer Entwicklung verteilt.

Dieses Geld verschafft den Aufgabenträgern die Möglichkeit, Mobilitätskonzepte zu entwickeln und den ÖPNV mithilfe anderer Instrumente wie Bürgerbusse, Anrufsammeltaxis oder Diskobusse sinnvoll zu ergänzen.

Wir freuen uns, dass die Neuaufstellung der Ausgleichszahlungen plus der zusätzlichen 20 Millionen Euro von vielen Seiten getragen und unterstützt wird.

Auch der Wirtschaftsminister begleitet unser Anliegen mit Wohlwollen und erklärte zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden, die Gesetzänderung zu begrüßen.

Der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Bernhard Reuter, nennt den neuen Ansatz „eine zukunftsweisende Weichenstellung“ und Heiger Scholz, Hauptgeschäftsführer beim Niedersächsischen Städtetag, sieht darin „die Möglichkeit, das Geld dort einzusetzen, wo es für einen ÖPNV sinnvoll benötigt wird“.

Wir fordern Qualitätsentwicklung, eruieren Ergebnisse und bringen Bewegung in die Diskussion um einen zukunftsfähigen ÖPNV als Alternative zum eigenen Auto.

Das Beispiel ZGB macht deutlich, dass dies mit Fachkompetenz und Kreativität gelingen kann.

Anrede,

ich freue mich über einen konstruktiven Austausch im Ausschuss!

Danke für die Aufmerksamkeit!

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