Rede Susanne Menge: Entwurf eines Gesetzes über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

- Es gilt das gesprochene Wort -

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

mit unserem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sichern wir Entflechtungsmittel in Höhe von 122 Millionen Euro, die uns der Bund jährlich zu Verfügung stellt für unsere Verkehrsinfrastruktur in Niedersachsen.

Mit unserem Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ schaffen wir Klarheit und Rechtssicherheit über das Jahr 2013 hinaus. Denn Ende des Jahres, wie wir alle wissen, wird die Zweckbindung der Bundesmittel auslaufen. Damit wir auch von 2014 an beständig in die gute und sinnvolle Mobilität des Landes investieren können, brauchen wir das vorliegende Gesetz – auch um den verunsicherten Kommunen und Verkehrsträgern wieder Rechtssicherheit und Finanzierungssicherheit zu geben.

Gut für Niedersachsen, dass jetzt Rot-Grün eine zeitgemäße und verantwortungsvolle Verkehrspolitik für Niedersachsen gestalten kann.

Wir verfolgen in der Tat ein weiteres wichtiges Ziel mit diesem Gesetz: Wir wollen, wie andere Bundesländer auch, endlich die Mittel zugunsten von Schiene und ÖPNV - maßvoll - über die nächsten Jahre verschieben. So, wie es in Niedersachsen geregelt war, bis Schwarz-Gelb die Regierung übernahm.

Wir haben für die Neuorientierung zugunsten einer sozial- und umweltverträglichen Mobilität sehr viel Zeit verloren und müssen nun ambitioniert die Umverteilung der GVFG-Mittel anpacken, um vor allem in der Fläche einen vernünftigen ÖPNV herzustellen, den die Menschen als echte Alternative wahrnehmen und nutzen können.

Zu Ihren Vorwürfen aus CDU und FDP:

Immer wieder geben Sie in Debatten vor, dass die Verschiebung der Mittel zugunsten von Schiene und ÖPNV das Straßennetz in Niedersachsen gefährden würde und zum Zerfall der Straßen beitragen würde.

Mit dieser falschen Auslegung des GVFG möchte ich gern an dieser Stelle einmal aufräumen, meine Damen und Herren, denn, wie schon oft hier und im Ausschuss erwidert, können mit den Entflechtungsmitteln keine Löcher in Straßen geflickt werden. Es handelt sich um investive Mittel, d.h. mit diesen Mitteln lässt sich der Neubau von Straßen fördern, nicht aber Sanierung und Erhalt.

Im Juni-Plenum sprach Frau König von den Familien in Niedersachsen, denen wir angeblich mit unserem Gesetz schweren Schaden zufügen würden. Frau König führte an, dass mit unserem Gesetz eine Mutter mit zwei Kindern nicht mehr in der Lage sein würde, ihre Kinder zur Krippe, Kindergarten und zur Schule bringen zu können, dass sie den Weg zur Arbeit dann nicht mehr schaffen könnte und der Einkauf auch nicht mehr gelänge.

Das wäre bitter, wenn es denn so wäre, liebe Frau König. Realität ist eine ganz andere, und das wissen Sie auch: Schulleiterinnen, Schulleiter und Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstätten regen an, nicht mit dem Auto vor die Tür zu fahren, sondern das Rad zu nutzen oder zu Fuß zu gehen. Auch aus gesundheitlichen Erwägungen.

Man glaubt es kaum, doch mitunter werden sogar einkaufende Väter, Rad fahrende Väter mit Kindern im Kindersitz oder radfahrende Kinder, die ganz allein den Schulweg bewältigen, gesichtet.

Das kurz zum Familienbild.

Weiter in der Faktenlage:

Wir wollen uns deutlich für die Sanierung und den Erhalt von Straßen aussprechen.

Fakt ist auch, dass Erhalt und Sanierung sich nicht aus den Entflechtungsmitteln finanzieren lassen.

Fakt ist auch, dass eine schwarz-gelbe Verkehrspolitik den ÖPNV über zehn Jahre strukturell benachteiligt hat – mit dem Ergebnis, dass mancherorts ein Umstieg auf Bahn und Bus überhaupt nicht möglich ist.

Niemandem soll etwas vorschreiben werden. Wir wollen den Menschen vielfältige Alternativen bieten und eine Wahl ermöglichen, sich für das Auto, den Kinderfahrradanhänger, eine Fahrgemeinschaft mit anderen Eltern oder den ÖPNV zu entscheiden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir brauchen eher mehr, denn weniger Mittel für den Um- und Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur, um unsere Aufgabe der Daseinsvorsorge angemessen zu erfüllen und die Herausforderungen, die der Klimaschutz und der demografische Wandel an uns stellen, zu meistern.

Stärker als bisher, ist es nötig, die Mittel ökonomisch und ökologisch effektiv und effizient einzusetzen. Genau darauf gibt unser Gesetzentwurf die richtige Antwort. Statt neuer Straßen setzen wir stärker auf eine intelligente Verknüpfung von ÖPNV und Individualverkehr.

Der öffentliche Nahverkehr ist an vielen Orten in Niedersachsen z. B. nicht ausreichend barrierefrei, und an vielen Stellen fehlt ein attraktives ÖPNV-Angebot gänzlich.

Auch schafft unser Gesetz Möglichkeiten für Maßnahmen zum Lärmschutz und zur besseren Kundeninformation.

Mit der dringend benötigten modernisierten Rechtsgrundlage geben wir Kommunen und Verkehrsunternehmen verlässliche Förderkriterien über das Jahr 2013 an die Hand, um Vorhaben im öffentlichen Personennahverkehr und kommunalen Straßenbau zu finanzieren. Wir schaffen mehr Transparenz und Effizienz!

Verehrte Damen und Herren,

mit diesem Gesetzentwurf, die Entflechtungsmittel weiter zu binden und den ÖPNV stärker zu fördern, ist uns eine notwendige Anpassung der Förderkriterien an die Herausforderungen der Verkehrspolitik im 21. Jahrhundert gelungen. Wir freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit und Kritik von den Verbänden, Initiativen und Verkehrsträgern im Anhörungsverfahren.

Vielen Dank.

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