Rede Susanne Menge: Antrag (SPD/GRÜNE) zur Auftragsverwaltung von Bundesstraßen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

alles neu macht der Mai! Oder doch nicht?

Im Mai schaltete die Bundesregierung ihr Inserat an eine Handvoll Baukonzerne, Versicherungen und Banken frei: „13.000 Kilometer günstig abzugeben“ steht da z.B. auch in der FR vom 31. Mai 2017.

Weiter heißt es: Der Bund gebe vor, „Deutschlands Straßennetz […] in einer merkwürdigen Nacht- und Nebelaktion“ rentabler machen zu wollen.

Es war tatsächlich die schnellste Grundgesetzänderung aller Zeiten – in nur 48 Stunden ist der Gesetzestext vorgelegt und sind die Beschlüsse zum Länder-Finanzausgleich und damit zur Autobahngesellschaft im Bundestag und Bundesrat getroffen worden.

Das ist dem Bärendienst geschuldet, den die Bundesregierung den Ländern erweist. Die Bundesregierung – allen voran Minister Schäuble und Dobrindt – hatte den Ausverkauf der Straßen mit dem Bund-Länder Finanzausgleich gekoppelt.

Aber es ist auch der massiven Kritik der Opposition im Bundestag und des Bundesrechnungshofes zu verdanken, dass sich in letzter Minute die Koalition an einen Tisch setzen musste, um die schlimmsten Auswüchse zu beseitigen.

Am Ende ging dann doch Schnelligkeit vor Gründlichkeit und Vernunft – und das für einen „der größten Eingriffe in die Verfassung in den vergangenen Jahrzehnten“ (Tagesspiegel 1.6.2017).

Wer so übereilt handelt, will die Kuh schnell vom Eis haben und schwächt dafür auch die Demokratie. Verfassungsrechtler kritisieren zur Recht das Eilverfahren scharf, weil es sich „nur schwer mit den Grundsätzen der erhöhten Bestandskraft [und] der erschwerten Abänderbarkeit […] der Verfassung“ vertrage (so Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in der FR, 31.5.2017).

Anrede,

nun haben wir den Salat: Von 2020 an sollen Bau, Erhalt und Betrieb der Autobahnen durch eine private GmbH gesteuert werden.

Allen Beteuerungen zum Trotz bleibt die Autobahn-Gesellschaft ein Geschenk an Banken, Baukonzerne und Versicherungen – zulasten der Bürger und Bürgerinnen, die für Rendite und überhöhte Zinsen am Ende zu zahlen haben.

Für die Privatisierungsfreunde ist es jetzt leicht, die eingebauten Schranken für ÖPP zu beseitigen. Damit richten sich die Beschlüsse auch gegen die übergroße Mehrheit der Bevölkerung. Denn die Menschen da draußen im Land wollen nicht doppelt für die Infrastruktur zahlen.

Auch nach dem Koalitionsgipfel in Berlin bleiben drei Hintertüren weit für Privatisierungsfreunde offen stehen:

  1. Die Umwandlung der GmbH in eine Aktiengesellschaft;
  2. Die Ausweitung einzelner ÖPP-Projekte;
  3. Und die Nutzung von privatem Kapital in Form von Krediten oder sogenannten Genussscheinen.

Diese drei Punkte sollen nicht im Grundgesetz, sondern nur in einfachen Gesetzen geregelt werden.

Diese aber können in einfacher Mehrheit wieder geändert werden. Im Grundgesetz hingegen neu verankert wird, dass ÖPP grundsätzlich zugelassen wird – zwar nicht für große Netze, dafür aber für Einzelprojekte.

Vor diesem Hintergrund begreife ich den Änderungsvorschlag der CDU zu unserem Antrag nicht – es ist schlicht falsch zu behaupten, die Privatisierung sei grundgesetzlich ausgeschlossen.

Anrede,

es ist kein Geheimnis: Wir haben die Autobahngesellschaft nicht gewollt und haben auch hier Landtag einen entsprechenden Beschluss als Signal an Berlin gefasst. Der blieb - wie viele andere Weckrufe aus anderen Ländern auch - ungehört.

Das haben wir der Hartnäckigkeit und Durchsetzungskraft Ihres Bundesministers zu verdanken, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen von der CDU!

Wir hätten uns auch gewünscht, sie hätten mehr Druck auf ihren Parteikollegen ausgeübt. Aber da scheint es wohl keinen Draht zu geben.

Jetzt jedenfalls müssen wir mit der Entscheidung umgehen. Und da geht es uns ausdrücklich darum, dass die qualifizierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den niedersächsischen Straßenbaubehörden nicht die Zeche zahlen.

Von den rund 3200 Beschäftigten sind ungefähr 900 von der Reform betroffen. Es darf hier keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und Ansprüche geben. Es darf auch keinen Zwang geben, den Arbeitsort wechseln zu müssen.

Denn hinter jeder und jedem Beschäftigten stehen Familien, die wir nicht aus ihrem Sozialgefüge herausreißen wollen. Zusammen mit den Gewerkschaften sind jetzt anständige Überleitungstarifverträge auszuarbeiten, die den Übergang im Sinne der Beschäftigten so gut wie möglich regeln.

Anrede,

mal schauen, ob das Neue, was die Bundesregierung im Eilverfahren durch den Bundestag und Bundesrat im Mai 2017 gepeitscht hat, uns auch wirklich überzeugen wird. Ich habe da meine Zweifel!

Vielen Dank.

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